Skonto bei Mangelrückhalt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Skonto bei Mangelrückhalt

Guten Tag zusammen. Habe für mein Anliegen keinen anderen Platz hier im Forum gefunden.
Es gehz um folgendes:
Ein Dachstuhl wurde errichtet, jedoch der Überstand hatte den falschen Lasur-Farbton. Es wurde sich darauf geeinigt, das der Zimmermann die Sache umstreicht. Der Zimmermann hat eine Abschlagsrechnung gestellt über den kompletten Dachstuhl abzüglich (freiwillig) eines gewissen Betrages für die Beseitigung des Mangels (Dachstuhl ansonsten ist komplett fertig und gebrauchstauglich). Der Architekt hat von der Rechnung das dreifache des angenommenen "Mangels" noch nicht freigegeben, so das von der Rechnung von ca. 5000,- € nur lediglich 1000,- € freigegeben wurden. Vom Bauherrn wurden jedoch diese 1000,- ebenfalls noch nicht bezahlt, weil ihm die Sache zu unsicher scheint.
Frage:
A: Darf der Bauherr das vereinbarte Skonto von den bereits freigegebenen 1000,- € einbehalten, auch wenn er die Zahlung erst nach Behebung des Mangels (ca. 2 Monate) vornimmt.
B: Wie sieht es mit dem Skonto bei dem nicht freigegebenen Betrag (Bezahlung ebenfalls erst nach Behebung des Mangels.
C: Wie sollte man mit dem freigegebenen, aber noch nicht bezahlten Betrag umgehen?
Vielen Dank für entsprechende Antworten!
MfG
M. Scholl
  • Name:
  • M. Scholl
  1. Laienantwort

    Zu A) Der wird sich dann mit den Verzugszinsen des fälligen, aber nicht bezahlten Betrages verrechnen. Die Rechnung ist fällig, er zahlt nicht => KEIN Skonto
    zu B) wenn die Rechnung fällig wird, läuft wieder die Frist für Skonto denke ich, wenn der Handwerker dann noch Skonto anbietet (ist er dazu vertraglich verpflichtet?)
    Zu C) der fällige Betrag sollte sofort bezahlt werden "Ist mir zu unsicher" ist kein Grund. Der Handwerker hat ein überwiegend mängelfreies Werk geliefert, leidglich der Überstand muss anders gestrichen werden ... da nichts zu zahlen ist eine Unverschämtheit ...
  2. "Fälligkeit" ist ausschlaggebend

    lieber Fragesteller!
    Skonti werden gewährt mit Zahlung auf Zeitbindung, in aller Regel die berühmten "acht Tage".
    Ein Fertigstellungstermin ist auch mit abhängig von Mängelbehebung, erst wenn diese gemacht ist, ist Rechnungsfälligkeit.
    Wenn zu viel einbehalten wird, wie im Falle angegeben, verliert der Kunde das versprochene Anrecht auf Skonto für diesen Summenanteil.
    Wenn der Kunde nach Mängelbehebung innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, steht ihm Skonto zu, für den Betrag, der im Rahmen der Angemessenheit einbehalten wurde.
    LG
  3. Hat sich gerade zeitlich überschnitten

    lieber Herr Sigge:-)
  4. Mal die Kirche im Dorf lassen ...

    Mal die Kirche im Dorf lassen 5.000 €, oder 10.000 Tacken in echtem Geld, für einen falschen Farbton des Dachüberstandes? Nein, da fehlt mir jedes Verständnis für ...
  5. OT Morübe

    ... da brauchst Dich auch bald nimmer zu wundern "wenn" den Firmen bald die Lust am Arbeiten vergeht ... "des" iss deutsches Recht pur iss ja egal ob am Monatsanfang die Firma ihre Leute noch bezahlen kann ... "Hauptsache" mit der Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer fällig "egal" ob Drittelfinanzierer zahlen oder nicht : (
  6. @ Berg's

    Das habe ich mich auch gefragt ...
    den dreifachen Satz der geschätzten Summe, wenn es aber der Architekt so händelt und begründet (?), hat der Handwerker schlechte Karten juristisch?!
    Wer kennt diese Dilemmi nicht ... und bei solchen Beträgen ist auch jeder Jurist im Endeffekt zu teuer.
    LG
  7. Tipp ...

