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Sind solche Photos legal??? 04.12.07
Mein BU und Architekt haben zusammen gut gegen mich gearbeitet. Beide wurden gekündigt bereits im Juni, nachdem der Rohbau fertig war. Nach Wassereinbruch ins Haus bei angeblich einwandfreier Abdichtung stehen wir vom Gericht. Natürlich nach der Mangelbekanntgabe und Fristsetzung. Jetzt legt der BU Photos vor, die ihn entlasten sollen, die im Herbst eindeutig nach der Kündigung ohne unseres Wissen gemacht worden sind. Ist das legal? Wird das auch anerkannt??
1. Haus, 1. Prozess, Anwalt hier unsicher
Danke Lenka und Dirk
P.s. Hilfe, b.B. auch per email!!!

  1. Leute, 04.12.07
    soll das heißen, daß der Anwalt unsicher ist? Fachanwalt Baurecht? Wenn nicht, redet die andere Seite Kreise um ihn, entweder der Anwalt holt sich Rat bei einem kompetenten Kollegen oder Sie nehmen einen anderen (Fach-)anwalt. Der würde vermutlich auch sagen, daß Fotos eines Beteiligten nicht unbedingt tolle Beweismittel sind und ohne Gutachter wird das Ganze auch nicht abgehen.
    Ob's anerkannt wird oder nicht? Vor Gericht und auf hoher See.... Alter Spruch aber immer noch wahr.
    Laienmeinung (!)
    Gruß
    Volker Leue
    Name: P#V Leue  

  2. Fragt sich.. 04.12.07
    wie gekündigt wurde.
    Kein Hausverbot erteilt? Na dann mag es durchaus legal sein, daß der BU da rumrennt und knipst.
    **
    Sie sollten sich - gerade wenn die Gegenseite mit Fotos etwas beweisen will - einen Sachverständigen in IHR Boot holen, der FACHLICH und vor allem sachlich auf die Argumente der Gegenseite reagieren kann und dem Anwalt die nötige baufachliche Argumentationshilfe liefert.
    **
    Zm Anwalt - siehe VL.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  3. Beweislast 04.12.07
    Wenn der Unternehmer die Beweislast, also die Verpflichtung hat etwas zu beweisen, sollte man ihn auch den Beweis antreten lassen. Auf was wollen Sie hinaus? Vereiteln dass der Unternehmer sich entlasten kann obwohl er im Recht ist? Mit einer solchen unfeinen Tour hatte ich neulich zu tun. Zitat aus der Klageerwiderung: "Der Sachvortrag wird bestritten, insoweit er nicht im Einzelnen zugestanden wird. Einer Einvernahme des Klägers als Partei wird für seinen eigenen Sachvortrag widersprochen."
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de

  4. illegale Photo`s 04.12.07
    Hallo,
    1. Leider kein Anwalt für Baurecht
    2. den Weg zum Gericht mußten wir antreten, weil die Abdichtung undicht war un das Wasser ins Haus durch die Wand kam.
    3. Ein SV war beantragt und er hat den Pfutsch entdeckt. Die Firma denkt, sie ist natürlich unschuldig.
    4. Die Photos wurden im Haus gemacht, nach der Kündigung. Das Haus war mit der Bautür versehen und abgeschlossen...., deswegen LEGAL oder ILLEGAL
    DANKE LEnka und DIRK

  5. entweder 04.12.07
    die hatten noch einen Schlüssel
    oder
    es war Einbruch.
    -
    Was haben die denn nun fotografiert?
    Was war denn "Pfutsch" an der Abdichtung? ;-)
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. was soll an den Fotos illegal sein 04.12.07
    Der Unternehmer will sie ja nicht veröffentlichen. Wollen Sie den Unternehmer nun wegen eines Mangels oder wegen Einbruch drankriegen? Wenn die Fotos die Mangelfreiheit beweisen, werden Sie sich nicht dagegen wehren können. Notfalls schickt das Gericht einen Sachverständigen, der die gleichen Fotos nochmal macht.
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de

