Treppe "tragendes Element" im Sinne LBauO Rh-Pf?
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Treppe "tragendes Element" im Sinne LBauO Rh-Pf?

Hallo,

da die LBauOAbk. Rh-Pf bzgl. Treppen meiner Meinung nach etwas weniger deutlicher ist, als die anderer Bundesländer hier meine Frage:
Ist eine Geschosstreppe (OGAbk.-DGAbk.) ein tragendes Element im Sinne § 62 Abs. 1 Nr. 10a und damit der Einbau genehmigungsfrei?
Und noch eine Verständnisfrage:
§ 62 Abs. 1 10a gilt für tragende Elemente, 10b für nichttragende in Gebäuden die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen.
Was ist denn mit nichttragenden Elementen in Gebäuden die unter § 66 Abs. 1 fallen (also z.B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3)? Nach meiner Logik wären die ja nun genehmigungspflichtig, da sie nicht unter § 62 Abs. 1 fallen?
Kann doch aber gar nicht sein, oder?

VG

  1. Bei welcher Behörde ...

    Foto von Josef Schrage

    sind Sie denn losgelassenworden ...
    Antwort auf die Frage: doch oder auch NICHT

    Kommem Sie wieder herunter verehrter VG

    Gruß


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