Mangelhafte Bauleitung undichtes Dach Schiedsstelle
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Mangelhafte Bauleitung undichtes Dach Schiedsstelle

Nachdem der Architekt seine Bauaufsicht unzureichend wahrgenommen hat, musste das Dach unseres Anbaus wieder abgerissen werden. Ein Gutachten belegte im übrigen die technischen Mängel, die auch ein sachkundiger Architekt hätte wahrnehmen können. Der Bau wurde von einem anderen Bauleiter seriös zu Ende gebracht.

Die Schiedsstelle der Architektenkammer NRW (AKNW) hielt es für nicht notwendig, dass der Architekt sein Honorar für die Bauaufsicht zurückzahlen musste, obwohl seine Leistung mangelhaft war. Es wurde auf einen fehlenden juristischen Rechtsanspruch hingewiesen.

Die Frage ist nun ob aus anderer Erfahrung heraus es ratsam ist die AKNW oder andere Architektenkammern für Probleme mit den Architekten, die ja auch Kammermitglieder sind, anzusprechen. Oder hat der Weg zum Gericht in solchen Fällen tatsächlich wenig Erfolgsaussicht?
Gibt es andere Fälle, bei denen die Kammer Ihre Mitglieder eventuell "schonen" wollte?

  • Name:
  • bauwilli
  1. 3 Mann in einem Boot

    Hallo Bauwilli!
    Warum soll es denn gerade der Bauleiter gewesen sein?
    Bedenken Sie immer, dass bei Baumängeln und daraus resultierenden Schäden immer mindestens "3 Mann" beteiligt sind:
    1. der Planer (was war denn geplant? vielleicht war hier schon der Abriss vorprogrammiert?)
    2. Der Unternehmer, der die Leistungen (nach Plänen?) ausgeführt hatte und
    3. Der Bauüberwacher/Bauleiter, der den Murks des Handwerkers gesehen und evtl. "zugelassen" hatte, dass es solcher werden wird.
    Also, wenn Ersatz des Schadens erstritten wird, dann immer diese "3" mit ins Boot nehmen!
    Die Kammer der Architekten kann Ihnen dabei überhaupt nicht helfen. Die "deckt" natürlich ihre Schäfchen.
    Viel Erfolg!
  2. Architektenkammer AKNW Schiedsstelle

    Hallo,

    in unserem Fall waren der Planer und der Bauleiter eine Person, sprich ein Architekt. Während die ausführenden Firmen für Ihren Schaden einstanden und nachbesserten, empfand die Schiedsstelle der Architektenkammer das Versagen des Architekten bei der Bauleitung als nicht beweisbar, obwohl er z.B. eine deutlich sichtbare mangelahafte Abdichtung des Anbaudaches nicht erkannte.
    Aber wahrscheinlich ist diese Kammer wirklich parteiisch und schütz ihre "Schäfchen". Der vorsitzende Rechtsanwalt trat auch genauso auf und verniedlichte die schlechte Arbeit des Architekten.

    Für andere Bauherren kann man nur die Empfehlung geben, sich nicht an die neutral auftretende Schiedsstelle der Architektenkammer zu wenden, sondern gleich einen Gutachter oder Rechtsanwalt einzuschalten und Rechtsschritte gegen den unfähigen Architekten einzuleiten. Wahrscheinlich hilft auch schon die Drohung. In unserem Fall wusste der Architekt genau, welche Schlechtleistung er erbracht hat.

    Es bleibt allerdings die Frage, warum in kaum einem Bauforum ernsthaft vor der Architektenkammer-Schiedsstelle gewarnt wird.


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