Kosten für Vorgespräch?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kosten für Vorgespräch?

Wir sind auf der Suche nach einem Architekten, der unser Einfamilienhaus planen und den Bau begleiten/überwachen soll.
Zum Zwecke dieser Suche habe ich an mehrere Architekten eine Email geschrieben, in der ich den Umfang unseres Bauvorhaben geschildert habe und um ein unverbindliches Angebot zu o.g. Architektenleistungen gebeten habe. Zum Verständnis, wir reden hier von einem einfachen Einfamilienhaus ohne Schnörkel o.ä. mit etwa 120 m² Grundfläche in Bayern ...
Unter anderem meldete sich ein Architekt und dieser lud uns per Email herzlich ein, einmal einen virtuellen Rundgang durch unser Haus zu machen. Ein nettes Angebot, dem wir heute nachkamen.
Er präsentierte uns einen (wenig aufregenden ) Plan auf seinem Laptop mit Außenansichten und 3D-Plan und wir unterhielten uns über die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) seiner Planung.
Als wir dann genug gesehen hatten, wollte er plötzlich sofort einen Vertrag unterschreiben oder Geld für seine bereits erbrachten Bemühungen sehen.
Wir wiesen ihn darauf hin, dass wir unser Gespräch als erstes, unverbindliches Kennenlernen verstanden und eigentlich nichts bezahlen möchten. Was dann folgte glich einer Räuberkomödie, die aber nicht Bestandteil meiner Frage ist.
Ist es legitim, für eine Planung ohne Auftrag Geld zu verlangen?
Wenn ja, wieviel?
Gruß
Knut Kobbe
  • Name:
  • Knut Kobbe
  1. Nein MfG ...

    Nein
  2. Der Vollständigkeit halber ...

    Der Vollständigkeit halber ebenfalls NEIN.
    Freundliche Grüße
  3. Ergänzung ...

    Ergänzung wenn ich ein kostenpflichtiges Vorgespräch anbiete MUSS ich das VORHER ankündigen. Punkt.
    Freundliche Grüße
  4. Njet ...

    Njet aber schon "sehr geschickt" wie der Herr/Frau Kollege/-in hier vorgeht. Das hat schon eher den Ruch von Vertreibsmethoden eines Bauträger/Generalunternehmer, der auf Provisionsbasis arbeitet.
    Also: Auch ich schließe mich der Mehrheit an (wie opportunistisch). Ihr wolltet ein Gespräch, geliefert wurde eine Animation usw. usf.
    Übrigens: selbst wenn es vereinbart gewesen wäre, dass das erste Kennenlernen nicht umsonst sei, finde ich es merkwürdig, dass der Kollege/-in schon vor dem ersten Gespräch einen fertigen Entwurf nebst Animation zur Hand hat. Kann er/sie Gedanken lesen (durchs Telefon oder gar per E-Mail ... beneidenswert!).
    Gruß und Schluss
    Thomas
  5. Im ersten Moment ...

    würde ich mich den oben stehenden Meinungen anschließen.
    Fraglich bleibt dennoch:
    1. welches waren den die Angaben für ein "unverbindliches Angebot" von Architektenleistungen, bzw. wie konkret waren diese denn? Wie konnten damit denn Planungen erstellt werden, wenn es doch "nur" um ein unverbindliches Angebot ginge?
    2. was bitte schön soll denn ein unverbindliches Angebot eines Architekten sein. (alle Architekten kosten gleich viel! , was sie unterscheidet ist die Qualität der Planung und der Durchführung)?
    Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, geschweige etwas unterstellen. Aber es soll schon vorgekommen sein, dass BH's von einem Architekten "erste" Planungen "kostenfrei" erhalten (weil nicht bezahlt und nur unverbindlich) haben und diese dann von einem anderen Architekten, der ein unlauteres, ungesetzliche Angebot unter Nichteinhaltung der HOAIAbk., ausführen ließen.
    > Wir wiesen ihn darauf hin, dass wir unser Gespräch als erstes, unverbindliches Kennenlernen verstanden und [ Zitat Anfang ] ... eigentlich ... [ Zitat Ende ] nichts bezahlen möchten. <
    3. Wieso "möchten" sie eigentlich nichts bezahlen. Sie müssen nichts bezahlen, wenn Sie nichts bestellt haben. Wenn ich aber eigentlich nichts bezahlen möchte, habe ich vielleicht doch etwas bestellt, auch wenn ich dies, wenn's dann berechnet werden sollte, gern unentgeltlich haben wollte.
    Nicht zu vergessen bliebe, dass auch ein mündlich erteilter Architekten-Auftrag (i.d.S. "vielleicht fällt Ihnen, Herr Architekt ja ein Entwurf spontan ein", o.ä.) kostenpflichtig ist.
    MfG
    R. Kaiser
  6. Vielen Dank erstmal ...

