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Dachdeckerarbeiten

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  1. Sammel-Checkliste
    • Achten Sie darauf, daß nur Dachziegel 1. Wahl verwendet werden - keine unzulässigen Einschlüsse, Verformungen etc.
    • Achten Sie darauf, daß nur korrosionsgeschütztes Material (Befestigungsmittel, Schneefanggitter, Dachhaken etc.) verwendet wird.
    • Überprüfen Sie die ordnungsgemäße Befestigung von First- und Randziegeln (Sturmschäden).
    • Überprüfen Sie, ob ausreichend Lüftungsziegel im First- und Traufbereich eingebaut wurden. Eine gute Entlüftung ist wichtig für die Dauerhaftigkeit der Holzkonstruktion und ein guter Schutz vor Überhitzung im Dachgeschoß.
    • Überprüfen Sie, daß nach Abschluß der Dachdecker und Putzarbeiten (oftmals müssen kleine Teile des Dachs wieder aufgedeckt werden, um das Gerüst zu stellen) keine Beschädigungen vorhanden sind.
    • Stimmen Sie mit Ihrem Kaminkehrer ab, welche Zugangsmöglichkeit er zum Kamin benötigt (Leiter, Trittstufen etc.)
    • Sind die Dachentlüftungen (z.B. für Abwasser) so angebracht, daß keine unangenehmen Gerüche in Dachflächenfenster, Gauben etc. eindringen können.
    • Überprüfen Sie, daß mit Abschluß der Dacharbeiten auch die Lüftungsgitter frei sind.
    • Lassen Sie die Dachdeckerarbeiten von Ihrem Architekten überprüfen.
    • Es empfiehlt sich, eine gewisse Menge übrig gebliebender Dachplatten aufzubewahren.
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  2. Bilder 19.03.01 18:47:36 MET
    Machen Sie während der Bauphase soviele Bilder wie möglich. Im Zweifelsfall können die bei späteren Reklamationen sehr hilfreich sein. Achten Sie darauf, daß die Unterspannbahn nicht zersört wird (häufig durch Schuhe oder zwischengelagerte Dachsteine). Klären Sie vorher ab, welche Ansprüche Sie eigentlich haben (Beispiel abgebrochene Ecken bei Betondachsteinen). Nicht vergessen, daß unter bestimmten bedingungen die Steine/Ziegel geklammert werden müssen.
    Name: Martin Beisse   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gutachter-dach.de

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  3. Externe Überwachung? 19.03.01 18:50:39 MET
    Es ist sinnvoll, Dachdeckerarbeiten durch einen externen Fachmann prüfen zu lassen. An einem Dach kann man mehr Fehler machen, als man gemeinhin glaubt. Architekten haben in der Regel hierzu nicht die passende Ausbildung. Fragen Sie Ihre Handwerkskammer. Am besten einen Sachverständigen ohne eigenen Betrieb (leider selten). Das kostet nicht viel, kann aber viel Ärger ersparen.
    Name: Martin Beisse   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gutachter-dach.de

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  4. Absturzssicherung, Anschlageeinrichtungen mit eingeplant? 12.04.01 18:41:48 MET
    Das Dach schützt die Bausubstanz. Um die Funktion zu erhalten, muß ein Dach instand gehalten werden und begangen werden können. Dafür ist ein bestimmter Standard sicherheitstechnischer Einrichtungen festgeschrieben. Das Dach, Masten, Solar- und Klimaanlagen, Kameras etc. muß regelmäsig kontrolliert und gewartet werden. Erforderliche Anschlageeinrichtungen, Absturzsicherung einplanen vor das Dach fertiggestellt wird. Technische Nachrüstungen sind, nur mit großem Aufwand zu verwirkligen, Kostenaufwendig und auch nicht immer in das architektonische Konzept zu integrieren.
    Name: Stefan Sahlén   E-Mail-Adresse anzeigen   http://sabco.de

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  5. Ohne Sicherheit haftet der Bauherr? 29.05.01 14:15:37 MET
    Mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung der Bundes-regierung in 1998 ist der Bauherr für die Koordinierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Diese basiert auf der Baustellenrichtlinie der EU und wur-de, mit der Baustellenverordnung als nationales RECHT, in Deutschland eingeführt. Die Baustellenrichtlinie beinhaltet die Forderung, das bei Arbeiten am Gebäude die arbeitsschutzrechtlichen Forderun-gen, z.B. aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffver-ordnung bei der Ausführung, z.b. von gefährlichen Arbeiten und dazu zählen Arbeiten die in einem absturzgefährdeten Bereich - Absturzhöhe ab 7,00 m - ausgeführt werden einge-halten werden. Bei einer Nichteinhaltung drohen Bußgelder in beachtlicher Höhe, bei einem Personenschaden, u.U. eine Strafverfolgung.
    Name: Jürgen Lech-BFD   E-Mail-Adresse anzeigen   http://lech-bfd.de

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  6. ohne Luftdicht vergammelt die Konstruktion 26.10.01 12:06:15 MET
    Das gilt für Flachdächer, als auch für Steildächer. Achten sie bei Steildächern darauf, daß alle Durchdringungen, also auch alle Dachflächenfenster, an die luftdichte Schicht angeschlossen werden. Bei Flachdächern wird die luftdichte Schicht in der Regel mit der Dampfsperre erstellt. Auch hier müssen die Durchdringungen und Lichtkuppeln dicht angeschlossen werden. Ein blower-door-test zeigt Ihnen auf, ob und wenn wo undichte Stellen sind. Ein wichtiger Grundsatz ist: Die luftdichte Schicht ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

