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Kostenexplosion um 72% zwischen Kostenschätzung nach DIN 277 und Ausschreibung27.12.06
Hallo,
wir wollten unsere bestehende altersschwache Garage abreißen und an gleicher Stelle eine neue Garage mit anschließendem Geräteraum (vorne und hinten jeweils ein Garagentor) und in dem 2,4m breiten Durchgang zwischen Garage und bestehendem Altbau einen neuen Eingangsbereich (vorne und hinten verglast) bauen.
Das Dach sollte ein betoniertes Flachdach sein. Es ist keine Heizung vorgesehen.
Die Kostenschätzung nach DIN 277 belief sich, inkl. Außenanlagen und anfallender Sanierungsmaßnahmen am Altbau, auf 49500,- €. Mit Nebenkosten, also Honorar, Statik und Gebühren, auf knapp 60000,- €.
Auf dieser Grundlage haben wir den Auftrag erteilt und die Baugenehmigung beantragt.
Nun haben wir die Ausschreibung für den Rohbau bekommen und der günstigste Anbieter liegt bei schon bei ca. 40000,- €.
Laut neuer Kostenschätzung der Architektin landen wir dann mit Fenstern, Türen, Toren, Fußboden, Maler- und Elektroarbeiten (und ohne geht's ja wohl auch nicht), ohne Honorar und Nebenkosten zwischen 85.000,- und 108.000,- €. Das ist beim günstigsten Anbieter eine Steigerung um 72%.
Erstens übersteigt diese Kostenexplosion unseren Rahmen bei Weitem und außerdem ist eine Investition in dieser Höhe auch keine ggf. wieder erlösbare Wertsteigerung des Hauses. Schließlich wird nur eine Garage ersetzt und ein Eingangsbereich ergänzt, keine Wohnräume.
Wer kann uns weiterhelfen, wie wir uns der Architektin gegenüber weiterverhalten sollen. Welche Kosten werden wir tragen müssen. Was ist z.B. mit dem Bauantrag, den wir ja auf der Grundlage der ersten Kostenschätzung gestellt haben?
Und vor allem wieviel kostet so etwas normalerweise. Wir wohnen in Kassel/Hessen, also keine Boom-Region wie etwa Stuttgart, München oder Hamburg.
Gruß Britta
Name: Britta Beier
Architekt verstößt gegen HOAI und BGB27.12.06
geehrte Fragestellerin,
Ihr Architekt scheint keine besonders ausgeprägte Begabung für die von diesem bspw. gem. HOAI (vgl. auch die Berufsordnung, etc.) geforderte Wirtschaftlichkeit, ggf. auch die erforderliche Sachkunde zu haben.
Dies ist schlecht.
Ihre Frage nach den allg. üblichen Kosten kann hier so nicht beantwortet werden, da keinerlei Parameter des Vorhabens bekannt sind, wie etwa BGF oder BRI (insbesondere auch Pläne und Ausschreibungsunterlagen). Üblicherweise würde ich für einen durchschnittlichen Anbau dieser Art als Nebennutzung etwa 800-900 €/m² ansetzen wollen.
Ich möchte Ihnen empfehlen die Leistung Ihres Architekten schriftlich zu bemängeln, d.h. dessen Arbeit kann m.E. mit den von Ihnen gegebenen Hinweisen als mangelhaft nach BGB angesehen werden.
Lassen Sie diese Leistung vorher ggf. durch die Architektenkammer Ihrer Region prüfen.
Besser jedoch ist die Prüfung durch einen qualifizierten Sachverständigen für Architektenleistungen und ~honorare, da Sie dabei, im besten Falle, auch gleich die Beratung für das weiteren Vorgehen erhalten.
M.f.G.
R. Kaiser
Name: Ralph KaiserE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bhk-beratung.de
Hooo, mein Rappe, hoooo.....27.12.06
Nun mal gaaaaaanz ruhig.
Natürlich ist eine solche Kostenerhöhung unschön.
Aber in der Frage steht was von Kostenschätzung. Jetzt liegt der Kostenanschlag an. Dazwischen haben keine Änderungen, Auflagen aus Bauantrag usw stattgefunden???
Wie erklärt denndie Kollegin diese Kostenmehrung???
Massenfehler, Baukostensteigerung seit Planungsbeginn (die zweifellos stattgefunden hat).
Ist mal über Einsparungsmöglichkeiten gesprochen worden???
Und vor allem, was soll - Kollege Kaiser - da ein SV für HONORARfragen.
Wenn überhaupt müssten hier doch Planung, Kostenschätzung, LV und EP auf Sinnhaftigkeit geprüft werden, ggf. auch die Ausführungsplanung auf kostenintensive Details.
***
Mir ist das wie so oft zu einfach.
Der Bau wird teurer als erwartet, Schuld sein kann natürlich nur die blöde Architektin/der blöde Architekt.
Nach Erklärungen wird nicht gefragt, ebensowenig nach Lösungen - jedenfalls nicht die/den erste(n) Ansprechpartner(in).
Dahin gehört für mich der erste Schritt. Und dann erst hier in die Öffentlichkeit.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
@Herr Dühlmayer27.12.06
wie auch immer sagt der SV:
eine Überhöhung von mehr als 30 % gegenüber der Kostenschätzung geht in vielerlei Hinsicht nicht, das wissen auch Sie.
I.A. habe ich etwas gegen "Kollegen" die den gesamten Berufstand in Verruf bringen (können), egal wie. Bedenken Sie nur die ganzen BT´s GU´s, die nur wegen den miesen Kollegen an die Erbringung eben dieser Leistung gelangt sind - mit den entsprechenden baukulturellen "Nebenwirkungen", ganz zu schweigen von den rechtlichen.
