Suchefunktion BAU.DE Forum Ausbauarbeiten 1263: Was ist eine Innentür und was nicht ?

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Was ist eine Innentür und was nicht ? 11.04.06
Hallo zusammen,
bei unserem EFH ist der Windfang mit einem Durchgang zur Garage ausgestattet.
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Nun haben wir eine kleine Meinungsverschiedenheit mit unserem GU.
In der Baubeschreibung steht "Alle Innentüren im EG Futtertüren mit Türblatt glatt furniert".
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Für uns ist diese Tür vom Windfang in die Garage eine Innentür und somit hat dort eine Holzzarge mit einem Holztürblatt eingebaut zu werden. Aufgrund der Garage (unbeheizt) hat diese Tür Klimakategorie 3 zu sein.
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Unser GU will dort allerdings nur eine Stahlblechtür einbauen die entsprechend gedämmt ist.....
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Dir Frage ist nun, ob es sich bei dieser Tür um eine Innentür handelt oder nicht.
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Achso..im Energiesparnachweis ist ein Wert von 1.8 für diese Tür angegeben. Schafft man das mit einer Innentür der KK3 ?
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Vielen Dank für Eure Hilfe
Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Türen zwischen 11.04.06
    Wohnbereichen und Garagen sind als T30 Türen vorzusehen. Eine normale Innentür ist dafür ungeeignet. Die entsprechende Tür dürfte auch in Ihren Bauzeichnungen entsprechend gekennzeichnet sein.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Ist das Bundeslandabhängig ? 11.04.06
    Hallo Herr Peters,
    kann es sein dass es bundeslandabhängig ist ?
    Das ganze ist in Baden-Württemberg.-
    .
    Mein Architekt argumentierte so, dass die Tür deshalb keine T30 sein muss, weil es ja nicht von Garage in den Wohnraum sondern in einen Windfang geht der quasi als Schleusenraum wirkt.
    Oder ist das so nicht richtig ?
    ind er Bauzeichnung finde ich jedenfalls keinen Hinweis dazu.
    .
    Danke
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Der Windfang 11.04.06
    gehört zu den Aufenthaltsräumen innerhalb der Wohnung. Und auch in BW sind Räume mit erhöhter Brandgefahr (Garage) gegenüber solchen Aufenthaltsräumen durch Brandschutzmaßnahmen zu sichern.
    .
    Auch über die "Schleuse" kann sich ein Brand von der Garage ins Wohnhaus ausbreiten.
    .
    Fragen Sie übrigens mal Ihre Gebäudeversicherung, was die von den Argumenten Ihres Architekten hält!
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Ich habe eben mal in de GaVO nachgeschaut 11.04.06
    Also jetzt bin ich mächtig verwirrt.
    In der Garagenverordnung von BaWü steht unter "§ 8
    Verbindung mit anderen Räumen" :
    .
    (1) Kleingaragen dürfen mit anders genutzten Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch
    Öffnungen mit mindestens dichtschließenden Türen verbunden sein; dies gilt nicht für Türen in Wänden, die
    keine Brandschutzanforderungen erfüllen müssen.
    .
    Also reicht doch meinem Verständnis nach hier eine dicht schließende Tür aus.
    Da steht doch nichts von wegen T30 oder was in der Art.
    .
    Oder seh ich das falsch ?
    .
    Sorry wenn ich Ihnen da widerspreche, aber ich lese in der GaVO eben was anderes....
    .
    Gruß
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Die LBO 11.04.06
    §15 Brandschutz lesen. Aber auch die Formulierung in der GaVO, welche Sie zitieren sagt nichts wesentlich anderes aus. Es werden "mindestens dichtschließende Türen" verlangt. Eine normale Innentür ist m.E. keine solche, denn sie schließt nur an 3 Seiten (li/re/oben) dicht ab. T30 Türen schließen umlaufend dicht.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Hallo Herr Peters 11.04.06
    Okay ich geb zu...
    ich habe die Bodendichtung unterschlagen....
    .
    Die von uns gewünschte Tür ist eine Innentür der Klimakategorie 3 (Trennung zwischen ungeheiztem und geheiztem raum) mit einer Bodendichtung.
    Erfüllt also die Anforderung "dichtschließend".
    .
    $15 der LBO ist ja ziemlich wachsweich formuliert.
    Letztlich müsste dann ja auch die Tür des Technikraumes wo die Gastherme untergebracht ist eine T30 Tür haben.
    Und das ist ja definitiv nicht erforderlich bei unserem EFH.
    .
    Gibt es konkret eine Stelle an der steht "Verbindungstüren zu einer Garagen in BaWü müssen eine Brandschutztür haben" ?
    .
    Gruß
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. Rauchdicht vs. feuerhemmend 11.04.06
    Hallole,
    nach § 8Abs. 1 GAVO müssen es dichtschließende Türen sein. Als DST reicht eine Hartholztür mit 3-seitiger Dichtung. Es MUSS keine vierte Dichtung und KEIN Brandschutz vorhanden sein. Das Thema Schall- und Wärmeschutz muß separat abgehandelt werden. Früher waren T-30 Türen Pflicht (vor 1996/97). Heute werden Kleingaragen mit F-0 "gerechnet", deshalb sollen die angrenzenden Räume zwar rauchfrei gehalten werden, ein brandschutz ist dagegen nicht erforderlich.
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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