- Sammel-Checkliste
- Haben Sie alle Unterlagen Ihrer Baugenehmigung ausführlich studiert?
- Wurden alle Auflagen der Genehmigung in die Ausführungspläne übernommen und mit den ausführenden Firmen besprochen?
- Nicht jeder Baum darf einfach umgesägt werden darf. Es gibt auch geschützte Bäume - beim Bauamt erkundigen.
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Aktueller Stand | [ ] noch nicht erledigt [ ] erledigt | [ ] Ausführung fehlerhaft [ ] Foto gemacht [ ] Beanstandung wurde gemeldet/angezeigt |
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- Ist Kennisgabeverfahren möglich? 04.04.01 12:12:01 MET
Unter Einhaltung von gewissen Bedingungen ist das Kenntnisgabeverfahren für die Baugenehmigung möglich. Dies ermöglicht i.d.R. einen zügigeren Baubeginn; auch die Kosten der Baugenehmigung sind geringer
Name: Uwe Cerny
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http://www.cerny-vermessung.de
Aktueller Stand | [ ] noch nicht erledigt [ ] erledigt | [ ] Ausführung fehlerhaft [ ] Foto gemacht [ ] Beanstandung wurde gemeldet/angezeigt |
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| Bemerkungen: |
- Muß ein Baustellenkoordinator bestellt werden? 13.04.01 10:57:23 MET
Laut "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) von 10.Juni 1998" hat der Bauherr für jede Baustelle, bei der
1.die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30
Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte
gleichzeitig tätig werden, oder
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet
bestimmte Maßnahmen zu unternehmen. Weitere Info auf Anfrage!
Name: Stefan Sahlén
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http://sabco.de
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- Genaue Balkonkonstruktion angeben? 16.08.02 13:58:09 MET
Hallo,
ich möchte gerne zur einer Wohnung nachträglich
ein Balkon anbauen.
Nun zur meiner Frage: Muß ich bei dem Bauantrag
die genaue Balkonkonstruktion angeben bzw. zeichnen?
Ich habe mich nämlich noch für kein Hersteller ent-
schieden, denn ich weiß ja noch gar nicht, ob ich
den Balkon genehmigt kriege.
Karin, Bayern
Name: Cholewa
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- Bei Hauskauf alle Unterlagen geprüft? 14.10.02 12:01:04 MET
Wichtigstes, aber meist vernachlässigt beim Hauskauf ist, ob alle bestehenden Gebäude, Gebäudeteile und Nutzungen genehmigt sind. Das bewahrt besonders bei Grenzbebauungen vor bösen Überraschungen.
Nur was genehmigt ist, ist auch legal.
Name: Klaus
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| Diese Liste wurde der ausführenden Firma zur Kenntnisnahme vorgelegt | | Firma: | | Datum: | Unterschrift: |
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