Also, - die Fragestellerin kann mir als Fachkollegen gerne den Namen der Architektin benennen - ich rege dann gerne ein berufsrechtliches Verfahren bei der AK Hessen gegen die genannte Kollegin an !
Hier ist Spaß oder Entschuldigung fehl am Platz!!
M.f.G.
R. Kaiser
Architekt
Name: Ralph KaiserE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bhk-beratung.de
@ Herr Kaiser...28.12.06
1) Verkaufe ich ein a und kaufe ein e ;-))
2) Bin ich aus Erfahrung bei solchen Geschichten seeeeehr vorsichtig. Bei tieferem Bohren findet sich meist, daß solche Kostenüberschreitungen zumindest teilweise auf Mehr- oder Änderungswünsche der AG´s gehen.
3) Sollten auch und gerade Sie wissen, daß Kostenermittlungen aus Anfang 2006 im Augenblick nicht mal mehr das Papier wert sind, auf das sie gedruckt wurden, weil die Preise verrückt spielen - teilweise Materialpreiserhöhungen geschuldet, teilweise aber auch einer Art Goldgräberstimmung.
4) Gehört es sich für micht, zunächst nach Erklärungen zu fragen, WARUM die Kosten so explodiert sind, ebenso nach Möglichkeiten, diese wieder in den Griff zu bekommen.
5) Sind Sie mit einem Berufsstandsverfahren für mich viel zu schnell bei der Hand - insbesondere, da Sie (vermutlich) um die Hintergründe so wenig wissen wie ich.
Ich wünsche Ihnen, daß bei Ihnen niemals ein Kollege auf solch "nette" Ideen kommt, wenn Sie in seinen Augen einen "Fehler" gemacht haben.
*****
Natürlich schädigt eine solche Geschichte - egal mit welchem Hintergrund - den Ruf der Architekten mehr als 100 Pfuschbauten den der BT und GÜ.
Aber dieses haben wir zu einem Gutteil auch der Politik unserer Standesorganisationen zu verdanken.
Also locker bleiben und auch solche Fälle mit der nötigen Ruhe angehen.
Und niemanden - weder Frager noch Kollegen - in irgendwas treiben, von dem wir ALLE nicht wissen, ob es Sinn macht. Ein bissel mehr nachweihnachtliche Ruhe wäre besser.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Da mögen Sie schon Recht haben,28.12.06
Herr Dühlmeyer, teilweise zumindest, jedoch gehört auch das zu meiner täglichen Praxis, dass leider nur allzu viele schlechte Vertreter unseres Berufsstandes ungehindert umd zum Schaden aller Ingenieure, übrigens ist dies bei den Bauingenieuren, wie auch in anderen Berufsgruppen insgesamt, nicht anders, Ihr "Werk" erbringen.
Meine jahrelange Nachsicht diesen Leuten gegenüber ist bedauerlicherweise an ihre Grenzen gestoßen. Und nochmals für eine Überschreitung (vgl. SV für Architektenleistungen meines ersten Beitrags) in dieser Größenordnung kann es m.E. und aus meiner Erfahrung keine andere Erklärung als berufliche Unfähigkeit geben - geänderte Bauherrenwünsche hin oder her. Zumindest das mögliche Budget für die Maßnahme hat die Fragestellerin doch wohl plausibel in Ihrer Erläuterung dargelegt. Nichtsdestotrotz, prüfen ist immer der erste Schritt (am besten noch vor weiteren Gesprächen mit dem "Widersacher", da dieser den BH fachlich immer in den Boden reden kann - ich schrieb nichts anderes.
Also, mit meinen nbesten Wünschen für Sie und das Forum für das Neue Jahr
M.f.G.
R. Kaiser
Name: Ralph KaiserE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bhk-beratung.de
Also ich weiß nicht....28.12.06
Hallo allerseits!
Irgendwie finde ich das Ganze schon höchst merkwürdig.
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Nun ist eine Garage kein hochkomplexes, kaum kalkullierbares Bauwerk. Auch wenn es zu einigen Sonderwünschen des Bauherren gekommen sein sollte kann ich mir nicht so recht vorstellen, daß dies derartige Preisaufschläge ausmachen kann.
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Und: Sollte der BH wirklich weitreichende Änderungen "angeordnet" bzw. gewünscht haben, so hätte der Planer dann aber schon den Hinweis bringen müssen "Moment....machen wir gerne...hat aber folgende, preislichen Konsequenzen..."...so was in der Art.
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Sollte die Garage auf einmal nicht mehr 3/6 m, sondern z.B. 6/6 m sein, so würde es auch dem BH einleuchten, daß es dies nicht zum Null-Tarif gibt.
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In der Tat finde ich den Schätzpreis von knapp 50TEuro schon recht üppig (für 'ne Garage und einen Windfang); aber gut ich kennen nicht die Rahmenbedingungen.
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Liegt jedoch schon das Rohbauangebot bei 40 TEuro, dann muß da etwas ganz gehörig in die Hose gegangen sein.
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Um mehr sagen zu können, wäre es hilfreich, wenn uns die Fragestellerin darüber informieren würde, ob es größere Änderungen, Ergänzungen oder etwas in der Art gegeben hat.
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Ansonsten würde ich dringend zu einem klärenden Gespräch mit dem Planer raten. Der wird doch diese Zahlen nicht mit einem milden lächeln überreicht haben und nun meinen die Welt sei in Ordnung, oder?
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Gruß
Thomas
Name: Thomas BockE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.architekt-bock.de