Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 967: Benötigte Stehöhe um Nutzraum in Wohnraum zu ändern

Architekt / Architektur

Bauforen aktuell
Die Tageslektüre für Architektur und Baukultur - www.bauforen.de

Benötigte Stehöhe um Nutzraum in Wohnraum zu ändern 28.08.08
Folgendes Problem: ich habe einen Dachboden, der im Moment Nutzfläche ist. Ich möchte Ihn gerne als Wohnraum nutzen können. Meine Frage ist nun welche Voraussetzungen die Räume haben müssen, bzw. weiß ich nicht welche "Mindeststehhöhe" ich hierfür haben muss, da das Dach von 2,25m auf 1,60m zuläuft (auf Neun Meter Breite)
Weiterführende Links:
  - http://www.warefreunde.de/1.jpg
  - http://www.warefreunde.de/2.jpg
  - http://www.warefreunde.de/3.jpg
Name: Sebastian Sommer  

  1. Mir ist 28.08.08
    kein Bundesland bekannt, in dem für Wohnräume eine Raumhöhe vom min. 2,30m unterschritten werden darf.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Wenn das so ist, habe ich wohl pech ... 28.08.08
    Wenn das so ist, habe ich wohl pech gehabt mit meinem Vorhaben. Dachte das es evtl. möglich gewesen wäre, weil ja bei der Berechnung von Dachgeschosswohnungen beispielsweise auch die Schrägen zum Wohnraum gehören. Wenn natülich auch Raum mit mindestens 2,30m da sein muss, fehlen mir leider ein paar cm.
    Dann Stellt sich für mich natülich die Frage ob ich, wenn ich es nicht eintragen und ändern lasse bsw. eine Küche oder Bad einbauen kann. (Schon alleine aus Versicherungstechnischen Gründen)

  3. Dazu ist noch zu erwähnen, das ich nur ... 28.08.08
    Dazu ist noch zu erwähnen, das ich nur Besitzer der darunterliegenden Wohnung und des Dachbodens bin und das ganze Haus unter 3 Parteien aufgeteilt ist.

  4. Wie Sie Ihren Dachboden 29.08.08
    Privat nutzen ist Ihre Sachen. Ob Sie darin Wohnen/Schlafen oder nur ein "Arbeitszimmer" oder Hobbyraum drin haben oder nur Gegenstände abstellen ist ja Ihre Sache.
    Das ist sozusagen Ihr "Privatvergnügen".
    Bauchrechtlich, ausgewiesen als Wohnraum (z.B. bei Vermietung) ist was anderes. Da macht es sicherlich Sinn eine gewisse Höhe nicht zu unterschreiten. Auch 2. Rettungsweg usw. ist hier sinnvoll. usw.
    Versicherungsrechtlich kann ich nichts dazu sagen. Müsste die Versicherung sagen können.
    Name: kho  
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen