Bestandteile der Leistungsphase 5
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bestandteile der Leistungsphase 5
Liebes Forum,
wir haben die Planung eines Neubaus bis zur Leistungsphase 5 an einen Architekten gegeben, der diese Aufgabe sehr zu unserer Zufriedenheit erfüllt hat. Die weiteren Leistungsphase können wir durch das vorhandene Fachwissen im persönlichen Umfeld selbst durchführen. Während der Bauphase stellt uns der Architekt Rechnungen auf Stundenbasis für das Prüfen von Plänen Dritter (Bewehrungspläne Decken, Treppen, Dachkonstruktion etc.) Aus der HOAIAbk. und den im Internet zugänglichen Dokumentne wird mir nicht klar, ob diese Rechnungen ihre Berechtigung haben. Ich war eigentlich der Meinung, dass diese Aufgaben in den Arbeitsumfang der Leistungsphase 5 fallen.
Gibt es jemanden unter den Experten, der diesen Sachverhalt aufklären kann?
wir haben die Planung eines Neubaus bis zur Leistungsphase 5 an einen Architekten gegeben, der diese Aufgabe sehr zu unserer Zufriedenheit erfüllt hat. Die weiteren Leistungsphase können wir durch das vorhandene Fachwissen im persönlichen Umfeld selbst durchführen. Während der Bauphase stellt uns der Architekt Rechnungen auf Stundenbasis für das Prüfen von Plänen Dritter (Bewehrungspläne Decken, Treppen, Dachkonstruktion etc.) Aus der HOAIAbk. und den im Internet zugänglichen Dokumentne wird mir nicht klar, ob diese Rechnungen ihre Berechtigung haben. Ich war eigentlich der Meinung, dass diese Aufgaben in den Arbeitsumfang der Leistungsphase 5 fallen.
Gibt es jemanden unter den Experten, der diesen Sachverhalt aufklären kann?
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Grundleistungen versus Besondere Leistungen
Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
Grundleistungen:
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsph. 3 und 4
Ausführungspläne
Detail- und Konstruktionszeichnungen (Detailzeichnungen, Konstruktionszeichnungen)
Einarbeiten von Fachplanungen
Besondere Leistungen:
Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch
Detailmodelle
Prüfen und anerkennen von Plänen DritterWeiterführende Links:
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Grundfrage
Sie bauen genehmigungsfrei oder brauchen Sie laut Ihrer Landesbauordnung einen Bauüberwachenden Architekten/Bauingenieur?
Bei letzterer Variante haftet Ihr Architekt voll, stellt Ihnen aber angeblich nur stundenweise einen reduzierten Überwachungsaufwand in Rechnung - Hut ab. Was gibt es da noch zu feilschen?