    Hallo Zimmermann,
    akzeptiere einen Teil des Einbehaltes, wenn Dir die Kiste zu unsicher ist, dann verlange die Zahlung des einbehaltenen Betrages auf ein Sperrkonto. Dann ist die Knete wenigstens noch da, wenn der Mangel beseitigt ist. Das geht nach BGBAbk. 648 a oder BGB 321. Frist setzen mit Einzahlung nach 12 Werktagen, Nachfrist setzen mit sagen wir 8 Werktagen. Jetzt kommt der Trick, wenn Kunde nicht einzahlt verwirkt er das Recht auf den Einbehalt, d.h. der gesamte Betrag ist fällig. Der Mangel muss natürlich beseitigt werden.
  8. Ist ja toll ...

    Ist ja toll und dann? Wir kennen doch diese Spielchen, dann Anwalt, dann Gericht. Wiedervorlage in einem Jahr. Plus Kosten. Das machen 5 Leute, dann ist der Dispo beim Kleinunternehmer weg. Nicht vergessen: die Moms darf er ja schon zahlen! Wenn das der Architekt so händelt: dazu sag ich lieber nix, sonst bekomm ich Ärger mit der Architektenriege, aber eine Meinung habe ich schon dazu (IN ist mein Zeuge) ...
  9. @ nochmals Berg's :-)

    Jetzt gehe ich aber schon davon aus, dass Ihre verbalen Zornfunken nicht mich treffen sollen, oder? :-)) )
    Ich schlage mich tagtäglich damit rum ...
    LG
  10. Nööööööö ...

    Nööööööö Sie doch nicht. Ich finde es nur heftig, für so ein Pillepalle 10 Riesen abzuziehen, und der Architekt hilft dabei ...
  11. und Morübe

    bekommt als Handwerker dafür meine volle Zustimmung ... "für" 10.000 Eurinchen kannst die Untersicht mit 3 maliger Goldauflage streichen ... "hier" fehlt eindeutig der Bezug zur Realität (!)
  12. Wahrscheinlich

    Foto von Norbert Basqué

    hat der Bauherr den falschen Farbtom schon tags vorher bei der Anlieferung bemerkt; und den Zimmermann weiter schaffen lassen.
    In Mittelsibirien würde er (der Bauherr) jetzt zu Recht dafür an der anderen Seite der Kalaschnikow stehen; ich glaube dort würde es keine Zahlungsprobleme geben. Will sagen, wir müssen erst mal Gleichheit der Waffen herstellen.
  13. Ich weiß ja,

    dass das in der Theorie einfacher klingt als es in Wirklichkeit ist. Diese Möglichkeit habe ich letztens auf einem Seminar kennengelernt. Aber der Kollege Zimmermann weiß wenigsten wo er dran ist beim Kunden. Für die zwei Briefe braucht es keinen Anwalt.
  14. Hallo Handwerker

    Macht euren Job fachgerecht und erfüllt die Verträge: Dann habt Ihr auch keine Probleme mit Außenständen und säumigen Zahlern ...
  15. Hallo fpt

    Foto von Martin Kempf

    Ich habe meinen Job ordentlich gemacht und meine Verträge erfüllt. Und die Schlussrechnung am 19.12. gestellt. Heute ist der 13.3.2005. Die Zahlung ist noch nicht erfolgt. Sind ungefähr 3000,- € offen. Nicht etwas irgendwelche Mängel gerügt  -  nö, einfach die Finanzierung überreizt und jetzt muss erst wieder Kohle bei. Und ich warte, und warte, und warte ...
  16. Hallo fpt

    mir geht's ähnlich wie dem Martin ... "nur" hat meiner die Corage gehabt gleich zu sagen dass er momentan ned zahlen kann (!)
    Deinen Aufruf halte ich für Unfug ... es kann beim besten Unternehmen was passieren ... "aber" wegen so einer Kleinigkeit (s.o.) dann gar nichts zu zahlen ist doch awnegerl weit am Ziel vorbei ... sprich eigentlich eine Sauerei (!)
  17. "ahja"