  7. Fragt sich halt... 05.12.07
    wie der Unternehmer durch die Tür gekommen ist??
    War ein anderer Handwerker da oder lag der Schlüssel "unter der Fußmatte" für jeden zugänglich, dann war es wohl dank fehlendem Hausverbot keine ilegale Aktion. Hat er sich mit "Gewalt"Zutritt verschafft, wäre er wohl wg. Hausfriedensbruchs dran.
    Ob deswegen die Fotos ungültig wären - wohl eher nicht.
    Ausserdem - wovor haben Sie Angst?
    Entweder gips nen Mangel - dann kann der noch ne Woche fotographieren.
    Oder es gibt keine - dann wäre Ihre Klage unberechtigt!
    ****
    Mit einem SV war KEIN vom Gericht bestellter gemeint, sondern IHR SV.
    Den brauchen Sie, damit er IHNEN fachliche Hilfe leisten kann.
    Der Gerichts-SV MUSS neutral sein.
    Und wenn Ihr Anwalt kein Baurechtsfachmann/-fachfrau ist und jetzt schon schwimmt, sollten Sie mal über den Sinn nachdenken.
    Baurecht ist nichts für den SCheidungs-, Mietrechts- oder Verkehrsanwalt.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  8. Nach der Kündigung 05.12.07
    das Haus zu betreten ohne vorher eine Einwilligung einzuholen ist vermutlich auch ohne Hausverbot illegal und dann auch alles, was dort geschehen ist (->Fotos). Wäre im Zweifelsfall wohl eher Hausfriedensbruch (kein Einbruch, wurde nichts geklaut) zu prüfen, aber das spielt für einen Prozess wg. eines Baumangels keine Rolle. Wenn's deshalb nicht benutzt werden dürfte, s. Beitrag 6!
    Bedenklich ist m.E., daß der Anwalt offenbar statt auf einen Sachbeweis auf solche Verfahrensfragen setzt, klingt so etwas nach: "Mit Bau kenne ich mich nicht so aus, aber das kriegen wir übers allgemeine Recht..."
    Nicht die feine Art und ich will's auch nicht raten, aber vielleicht läßt sich eine eventuelle Anzeige wg. Hausfriedensbruch nutzen, um die Kompromißwilligkeit der Gegenseite zu fördern.
    (Laienrat)
    Gruß
    Volker Leue
    Name: P#V Leue   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. Da war 05.12.07
    der Dühlmeyer doch am frühen Morgen schon schneller, der Architekt schläft nie...
    VL
    Name: P#V Leue   E-Mail-Adresse anzeigen  

  10. Frage 05.12.07
    Sie schrieben:"mein BU und Architekt haben zusammen gegen mich gearbeitet"
    Wie soll man das verstehen ?
    Ist es Ihr Architekt oder sind BU und Archi zusammen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  11. das riecht... 05.12.07
    Moin,
    .
    ... so nach GÜ oder schlimmer BT mit pseudo-Archi.
    Bei letzter Version haben SIE eher die schlechteren Karten, da dann die Eigentumsverhältnisse (nicht Besitzverhältnisse) u. U. deutlich schwerer auseinander zu fummeln sind.
    .
    Ein gerichtsbestellter SV MUSS sich selber ein Bild von den Ausführungen machen. Insofern würde der wieder aufbuddeln lassen (müssen) und sich NICHT auf Bilder von jemanden anderen verlassen (dürfen).
    .
    Was mich interessieren würde ist der zeitliche Ablauf. Sie haben - so entnehme ich den Worten - offenbar nach der Kündigung auch in diesem Bereich weiter arbeiten lassen?? Denn nur so macht es ja Sinn, wenn der BU plötzlich eine Entlastungsmöglichkeit für sich sieht, sprich: die fehlerhafte Ausführung gab es nicht (mehr).
    .
    Aus meiner Sicht sind die Bilder Ihr kleinstes Problem.
    .
    Grüße
    .
    stefan ibold
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

  12. @S. Ibold 05.12.07
    wieso riecht das nach GÜ/BT?
    Fragesteller schreibt "beide wurden gekündigt". Wenns der Architekt des BT/GÜ gewesen wäre, gäbs da nichts zu kündigen.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  13. die verwechslung... 05.12.07
    Moin,
    .
    ... der Thermini ist groß, gerade bei BH, die im Grunde nur ein Haus haben möchten, aber sehr - naja - unbedarft an die Sache herangehen.
    Und es lehrt uns das Forum, dass sehr viele BH der Meiung sind, sie seien BH, sind aber in der juristischen Realität lediglich Käufer.
    .
    Der Verdacht, dass da zwei "zusammengehocken" leigt eigentlich sehr nahe.
    .
    Unabhängig davon verbleibt der zweite Teil meines Beitrags.
    .
    Vielleicht kann die Fragestellerin Klarheit bringen.
    .
    Grüße
    stefan ibold
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

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