Die Tageslektüre für Architektur und Baukultur - www.bauforen.de
Stunden für Bauantrag27.08.06
Hallo liebe Architekten,
ich (zukunftiger Bauherr) würde gern wissen, wie viele Stunden ein Architekt benötigt um ein Bauantrag für ein EFH+ELW+Garage (EG ca. 80qm, DG + Raum über der Garage ELW 60qm, alles Satteldach) zu erstellen. Ich habe vor erst Lph 1-4 zu beauftragen, nach der Baugenehmigung die restlichen Lph 5-8.
Mir ist auch klar, dass man nicht so pauschalisieren kann, bzw. ist auch klar, dass es eine Doktorarbeit werden kann. Zu berücksichtigen wäre eine KFW 60 Förderung und kostengünstige massive Bauart (vielleicht Ziegel oder KS).
Wieviel Zeit (Wochen bzw. Monate) muß ich dafür einplanen?
Danke im Voraus.
Name: Klaus
da gibts viele faktoren28.08.06
der hauptpunkt liegt aber im verständnis archi - bauherr!
könnt ihr klar eure vorstellungen darlegen?
versteht der archi eure wünsche?
wie entscheidungsfreudig seit ihr?
wieviel spielraum gibt das grundstück, ist z.b. ein B-plan vorhanden, wie ist die erschließung?
das sind ganz wesentliche faktoren. und dann ist es einfach so, dass manchmal die chemie so gut passt, dass mit ein bis zwei entwürfen alles klar ist, oder die bauherren so unentschlossen sind, dass nach dem 10. entwurf onkel, tante und die verwandschaft immer noch nicht glaubt dass es passt.
wenn der entwurf geklärt ist und ihr einen spielraum in der ausführung lasst, ist kfw 60 sicherlich das unproblematischere. und mit etwas bedenkzeit für beide seiten kann bei entschlußfreudigen bauherren ein bauantrag in 4 wochen fertig sein.
Name: Jentsch IsaE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bauplanung-jentsch.de
zu Vervollständigung meiner Angaben:28.08.06
B-Plan vorhanden
Grundstück eben, erschlossen
zu den Entwürfen: gehören dazu 3D Ansichten bzw. Seitenansichten oder nur der Grundriss?
Lph 2-3 Kostenschätzung und Kostenberechnung nach welche DIN 276 1981 oder 1993?
Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
Möchte auch kein 08/15 Haus bauen.
Name: Klaus
na klasse!28.08.06
"Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
Möchte auch kein 08/15 Haus bauen."
wie soll man/frau die stunden abrechnen, die man/frau zum denken braucht? und was ist mit den kosten ringsherum?
meine versicherung erwartet abrechnung auf hoai basis, sonst könnte es sein sie tritt nicht ein. würden sie den planer schriftlich von irgendwelchen forderungen befreien, falls er einen schaden verursacht?
3-D-pläne erwarten und das zun stundentarif???
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und dann gibts da frischlinge die brauchen etwas länger, oder alte hasen, die auf einen gewissen erfahungsschatz zurückgreifen. kleine büros, die fast alles selber machen und größere büros, in denen die arbeit geteilt wird > bauzeichner + sekretärin lassen mehr volumen zu, kosten aber auch geld.
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die hoai gibts ja, weil man das nicht in stunden abrechnen kann!
Name: Jentsch IsaE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bauplanung-jentsch.de
nee, nee,....NEE!28.08.06
Moin erstmal!
Sparen ist ja toll. Überalle sparen ist toller. Ist klar.
Aber: Gerade bei dem Sparen, der zu IHREN Gunsten werkelt....nee,...nee,...nee!
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Oder: Guter Spitzenarchitekt mit Mega-Erfahrung und überhaupt genial schafft einen tollen Entwurf in 8 Std. Er soll mit sagen wir mal 8 x 70 EUR = 560 EUR entlohnt werden.
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Dann kommt aber 'ne Mega-Pfeife: Braucht 20 Versuche, bringt nichts Richtiges zu Wege. Am Ende braucht dieser für die selbe, von Ihnen verwertbare Leistung (nämlich einen guten und zudem genehmigungsfähigen Entwurf) sagen wir mal 50 Std. Dann löhnen Sie mal eben 3.500 EUR.
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Sie werden nun verstehen, daß eine Honorierung auf Stundenbasis denkbar ungerecht ist. Außerdem gibt's dann immer einen Keilerei wieviel Std. denn nun wirklich gebraucht wurden.
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Ich rechne daher (außer bei Kleinstmaßnahmen) nie (!!!) auf Stundenbasis ab. Gibt nur Ärger und ist zudem nicht leistungsgerecht.