    Martin setze den mal gleich unter Verzug ... "aber" die Fristsetzeung ned vergessen (!) ... ich hätte da noch ein paar Gemeinheiten für soooo zahlungswillige auf Lager "aber" des mach mal dann per Email :-)
  18. Ich spreche da aus meiner kurzen BH-Erfahrung

    und komme zu dem Schluss, dass in 4 von 5 Fällen die "Sache" eigenverschuldet ist, weil
    (a) der AN handwerkliche Schlechtleistungen abliefert (gewollt/nicht gewollt, lassen wir mal offen);
    (b) das handwerkliche Vermögen vieler AN erschreckend niedrig ist (und sich der Bauherr hinterher eingestehen muss, dass der Gang zum Baumarkt und ein bisschen eigener Zeitaufwand, zum gleichen, manchmal besseren Ergebnis geführt hätte)  -  fehlende Frusttoleranz beim BH;
    (c) viele AN nicht in der Lage sind, Verträge und LVAbk.'s richtig zu lesen (und zu verstehen);
    (d) einige AN verschuchen, Ihre AG zu besch ...

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin KEIN Drittelfinanzierer, ich bin als radikaler Skontozieher bekannt.

    Allen anderen 20 % AN sei geraten, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um an die (wirklich) verdiente Kohle heranzukommen. Auch unter den AG gibt es Schwarze Schafe.

  19. Traurig wird es bei Kleinigkeiten ...

    Auch ich als BH gehöre zu den Skontonutzern, d.h. zahle möglichst schnell, habe bisher bei keinem Handwerker was einbehalten. (Was ich von der Situation des Fragestellers halten, kann man in meinem ersten Beitrag nachlesen) Allerdings ärgere ich mich manchmal über meine Gutgläubigkeit/Großzügigkeit/Korrektheit ... Bei den Kleinigkeiten, ist man dann der Dumme. 2-3 Kleinigkeiten der Dimension Heizungsthermostatventil defekt, muss getauscht werden, eine Treppenstufe knackt im Auflager, weil vermutlich "schief verschraubt", Dunstabzugspfanne muss noch eingesetzt werden und Dunstabzugsrohr angeschlossen werden (Dachdecker oder Klempnerarbeiter?) ... alles Kleinigkeiten, für die man als vernünftiger Mensch keine 1000 € von der Endrechnung einbehalten würde (aber sollte, wie ich langsam meine), weil die Herren Handwerker, diese Beseitigung von Kleinstmängeln auf die ganz lange Bank schieben ... ("Wenn ich in der Gegend bin, schaue ich mal rein.. "). Ist ja auch klar: für 5 min Arbeit fährt man nicht mal eben 20-30 min zum Kunden hin und nochmal zurück ... Klagen wird der daher auch nicht. "Und auf den Wartungsvertrag für die Heizung brauche ich eh nicht zu hoffen, bei den Bolzen, die ich mir da erlaubt haben ... " Und auch diese Kleinigkeiten ärgern den BH, und jemand wie ich fühlt sich dann verarscht. Vermutlich wird bei einem BH, der generell was einbehält immer sofort reagiert ... Insofern geben ich FPT ein klein bisschen Recht. Beim nächsten Bau wird alles anders ... ;-)
  20. @Sigge

    Merkwürdigerweise reagieren die Handwerker nicht einmal _dann_ schnell, wenn man Gelder wg. Mängel zurückhält, als hätten Sie es gar nicht nötig. Manche beantragen nicht einmal die Abnahme Ihrer Leistungen, obwohl ihnen nach Zahlungsplan dann manchmal 5-stellige Summen zustehen würden ...

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