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  7. ohne Dämmung schimmelt die Wand 02.11.01 12:52:23 MET
    Achten Sie darauf, daß auch die Mauerwerkskronen im Bereich der Giebelwände gedämmt werden. Das wird leider sehr häufig vergessen und später sprießt der Schimmelpilz. Bei Hochlochsteinen oder Poroton immer vorher eine dünne Putzschicht (Mauerkrone und ggfs. Innenwände bei nicht ausgebauten Dachböden)aufbringen lassen, denn sonst erleben Sie einen Steckdosenorkan. Das gilt auch für innere Trennwände!!!
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

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  8. Was kennt ihr für Dachdecker? 24.02.02 22:17:59 MET
    Auch einem Dachdecker mal Vertrauen.
    Name: Rene Schneider

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  9. achtung brandwände 21.06.02 11:59:06 MET
    Achten Sie darauf, daß bei Brandwänden keine brennbaren Materialien über die Wände geführt werden dürfen.
    Das gilt besonders bei aneinander gereihten Gebäuden.
    Auch bei Wänden, die ähnlich einer Brandwand erstellt werden müssen.
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

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  10. Dachlatten (immer wieder falsch gemacht) 1.03.03 17:40:55 MET
    seit Februar 2001 sind nur noch Dachlatten mit den Abmessungen 30 x 50 mm in Schnittklasse S10 zulässig. Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist der Bauherr für Unfälle, die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften bestehen verantwortlich.
    Bestehen Sie beim Dachdecker oder Baustoffhändler auf entsprechende Ware mit Übereinstimmungszeichen.
    Name: Norbert Basqué   E-Mail-Adresse anzeigen  

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  11. Dachlatten 28.04.03 02:03:57 MET
    Bevor es zu ungerechtfertigten Mängelrügen kommt:
    24/48 ist zulässig nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis 17 cm. Sas kommt aber selten vor. Selbst dann nur bei Sparrenabständen kleiner 70 cm.
    Ansonsten:
    24/60 bis 80 cm Abstand (Sortierklasse S13)
    30/50 bis 80 cm Abstand (Sortierklasse S10)
    40/60 bis 100 cm Abstand (Sortierklasse S10)
    Name: Martin Beisse  

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  12. Farbabweichungen 28.04.03 02:09:24 MET
    Haben Sie sich die Muster beim Fachhändler oder Meister angesehen?
    Gehen Sie davon aus, daß es auf Ihrem Dach genauso aussehen wird?
    Dann haben Sie einen Fehler begangen.
    Abweichungen sind nicht nur möglich, sondern auch zulässig.
    Genaueres dazu findet man auf der angegebenen Seite (keine Werbung, dort wird eine Broschüre kostenlos angeboten, die Sicherheit in der Beurteilung von - auch vermeintlichen - Mängeln - bietet:
    http://www.ziegeldach.de
    Name: Martin Beisse  

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  13. Dachdecker-Checkliste erstellen? 17.10.04
    Aufgrund meiner Erfahrungen würde ich eine Checkliste in folgender Form erstellen:
    I. Auswahl des Dachdeckerbetriebes:
    1. Lassen Sie sich nicht durch eine "tolle" Internetpräsentation blenden, in welcher der "Meister" zum Ausdruck bringt, daß er Alles kann und Alles weiß ( z.B. auch Solarteur ist ). Nach meiner Definition gibt es nämlich eine neuen Typus des Dachhais: der INTERNET-Dachhai.
    2. Vertrauen Sie nicht der Aussage : "Mitglied der Dachdecker-Innung ..." .
    Jeder Dachdeckerbetrieb wird in der Innung aufgenommen, wenn er einen Meister beschäftigt.Er bleibt auch "lebenslänglich" Innungsmitglied, falls er keine Beiträge schuldet. Eine "Qualitätszertifizierung- oder Kontrolle" der Mitgliedsbetriebe durch die Innung findet nicht statt.
    3. Schenken Sie der Aussage der Dachdecker-Innung einer Süddeutschen Großstadt, die da sagt: "Mitgliedsbetriebe sind seriös und kompetent" keinen Glauben.
    Der von mir vom Hof gejagte INTERNET-Dachhai ( Schaden ca € 65.000,-- ) ist nicht nur Mitglied, sondern auch Fachberater dieser Innung und betätigt sich zudem als Sachverständiger.
    4. Beachten Sie ev. "Geschäftsempfehlungen" der Handwerkskammer dieser Süddeutschen Großstadt für einen Dachdeckerbetrieb nicht. ( Mit der Namensangabe in der Suchfunktion der homepage dieser Handwerkskammer gelangt man mit nur 2 Mausklicks zu "derartigen Geschäftsempfehlungen" )
    5. Fahren Sie übers Land und fragen Sie Bauherren nach deren Erfahrungen mit Dachdeckerbetrieben.
    Falls Sie einen Dachdeckerbetrieb gefunden haben:
    II. Überprüfung der Dachdeckerarbeiten
    1. Beauftragen Sie einen "unabhängigen" Sachverständigen, möglichst ohne direkten Bezug zur gleichen Dachdecker-Innung wie der ausführende Betrieb, oder ein Prüfinstitut ( DEKRA , TÜV, ect. ) zur Überprüfung einzelner Bauphasen, z.B: Einbau Wärmedämmung,
    Luftdichtigkeit Dampfsperre,
    Unterspannbahn,
    Lattung mit Verwahrungen,
    Eindeckung.
    Dipl.-Ing. Roland J. Straub
    Name: Roland J. Straub  

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