    Vielen Dank erstmal für die schnellen Stellungnahmen zu meinem Problem.
    Zur Erklärung des Abgelaufenen, ich habe den Architekten eine Aufstellung meiner Vorstellungen und Wünsche geschickt. Bei Interesse lasse ich diese gerne per Email zukommen.
    Unter einem unverbindlichen Angebot stellte ich mir vor, das der Angeschriebene sich Gedanken macht, wie hoch die tatsächlichen Bau kosten wären und uns entsprechend seine Honorarvorstellung liefert.
    Es war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass es dabei, sollte es mit rechten Dingen zugehen, wenig Spielraum gibt.
  7. Rechnung

    Inzwischen habe ich auch eine Rechnung des Herren bekommen.
    Er stellt mir "entspr. HOAIAbk. 2002, § 6 , Zeithonorar'" insgesamt 7 Stunden a 35 € in Rechnung.
    Zur Erinnerung, ich habe nie den Auftrag für eine konkrete Planung gegeben, der Architekt lud mich von sich aus ein uns seine Ideen vorzustellen.
    Meines Erachtens ist das zeigen eines Grundrisses auf dem Laptop keine zahlenswerte Architektenleistung, das kann ich bei jedem Fertighausanbieter auch haben.
    Gruß
  8. Rechnung

    Inzwischen habe ich auch eine Rechnung des Herren bekommen.
    Er stellt mir "entspr. HOAIAbk. 2002, § 6 , Zeithonorar'" insgesamt 7 Stunden a 35 € in Rechnung.
    Zur Erinnerung, ich habe nie den Auftrag für eine konkrete Planung gegeben, der Architekt lud mich von sich aus ein uns seine Ideen vorzustellen.
    Meines Erachtens ist das zeigen eines Grundrisses auf dem Laptop keine zahlenswerte Architektenleistung, das kann ich bei jedem Fertighausanbieter auch haben.
    Gruß
  9. Nun denn ...

    Nun denn ganz so einfach ist es dann wohl doch nicht.
    Grundsätzlich " ... Meines Erachtens ist das zeigen eines Grundrisses auf dem Laptop keine zahlenswerte Architektenleistung ... " mag zwar als nicht "zahlenswert" empfunden werden, wenn aber eine Leistung erbracht wurde, ist diese natürlich auch zu honorieren.
    Wie Vorredenr schon geschrieben haben: War etwas bestellt? D.h., hatte der A. den Auftrag oder konnte er annehemen den Auftrag zu haben etwas zu leisten? Kann von uns hier natürlich nicht wirklich beurteilt werden!
    Dem bisher geschriebenen entnehme ich jedoch keine Auftragserteilung. Da kann ich aber auch falsch liegen.
    Der Stundensatz von € 35 ist sicher i.O. (in etwa Mindestsatz der HOAIAbk.), die Stundenanzahl mag ich nicht beurteilen bzw. kann dieses nicht.
    War jedoch auf Grund eines groben Raumprogrammes erstmal die Info gewünscht "Was kostet der Spaß? " bzw. "Was kostet der Architekt? ", dann hat der Kollege hier  -  evtl. in Erwartung, dass seine Animation Dich vom Hocker reißt  -  etwas viel geboten. Würde ich unter Akquise verbuchen. Er will's aber wohl auf dem Konto verbuchen.
    Nochmal: 35 EUR/Std. sind sicher i.O., ... wenn etwas beauftragt war.
    Ungeachtet einer rechtlichen Würdigung ein insgesamt sehr (!) ungeschicktes Agieren des Architekten. So erhält man keine Aufträge!
    Gruß
    Thomas
  10. Gedankenmachen zu tatsächlichen Baukosten ...

    auf Grundlage von Vorstellungen und Wünschen, sprich quasi eine Kostenschätzung des Geplanten "erstellen" zu lassen und auf dieser Basis eine Honorar"Vorstellung" zu fordern, stellt eine (Beauftragung von) Architektenleistung dar, die i.A. honorarfähig ist. M. E hätte Ihre Anfrage unbestimmter sein müssen, da es bei der konkreten Wahl des geeigneten Architekten neben den fachlichen Voraussetzungen wohl hauptsächlich (zusammengefasst) darauf ankommt, ob man sich grün ist und, ob die Architektursprache den eigenen Wünschen entspricht.
    . -.
    Das der Architekt Pläne liefert, die von ihm nicht gefordert waren, aber grundsätzlich zur Erstellung einer Kostenschätzung erforderlich sind, ist ggf. zu rügen.
    . -.
    Moralsich kann die Handlungsweise des "Kollegen" durchaus angezweifelt werden. Ich, wie wohl auch die Vorredner, jedenfalls hätte einen potentiellen AG darauf hingewiesen, das seine Anfrage eine kostenpflichtige Tätigkeit bedingt, etc.
    Vielleicht ist er einfach gewieft den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, was auch fragwürdig sein mag.
    . -.
    > "Aufstellung meiner Vorstellungen und Wünsche". Bei Interesse lasse ich diese gerne per Email zukommen. <
    Interessant ist es allemal. Durchlesen ist kostenfrei. Eine konkret Hilfe (bspw. ein Telefonat mit dem Kollegen) nicht.
    MfG
    R. Kaiser
  11. Nochmals Danke!

    Vielen Dank nochmal, durch die hier bereits eingebrachten Beiträge konnte ich mir ein Bild meiner Situation auch aus der Perspektive außen stehender machen.
    Ich habe die Sache nun meinem Rechtsanwalt übergeben, da ich in meinen Augen keine entsprechende Leistung bestellt habe und somit m.E. auch nichts bezahlen muss.
    Das der Architekt eine Leistung erbracht hat steht ja außer Frage, aber wenn er diese bezahlt haben will, muss er das doch im Vorfeld erwähnen!? Jeder KFZ-Mechaniker weist mich im Vorfeld darauf hin, das ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist.
    @ H. Kaiser:
    Ich habe die Email mal an Ihre Firmenadresse geschickt. Bitte nur durchlesen! (Weil kostenfrei ;-))
    MfG
    Knut Kobbe

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