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Letztendlich wollen Sie ja eine gute Leistung und nicht eine gewisse Anzahl von Stunden.
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Daher: Bitte brav die HOAI vereinbaren (abgesehen davon: Archis müssen die HOAI vereinbaren!).
Gruß
Thomas
Name: Thomas BockE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.architekt-bock.de
Stundenbasis einleuchtend28.08.06
welche DIN 276 ist jetzt verbindlich für mich (Bauherr) und evtl. für die Bank?
Kann man irgendwo nachlesen was alles zu Grundleitungen eines Architekten gehört?
Gehören die 3D Ansichten bzw. Frontansichten und Wärmebrücken in Lph 5-6?
Name: Klaus
Grundleistungen28.08.06
Hallo Klaus,
suchen Sie sich einen - mehrere Architekten aus der Umgebung - machen Sie einen Termin - kurze Besprechung über Ihr Vorhaben mit kleiner Fragestunde - gibt Honorarangebot - dann entscheiden, wer den Auftrag bekommen soll.
3D-Ansichten sind Sonderleistungen - Ansichten 2D LP 1-4 Wärmebrücken Ausführungsplanung - was Ihre Bank möchte - nachfragen.
Die Frage mit der DIN 276 verstehe nicht ganz - Sie haben x-Euro und können für x-Euro bauen und nicht für x+x-Euro oder ?
Ihren finanziellen Spielraum werden Sie doch kennen ?
Mit freundlichen Grüßen
Name: Stephan RiederE-Mail-Adresse anzeigen
3-D28.08.06
gehört in gar keine leistungsphase. das ist ein service den man dazu liefern kann, wenn man die ausstattung dazu hat. dann ist es nämlich mit ein paar klicks am pc getan. voraussetzung für diese klicks ist die entsprechende software und eine korrekte eingabe am PC. die software im profibereich kostet schnell mal 10 T€ und dann kann man das noch lange nicht alles perfekt anwenden. außerdem muß die auch erst mal erwirtschaftet sein. will der bauherr das spässle dann noch fotorealistisch dann macht das selbst bei fast perfekter eingabe der daten noch eine stunden bis tage extrazeit. solche leistungen sind in der hoai nicht zu finden, da sie für den Bau absolut unmaßgeblich sind.
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solange noch kein "gedankenmodell" fürs haus steht, kann man weder 3-D, noch braucht man einen pc und die software.
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für den bauantrag braucht man die genehmigungsrelevanten daten / darstellungen : länge , breite, höhe, dachform, raumaufteilung, raumgrößen. das lässt sich in grundrissen, schnitten und ansichten (von jeder seite) darstellen.
bei diesen daten hat ein erfahrender planer auch eine vorstellung von den möglichen wärmebrücken. der spezielle nachweis von wärmebrücken, gehört in den enev-nachweis. der ist wiederum eine extraleistung und in den lph. 1-8 gar nicht enthalten.
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für die bank und den bauherren, kann man im rahmen der lph 1-4 nur schätzen. im normalfall beruht diese schätzung der baukosten auf der gebäudegröße in cbm umbauter raum und den ortsüblichen vergleichspreisen.
Name: Jentsch IsaE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bauplanung-jentsch.de
@ Herr Rieder28.08.06
ich habe bereits zwei Architekturbüros aufgesucht,
mir ist nickt klar, einer würde nach DIN 276/81 anderer Sprach von DIN 276/93.
Wärmebrücken-> im vereinfachten Verfahren kann keine Tektur mehr vorgenommen werden.
Wer hat jetzt Recht?
Beide...28.08.06
Din 276 alt fürs Honrar, DIN 276 neu für die Bank. Schwachsinn, ja, aber ist halt so.
Bauantrag nach Stunden. Au weia.
Ich habe schon mal mehr als ein Jahr vom ersten Entwurf bis zur Eingabe gebraucht, mit Bauherrenterminen so alle 2 - 3 Wochen.
Weil die Bauherren ständig neue Ideenn hatten. DAS hätt ich gerne nach Stunden bezahlt bekommen ;-))).
Ganz ehrlich. So was kann man/frau mal für nen Carport machen oder ne Gaube. Aber nicht für mehr. Das gibt nur Streit.
Wie wollen Sie denn nachvollziehen, wieviele Stunden der Architekt gegrübelt hat, bis er DIE Idee hatte.
Und wenn ihm die gleich kommt, schreibt er Ihnen dann trotzdem viele Stunden auf???? Oder muss er bei jedem treffen ERST den Stundenbeleg quittieren lassen, bevor Sie draufschaun.
Das ist hirnrissig.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de