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Nachträgliche Baulasteintragung 13.08.08 Guten morgen, ich habe hier ein sehr juristische Frage: Kann das Bauamt uns nachträglich zwingen, einer Baulasteintragung zuzustimmen? Bundesland : NRW folgende Situation: Wir haben ein Grundstück erworben, das aus der Teilung eines 2400m2 großen Grundstückes in 3 neue Grundstücke hervorgegangen ist. Die 3 neuen Eigentümer sind mittlerweile im Grundbuch eingetragen. Ursprünglich stand in der Mitte ein altes Gebäude, das abgerissen wurde, und dessen Fläche auch gleichzeitg nach dem Bebauungsplan das Baufenster darstellte. Ich weiss nicht ob unser Architekt mit dem Bauamt gekungelt hat, jedenfalls bekamen wir 3 Bauherren die Baugenehmigung jeweils 1 neues Haus außerhalb dieses alten Baufensters auf je ein neues Grundstück zu bauen. Die 3 neuen Häuser sind jetzt fast fertig. Jetzt haben sich aber wohl Anwohner beschwert, das wäre gar nicht zulässig gewesen , das Grundstück zu teilen ( da gab es wohl vor 10 J eine entsprechende Ergänzung zum Bebauungsplan für dieses Stadtviertel, habe ich aber nichts schriftliches zu vorliegen) Wohl damit die Beamten beim Bauamt jetzt keinen Ärger kriegen, hat unser Architekt vorgeschlagen, wir sollen dem Bauamt genehmigen, das es eine Baulast einträgt, die den Grenzen des alten Hauses entspricht. Bei unserem Grundstück würde das bedeuten, das von ca. 740m2, fast auf dem gesamten Garten hinten dem Haus diese Baulast eingetragen ist, ich schätze mal auf ca. 250m2, auf alle 3 Grundstücke bezogen sind das bestimmt 600m2. Wenn ich das Wort Baulast schon höre klingeln bei mir alle Alarmglocken. Das bedeutet doch eine deutliche Wertminderung oder? Wäre es nicht besser, das alte Baufenster löschen zu lassen und für die neuen Häuser neue Baufenster einzutragen? Ich bin sehr dankbar für einen fachlichen Rat. Salut Marlies Name: Frau Mar-1276-Nik
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