Sind solche Fotos legal?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Sind solche Fotos legal?

Mein Bauunternehmer und Architekt haben zusammen gut gegen mich gearbeitet. Beide wurden gekündigt bereits im Juni, nachdem der Rohbau fertig war. Nach Wassereinbruch ins Haus bei angeblich einwandfreier Abdichtung stehen wir vom Gericht. Natürlich nach der Mangelbekanntgabe und Fristsetzung. Jetzt legt der Bauunternehmer Fotos vor, die ihn entlasten sollen, die im Herbst eindeutig nach der Kündigung ohne unseres Wissen gemacht worden sind. Ist das legal? Wird das auch anerkannt?
1. Haus, 1. Prozess, Anwalt hier unsicher
Danke Lenka und Dirk
PS: Hilfe, b.B. auch per email!
  1. Leute,

    soll das heißen, dass der Anwalt unsicher ist? FachAnwalt Baurecht? Wenn nicht, redet die andere Seite Kreise um ihn, entweder der Anwalt holt sich Rat bei einem kompetenten Kollegen oder Sie nehmen einen anderen (Fach-) Anwalt. Der würde vermutlich auch sagen, dass Fotos eines Beteiligten nicht unbedingt tolle Beweismittel sind und ohne Gutachter wird das Ganze auch nicht abgehen.
    Ob's anerkannt wird oder nicht? Vor Gericht und auf hoher See ... Alter Spruch aber immer noch wahr.
    Laienmeinung (!)
    Gruß
    Volker Leue
  2. Fragt sich..

    wie gekündigt wurde.
    Kein Hausverbot erteilt? Na dann mag es durchaus legal sein, dass der Bauunternehmer da rumrennt und knipst.

    Sie sollten sich  -  gerade wenn die Gegenseite mit Fotos etwas beweisen will  -  einen Sachverständigen in IHR Boot holen, der FACHLICH und vor allem sachlich auf die Argumente der Gegenseite reagieren kann und dem Anwalt die nötige baufachliche Argumentationshilfe liefert.

    Zm Anwalt  -  siehe VL.

  3. Beweislast

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn der Unternehmer die Beweislast, also die Verpflichtung hat etwas zu beweisen, sollte man ihn auch den Beweis antreten lassen. Auf was wollen Sie hinaus? Vereiteln dass der Unternehmer sich entlasten kann obwohl er im Recht ist? Mit einer solchen unfeinen Tour hatte ich neulich zu tun. Zitat aus der Klageerwiderung: "Der Sachvortrag wird bestritten, insoweit er nicht im Einzelnen zugestanden wird. Einer Einvernahme des Klägers als Partei wird für seinen eigenen Sachvortrag widersprochen. "
  4. illegale Foto's

    Hallo,
    1. Leider kein Anwalt für Baurecht
    2. den Weg zum Gericht mussten wir antreten, weil die Abdichtung unddicht war und das Wasser ins Haus durch die Wand kam.
    3. Ein SV war beantragt und er hat den Pfutsch entdeckt. Die Firma denkt, sie ist natürlich unschuldig.
    4. Die Fotos wurden im Haus gemacht, nach der Kündigung. Das Haus war mit der Bautür versehen und abgeschlossen ..., deswegen LEGAL oder ILLEGAL
    DANKE Lenka und DIRK
  5. entweder

    die hatten noch einen Schlüssel
    oder
    es war Einbruch.
    Was haben die denn nun fotografiert?
    Was war denn "Pfutsch" an der Abdichtung? ;-)
    Grüße
  6. was soll an den Fotos illegal sein

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der Unternehmer will sie ja nicht veröffentlichen. Wollen Sie den Unternehmer nun wegen eines Mangels oder wegen Einbruch drankriegen? Wenn die Fotos die Mangelfreiheit beweisen, werden Sie sich nicht dagegen wehren können. Notfalls schickt das Gericht einen Sachverständigen, der die gleichen Fotos nochmal macht.
  7. Fragt sich halt ...

    wie der Unternehmer durch die Tür gekommen ist?
    War ein anderer Handwerker da oder lag der Schlüssel "unter der Fußmatte" für jeden zugänglich, dann war es wohl Dank fehlendem Hausverbot keine ilegale Aktion. Hat er sich mit "Gewalt"Zutritt verschafft, wäre er wohl wg. Hausfriedensbruchs dran.
    Ob deswegen die Fotos ungültig wären  -  wohl eher nicht.
    Außerdem  -  wovor haben Sie Angst?
    Entweder Gips nen Mangel  -  dann kann der noch eine Woche fotografieren.
    Oder es gibt keine  -  dann wäre Ihre Klage unberechtigt!

