Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 726: Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten....

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Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten.... 20.07.06
...Lieber R...
Es tut (ich weiß, tuten tut man nicht schreiben) uns leid, daß wir Dir diesen Armleuchter vermittelt haben. Zeigt dieses Paradebeispiel aber mal wieder eines überdeutlich: Große Grappen im Kopf haben, dann feststellen: uuups, soviel Kohle hab ich ja gar nicht, also muß ich irgendwo abziehen, und wo gehts einfacher, als beim GU. Da der GU (nämlich wir..:-)) ) ihm aber den Effe gezeigt haben, bleibt also nischt anderes übrig, als dem Architekten seine Forderung zu bestreiten. Dabei war es von der Planung ein schlüsselfertiges Haus mit allem drum und als Ergebnis kam ne Ausbaukiste raus. Äpfel mit Birnen vergleichen. Jetzt weißt Du, warum uns die Deutschen (ich weiß jetzt verallgemeinere ich, aber im Ergebnis triffts) ganz gewaltig mal am Hobel blasen können. Solche ... (mir fehlt jetzt ganz einfach der Ausdruck dafür) sollte man bundesweit auf ne schwarze Liste setzen. Und wenn der nicht recht bekommt, kannst Du wetten, wann wir im TV sind. Aber dann wirds spaßig. Sowas wie den hab ich früher zum Frühstück in der Pfeife geraucht...:-))

  1. Wieso sind meine Absenderangaben... 20.07.06
    .... nicht drauf? Hab mich doich mit meinem Password eingeloggt??

  2. Wir warns!!!... 20.07.06
    ...MoRüBe...
    Name: MoRüBe  

  3. mehr Info´s, bitte... 20.07.06
    Sehr geehrte Frau Berg, sehr geehrter Herr Berg,
    erstmyl danke für den erheiternden, aber für die Gattung "domuschefus vulgaris" (= gemeiner Bauherr) möglicherweise schwer verständlichen Beitrag.
    Damit solche "Bau-Deppen" zu denen ich mich manchmal auch noch dazugehörend fühle, etwas lernen, wären nähere Informationen,
    wie man es halt nicht machen sollte, hilfreich.
    "Lerne aus den eigenen Fehlern, und Du bist nicht dumm,
    lerne aus den Fehlern Anderer, und Du bist weise"
    Danke im voraus !
    Name: Arnd Wahle   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. In Kurzform...:-))) 20.07.06
    ... Bauherr möchte zunächst 140 qm dann 170 qm, alles natürlich im KfW 40 Stil, also mit entsprechender Technik. Sowat kostet natürlich. Hinzu kam ein Nebengebäude (ehemals 70 qm), welches wir als GU im gleichen Stil (also auch KfW 40!!) und gleicher Ausstattung also auch mit FuBoHei bauen sollten (weil, da sollten seine Schwiegereltern einziehn, aber erst nach Abnahme!!). Der Architekt durfte dieses aber nur als Garage einreichen(!!!), weil ansonsten nicht genehmigungsfähig, dieses war dem Bauherrn auch bekannt. Bauherr jedenfalls bereit, unter dem Gesichtspunkt unseres Angebotes einen Werkvertrag mit uns abzuschließen. Wir kein Bock mehr auf Deutschland, sagen geh zum Teufel. Sucht sich neuen Anbieter.Jetzt wird z.B. aus diesem Nebengebäude nen besserer Carport, nix mehr mit 240 mm Wärmedämmung, Inst-Ebene und all dem Kokolores. Nix Fußbodenheizung, Sanitär,komplette Elektrik wie für ne ELW; ergo Kosten sinken. Und da er uns kein Geld mehr abziehen kann (was nen Glück, daß wir für dieses ***) nicht gebaut haben!!!) ist jetzt der Archi dran, weil unser Nachfolger freut sich nen Wolf, daß er nu ne fertige Planung hat.... Fakt ist in diesem Fall, der Archi hat diverse Planungen gemacht, die dieser Mensch nicht bezahlen will. Will, weil er ihm quasi Betrug unterstellt. Wir hätten ein "Scherz-Angebot" unterbreitet Aber der einzige, der hier bescheißt, ist der "gemeine Bauherr".
    Und ich weiß immer noch nicht, warum unsere Adresse nicht erscheint...
    Name: MoRüBe  

  5. Und ich dachte 20.07.06
    sowas lässt sich dann ZU GUNSTEN des Architekten vor Gericht lösen.
    Planungsleistung erfüllt, also gibts auch Geld.
    Denn sonst ist das hier im Forum ja eher umgekehrt, Planungsleistung nicht komplett erfüllt (oder murks) aber Archi will 100% Geld.
    Normalerweise gewinnt doch der Archi vor Gericht.
    Sie können ja als Zeuge zugunsten des Archi aussagen.
    Name: kho  

  6. Na klar... 20.07.06
    kann der Architekt klagen.
    Aber: Der Bauherr hat erstmal das Geld im Sack, macht davon noch schön ein paar Malerarbeiten (oder so).
    Architekt bezahlt erstmal: Anwalt, Gerichtskosten, Honorarsachverständigen. Bei einem Streitwert von sagen wir mal 6.000 € ist der Architekt erstmal 2 - 3.000 € los.
    Nun bekommt (fast) niemand vor Gericht 100% recht. Also bekommt der Architekt irgendwann (nach 2 - 3 Jahren) - sagen wir mal - 5.000 € ausgeurteilt.
    Davon hat er das Geld aber noch nicht - denn der Bauherr fühlt sich jetzt nicht etwa aufgeklärt und zahlt, sondern ist beleidigt (ob der Welten Ungerechtigkeit) und zahlt nicht.
    Also gehts weiter: Mahnbescheid - mit 50 - 100 € fast ein Schnapper -, GV (1.000 €).
    Und dann hat der Bauherr alles Geld in sein Häusel gesteckt und hat nix mehr.
    Also ist der Architekt 4 - 5.000 € ärmer.
    Und genau darauf wird spekuliert. Der Bauherr hofft, daß der Architekt genau so rechnet, das Prozessrisiko scheut und sich kräftig drücken läßt.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
 

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