Die Tageslektüre für Architektur und Baukultur - www.bauforen.de
973: ... 02.10.08 Herr Wrobel ... Natürlich benötigt man einen bauvorlagenberechtigten Ing. Auch wenn´s manchem weh tun mag, im besten Falle einen Architekten für die Gesamtplanung. Natürlich können hier keine fachtechnischen Stellungnahmen erfolgen, ohne den konkreten Fall zu kennen, erst Recht keine rechtlichen Beurteilungen. Ohne Beauftragung eines kompetenten sachverständigen und Fachanwalt für Baurecht, werden Sie , nach erfolgter Prüfung des Sachverhalts, nicht weiterkommen. Ich möchte Ihnen daher empfehlen in einem Erstberatungsgespräch bei einen entsprechenden Anwalt die rechtlichen Gegebenheiten zu erörtern und ggf. prüfen zu lassen. Dann wissen Sie mehr. M.E. dürften Sie, wenn Ihr Vortrag zutreffend ist, gute Chancen haben. Allemal empfehlenswert ist die Einschaltung der Ingenieurekammer (Rechtsabteilung) noch vor einem möglichen Gerichtsverfahren (aus eigener Erfahrung). Diese wird entsprechende Möglichkeiten aufzeigen, um dem "Ingenieurskollegen" zur Verantwortung zu ziehen. Meine pers. Bemerkung: solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht. MfG Name: Ralph Kaiser E-Mail-Adresse anzeigen http://www.bhk-beratung.de
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