Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 687: U-Wert schon vor Vertragsabschluss nennen oder berechnen lassen ?

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U-Wert schon vor Vertragsabschluss nennen oder berechnen lassen ? 10.04.06
Hallo geehrtes Forum,
wir wollen ein EFH mit einem GU bauen lassen. Verträge noch nicht unterschrieben, werden noch verhandelt: Ein Punkt betrifft den U-Wert:
Der GU sagt, es wäre allein wichtig, dass das Haus den Vorgaben der EnEV entspricht, nicht aber im Vorwege einen U-Wert festzulegen.
(Die Grundrisszeichnungen liegen vor, aber es sind noch keine Berechnungen des Architekten erfolgt)
Was meinen Sie ?
Name: Michael  

  1. U- Wert 10.04.06
    Die EnEV muss ohnehin eingehalten werden. Ich würde auf eine genaue Festlegung des U- Wertes in der gesamten Thermischen ülle (Wand, Dach, Bodenplatte; Fenster)bestehen. Dann sind im Zweifel die Gebrauchseigenschaften festgelegt. Später ist es dann ihr Geld- siehe Energikosten! Ich würde z.B nachfolgende U- Werte festlegen (relativ einfach zu erfüllen: bei Wänden < 0,25; Fenster gesamt (Glas mit Rahmen) 1,3, Dach < 0,20.
    Name: Jürgen Weber   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.svbuero-bau.de

  2. Klar dass hier der GU noch nix sagen will 10.04.06
    Es ist für ihn stets ein Abwägen zwischen guter thermischer Gebäudehülle plus mäßiger Heizungsanlage oder mäßiger Gebäudehülle mit guter Heizanlage. Wenn Sie also Brennwerttechnik oder Wärmepumpe auswählen, so kann er bei Einhaltung der EnEV bei den U-Werten 2schlechtere" Werte verwenden und der Nachweis klappt trotzdem, deshalb schließe ich mich bei der Empfehlung von Herrn Weber an. Geben Sie nicht nur die Heizanlage vor, sondern auch einzuhaltende U-Werte, denn Sie müssen die Heizrechnungen zahlen!!!
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. EnEV 11.04.06
    Bei gerade so eingehaltener EnEV sind die Heizkosten etwa gleich - fast ganz unabhängig davon, wie dei EnEV eingehalten wird. Aber das Wohlfühlen im Haus dürfte besser sein, wenn die EnEV-Anforderungen durch eine gute thermische Hülle erfüllt werden und nicht durch eine bis ins Letzte ausgeknautschte Heizungsanlage.
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    Da bei einer guten thermischen Hülle auch die Unterschiede an den Oberflächentemperaturen in der Regel geringer sind, ist die Möglichkeit einer Schimmelgefahr sehr reduziert.
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    Dann gibt es keine Vorschrift, die vorschreibt, die EnEV gerade so einzuhalten. Da in Zukunft die Energiepreise weiter erhöht werden dürften, dürfte ggf. eine höhere Anfangsinvestition sich bald bezahlt machen.
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    Noch etwas: Zur Überprüfung eines Teils der Qualität der Bauausführung eignet sich die Messung der Luftdichtigkeit. Einige BT drücken sich gerne davor. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig eine Blower-Door-Messung, aber verlangen Sie, daß das nicht als Bonus bei der Aufstellung des Energienachweises verwendet wird, weil mit dem Bonus die EnEV auch mit einer schlechteren thermische Hülle erfüllt wird.
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    Name: Jochen Ebel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.Ing-Buero-Ebel.de/ing.htm

  4. U-Werte 11.04.06
    Danke vielmals für die Antworten und die Hilfestellung. Werde weiter am Ball bleiben.
    Name: Michael  
 

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