Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der ...

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Definition Vollgeschoss.

Zur Erklärung: Wir haben vor ein Einfamilienhaus in einem neu erschlossenen Baugebiet in Bayern zu errichten. Unser Entwurf besteht momentan aus 2 Vollgeschossen mit Flachdach. Unser Traum wäre jetzt ein "Penthouse" mit Dachterrasse oben drauf zu setzen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur I+II erlaubt. Auf die beiden Vollgeschosse wäre dann noch ein Walmdach, Satteldach oder Pultdach möglich. Ich habe mich schon sehr viel informiert, belesen und auf der Gemeinde nachgefragt wie und ob das Vorhaben zu lösen wäre. Ich habe etwas gefunden, das ich diesen "3. Stock" bauen könnte, wenn 1/3 der Grundfläche unter 2,3 m Raumhöhe liegt.

Jetzt meine Fragen:

1. Wie ist die Raumhöhe genau zu berechnen? OK-Estrich bis OK-Dacheindeckung?

2. Zählt ein zusätzlicher Wintergarten ebenfalls zur Grundfläche? Diesen könnte ich ja dann (durch ein Glasdach) niedriger als 2,3 m ausführen.

3. Würde es ausreichen an den Raum eine Überdachung (günstiger als ein Wintergarten) "dranzuhängen" um die Grundfläche zu vergrößern und die Raumhöhe zu drücken?

4. Zählt eine Dachterrasse (mit fester ca. 1 m hoher Umrandung aus Mauersteinen) ebenfalls zur Grundfläche und fällt dann unter die 2,3 m? Zur Wohnfläche würde sie ja mit 25 % dazugerechnet werden.

Vielen Dank für eine Antwort.

MfG

  • Name:
  • Andreas

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