Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 962: Nachträgliche Baulasteintragung

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Nachträgliche Baulasteintragung 13.08.08
Guten morgen,
ich habe hier ein sehr juristische Frage: Kann das Bauamt uns nachträglich zwingen, einer Baulasteintragung zuzustimmen?
Bundesland : NRW
folgende Situation: Wir haben ein Grundstück erworben, das aus der Teilung eines 2400m2 großen Grundstückes in 3 neue Grundstücke hervorgegangen ist. Die 3 neuen Eigentümer sind mittlerweile im Grundbuch eingetragen.
Ursprünglich stand in der Mitte ein altes Gebäude, das abgerissen wurde, und dessen Fläche auch gleichzeitg nach dem Bebauungsplan das Baufenster darstellte.
Ich weiss nicht ob unser Architekt mit dem Bauamt gekungelt hat, jedenfalls bekamen wir 3 Bauherren die Baugenehmigung jeweils 1 neues Haus außerhalb dieses alten Baufensters auf je ein neues Grundstück zu bauen. Die 3 neuen Häuser sind jetzt fast fertig. Jetzt haben sich aber wohl Anwohner beschwert, das wäre gar nicht zulässig gewesen , das Grundstück zu teilen ( da gab es wohl vor 10 J eine entsprechende Ergänzung zum Bebauungsplan für dieses Stadtviertel, habe ich aber nichts schriftliches zu vorliegen)
Wohl damit die Beamten beim Bauamt jetzt keinen Ärger kriegen, hat unser Architekt vorgeschlagen, wir sollen dem Bauamt genehmigen, das es eine Baulast einträgt, die den Grenzen des alten Hauses entspricht. Bei unserem Grundstück würde das bedeuten, das von ca. 740m2, fast auf dem gesamten Garten hinten dem Haus diese Baulast eingetragen ist, ich schätze mal auf ca.
250m2, auf alle 3 Grundstücke bezogen sind das bestimmt 600m2.
Wenn ich das Wort Baulast schon höre klingeln bei mir alle Alarmglocken. Das bedeutet doch eine deutliche Wertminderung oder?
Wäre es nicht besser, das alte Baufenster löschen zu lassen und für die neuen Häuser neue Baufenster einzutragen?
Ich bin sehr dankbar für einen fachlichen Rat.
Salut Marlies
Name: Frau Mar-1276-Nik  

  1. Was, 13.08.08
    Hallole Frau Marlies,
    soll denn in der Baulast stehen? Verzicht der Bebauung auf dem "alten" Baufenster, Verpflichtung der Begrünung des "alten" Baufensters, Verzicht jeglicher weiterer Bebauung des/der Grundstücke?
    Gips schon einen Text?
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. So wie ich das lese... 13.08.08
    ist das nicht IHR Architekt, sondern ein BT/GÜ, der zufllig Architekt ist und nun seinen Murks auf Ihrem Rücken gradebiegen will.
    Nehmen Sie sich EIGENEN Sachverstand - dann weitersehen. Ambesten BaurechtsRA und EIGENER Architekt.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  3. Baulast ? 14.08.08
    Hm, da stellen sich mir einige Fragen :
    Baulasten werden normalerweise dann eingetragen, wenn z.B. Abstandsflächen unterschritten wurden oder zum Beispiel Leitungs-oder Wegerechte zu Gunsten dritter Personen/Parteien eingerichtet werden sollen. Ein informelles Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Amt zur Klärung der Sachlage ist sinnvoll.
    Sie haben ein Grundstück erworben und sind bereits als Eigentümer im Grundbuch engetragen. Das Bauwerk ist ordnungsgemäß beantragt und genehmigt worden. Nach
    Beendigung der Bauarbeiten fällt dem Bauamt ein, das (möglicherweise) die Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren da möglicherweise Vorschriften aus dem Bebauungsplan nicht eingehalten wurden.
    IMHO kann Sie niemand zwingen, zu Ihren Lasten eine Baulast einzutragen oder eintragen zu lassen. Falls Ihr Bauamt einer Fehler gemacht haben sollte, sollen die sehen, wie Sie das Problem aus der Welt schaffen.
    Baulasten mindern den Wert eines Grundstücks- oder der Immobilie, so daß neben der Übernahme aller Kosten auch ein Ausgleich in Geld fällig ist....
    Ich würde das Bauwerk gemäß Baugenehmigung fertigstellen, dem Bauamt dies schriftlich mitteilen und Schlußabnahme binnen angemesser Frist ( 14 Tage ?) fordern.
    Viel Erfolg
    Name: Arnd Wahle   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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