Für die Ermittlung der Massen des Regenwasserkanals müssen zuerst die Schächte lagemäßig und mit dem Nivelliergerät die tatsächlichen Höhen der Sohle und der Aushuboberkanten aufgenommen werden. Ebenso muß kontrolliert werden, ob der endgültige Schachtaufbau mit dem vorher Errechneten übereinstimmt. Beim Kanal werden die Massen jeder Haltung gesondert auf einem Kanalaufmaßblatt errechnet. Dieses Kanalaufmaßblatt ist grob folgendermaßen aufgebaut:
Die Massen jedes Straßenablaufs werden ebenfalls auf einzelnen Aufmaßblättern ermittelt. Diese besitzen einen ähnlichen Aufbau wie die des Kanals:
Die Länge der Entwässerungsrinne wird per Aufmaß durch Vertreter der Baufirma, des Bauherrn und der Pflasterbaufirma ermittelt.
Für die Ermittlung der Massen der Rigolen müssen die Haltungslängen ebenfalls koordinatenmäßig, und die Schächte höhenmäßig aufgenommen werden. Außerdem muß der Aufbau der Schächte überprüft werden und sollten aus der Zeit der Bauphase Abstichmaße der Aushubtiefe vorhanden sein. Es wird für eine komplette Rigole, die aus mehreren Haltungen bestehen kann, ein Aufmaßblatt erstellt. Darauf ist dann, den Positionen zugeordnet, enthalten:
Es ist darauf zu achten, daß unterschieden werden muß, ob die Rigole mit unter aus einem, zwei oder drei Rohrsträngen besteht.
Sobald die Massen aller Leistungen ermittelt worden sind, der Weg der Ermittlung klar wiedergelegt und nachvollziehbar ist, können die Aufmaßblätter zur Genehmigung, falls noch nicht geschehen, dem Bauherrn übergeben werden. Wenn keine Uneinigkeiten aufgetreten sind, können die Massen mit den Preisen verrechnet werden.
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