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Honorarzone III-Mittel für EFH ohne schriftlichen A.vertrag? 28.04.07 Hallo, wir haben keinen schriftlichen Architektenvertrag. Unser A. rechnet für seine Leistungen Honorarzone 3-Mittel ab. In seinen Rechnungen steht: "Bisher habe ich auf der Basis der Honorarodnung für A. und I. - HOAI- sowie des Architektenvertrages Leistungen erbracht...." Ist die Abrechnung in dieser Zone korrekt. Nach meinen Nachforschungen nur, wenn er einen unterschriebenen Vertrag hat. Oder haben wir dies mit Bezahlung der Rechnung mit oben geschriebener Bezeichnung akzeptiert und somit ist dieser Satz o.k? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Silke Name: Silke
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