    Mit einem SV war KEIN vom Gericht bestellter gemeint, sondern IHR SV.
    Den brauchen Sie, damit er IHNEN fachliche Hilfe leisten kann.
    Der Gerichts-SV MUSS neutral sein.
    Und wenn Ihr Anwalt kein Baurechtsfachmann/-fachfrau ist und jetzt schon schwimmt, sollten Sie mal über den Sinn nachdenken.
    Baurecht ist nichts für den Scheidungs-, Mietrechts- oder Verkehrsanwalt.

  8. Nach der Kündigung

    das Haus zu betreten ohne vorher eine Einwilligung einzuholen ist vermutlich auch ohne Hausverbot illegal und dann auch alles, was dort geschehen ist (=>Fotos). Wäre im Zweifelsfall wohl eher Hausfriedensbruch (kein Einbruch, wurde nichts geklaut) zu prüfen, aber das spielt für einen Prozess wg. eines Baumangels keine Rolle. Wenn's deshalb nicht benutzt werden dürfte, s. Beitrag 6!
    Bedenklich ist m.E., dass der Anwalt offenbar statt auf einen Sachbeweis auf solche Verfahrensfragen setzt, klingt so etwas nach: "Mit Bau kenne ich mich nicht so aus, aber das bekommen wir übers allgemeine Recht ... "
    Nicht die feine Art und ich will's auch nicht raten, aber vielleicht lässt sich eine eventuelle Anzeige wg. Hausfriedensbruch nutzen, um die Kompromisswilligkeit der Gegenseite zu fördern.
    (Laienrat)
    Gruß
    Volker Leue
  9. Da war

    der Dühlmeyer doch am frühen Morgen schon schneller, der Architekt schläft nie ...
    VL
  10. Frage

    Sie schrieben: "mein Bauunternehmer und Architekt haben zusammen gegen mich gearbeitet"
    Wie soll man das verstehen?
    Ist es Ihr Architekt oder sind Bauunternehmer und Architekt zusammen?
    Mit freundlichen Grüßen
  11. das riecht ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... so nach Generalübernehmer oder schlimmer Bauträger mit pseudo-Architekt.
    Bei letzter Version haben SIE eher die schlechteren Karten, da dann die Eigentumsverhältnisse (nicht Besitzverhältnisse) u.U. deutlich schwerer auseinander zu fummeln sind.
    Ein gerichtsbestellter SV MUSS sich selber ein Bild von den Ausführungen machen. Insofern würde der wieder aufbuddeln lassen (müssen) und sich NICHT auf Bilder von jemanden anderen verlassen (dürfen).
    Was mich interessieren würde ist der zeitliche Ablauf. Sie haben  -  so entnehme ich den Worten  -  offenbar nach der Kündigung auch in diesem Bereich weiter arbeiten lassen? Denn nur so macht es ja Sinn, wenn der Bauunternehmer plötzlich eine Entlastungsmöglichkeit für sich sieht, sprich: die fehlerhafte Ausführung gab es nicht (mehr).
    Aus meiner Sicht sind die Bilder Ihr kleinstes Problem.
    Grüße
    Stefan Ibold
  12. @S. Ibold

    wieso riecht das nach Generalübernehmer/BT?
    Fragesteller schreibt "beide wurden gekündigt". Wenn es der Architekt des Bauträger/Generalübernehmer gewesen wäre, gäbe es da nichts zu kündigen.
  13. die Verwechslung ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... der Thermini ist groß, gerade bei BH, die im Grunde nur ein Haus haben möchten, aber sehr  -  naja  -  unbedarft an die Sache herangehen.
    Und es lehrt uns das Forum, dass sehr viele BH der Meinung sind, sie seien BH, sind aber in der juristischen Realität lediglich Käufer.
    Der Verdacht, dass da zwei "zusammengehocken" liegt eigentlich sehr nahe.
    Unabhängig davon verbleibt der zweite Teil meines Beitrags.
    Vielleicht kann die Fragestellerin Klarheit bringen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  14. Fotos es geht weiter

    Hallo, danke für ihre Meinungen.
    1. Es war unser Grundstück. Der Architekt hatte direkt einen Vertrag mit uns, hatte schon aber als Bauleiter für den Bauunternehmer gearbeitet, was er uns verschwiegen hat.
    2. Es gab vor der Kündigung nie Mängel. Da wir beide arbeiten, waren wir auch nicht ständig auf der Baustelle, deswegen haben wir vieles nicht gesehen. Es wurde alles schnell zugeschüttelt, trotz der Absprachen. Gießen der Bodenplatte plötzlich 1 Tag eher, Drainage? ja, es schaute ein Ende raus und die Spülkasten waren sichtbar. Lieferungen und Arbeiten vorgezogen, trotzt Anrufe und Schriftverkehr. und der Architekt? Er wusste von nichts ...
    3. Mit dem Wassereinbruch war es ein Gipfel der Frechheit und daran sollten wir Schuld sein.., eine Sabotage wurde uns unterstellt.
    4. Die Bauabnahme fand vor dem Wassereinbruch statt mit einem anderem Architekt
    5. Die Fotos vom Bauunternehmer sind belanglos? Sie zeigen nassen Dachboden, das Dach war mit Unterspann vorübergehend gedeckt ..., gerade waren Dacharbeiten im Gange ...
    6. Er ärgert mich, dass der Bauunternehmer sich in meinem Haus ohne meines Wissen bewegen konnte, einfach so. Das Haus war wie gesagt abgeschlossen mit der Bautür und alle Fenster waren drin. Über diese Fotos hat mein Sv gelacht, es spielt keine Rolle, er hat andere Fotos, die grobe Ausführungsmängel zeigen
    7. Der Bauunternehmer war mit der Architekt in meienem Haus trotz abgeschlossener Tür! Die Fotos sollen den Bauunternehmer entlasten, wir sind da ahnungslos, welche Bedeutung der Richter den Fotos schenkt ...
    Wir hoffen, es ist etwas klarer geworden ...
    Gruß
    LENKA und DIRK
  15. Getrennte Betrachtung

    Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.
    Das Eine sollte von dem anderen getrennt behandelt werden.
    Gruß
  16. Die Fotos beweisen nicht

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    dass die Firma im Haus war. Wenn ich die Firma wäre, würde ich sagen, dass die Fotos mit der Post kamen, ohne Absender, wohl von einem der anderen noch am Bau Beteiligten, der helfen wollte.
  17. mit so einer Aussage/Behauptung

    machst du dir den Richter/Staatsanwalt so richtig zum Freund ...
  18. andersrum

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Auf Freundschaft zum Richter ist die Firma nicht im geringsten angewiesen. Die Firma muss gar nichts zur Anschuldigung sagen. Die Bauherren müssen beweisen, dass die Firma zur Unzeit im Haus war. Fotos, auf denen der Fotograf nicht selbst drauf ist, sind dafür denkbar schlecht geeignet.
  19. Guten Morgen . -)

    Der Bauherr muss überhaupt nichts beweisen. Das ist keine Schadensersatzklage!
    Es geht hier mE auch nicht darum den Gegner verurteilen zu lassen, sondern einfach Flagge zu zeigen.
    Ein ehemaliger Vertragspartner hat auf meinem Grundstück nichts zu suchen und sich schon gar nicht gewaltsam Zugang zu meinem Haus zu verschaffen.
    Und eine Behauptung, die Fotos habe ein UNBEKANNTER gütigerweise zugeschickt ...
    Allerdings ... wenn er tatsächlich einen befreundeten Handwerker vor Ort (zur passenden Zeit) hatte, der für ihn die Fotos legal machen konnte, dann hat er mE gute Karten ...
  20. Auch guten Morgen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ok, der Bauherr zeigt den Firmenchef wegen Hausfriedensbruch an. Der Angezeigte wird eingeladen, gibt bei der Vernehmung seine Personalien an und macht ansonsten zum Sachverhalt keine Aussage. Was dann? Nach 2 Monaten kommt ein Schrieb "Verfahren eingestellt", wenn der Bauherr keine Beweise bringt.
  21. 2 Personen im Boot

    Hallo Lenka und Dirk,
    so wie im letzten Beitrag von euch habt ihr den Architekt selbst beauftragt und dann (wahrscheinlich über LVAbk.) den BU.
    Also würde ich alle beide in die Pflicht nehmen bzw. durch den RA. Da ihr auch geschrieben habt, dass euer RA bei der Angelegenheit ein wenig schwimmt, vielleicht einen neuen RA suchen und beauftragen, der im Bau wesentlich mehr Erfahrung hat. Das mit den Fotos sehe ich eher als ein kleiners Problem als die Aussagen des SV.
    Der Bauunternehmer konnte die Fotos auch machen als wahrscheinlich auch andere Handwerker im Haus waren und die Tür offen war.
    Mit freundlichen Grüßen
  22. Ärger und Wut

    sind schlechte Ratgeber. Lasst den Mann im Prozess wg. der Mängel seine Fotos vorlegen, wenn euer SV lacht, umso besser. Dann kann der Anwalt (auch erst vor dem Richter) mal Verwunderung äußern, wo denn die Bilder herkommen. Beeindruckt und beeinflusst einen Richter viel eher als eine von tausend Anzeigen wg. Hausfriedensbruch vor einem anderen Gericht.
    Es gibt noch viel mehr Zumutungen im Leben, schluckt die hier erst einmal runter und benutzt es im besten Moment.
    Gruß
    Volker Leue
  23. unabhängig

    vom Schaden gehörte doch die Bautür bestimmt dem BU?!
    Und das Zylinderschloss bestimmt auch. Von gewaltsam kann dann keine Rede sein. Und vom Rest dann auch nicht so einfach.
    Ich würd mich auf den Mangel konzentrieren und die anderen Kinkerlitzchen weglassen.
    Gruß Christian

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