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Minderung bei Farbdifferenzen und kleinen Mängeln 04.04.08 Wir wohnen seit 1,5 Jahren in unserem Neubau vom Bauträger. Trotz -zig Nachfragen haben wir keine einzige Ersatzfliese für die vom Bauträger gefliesten Bäder und WC-Räume bekommen. Darüber war ich schon nicht besonders erfreut. . Jetzt musste wegen einer undichten Wasserleitung im Gäste-WC die Dusche samt einiger Fliesen entfernt werden. Die Reparatur ist bis auf die Silikonfugen laut Bauträger fertig. . 1. Die jetzt eingebauten drei neuen Fliesen im Duschbereich (die alten waren beschädigt) sind farblich leicht dunkler. Nicht gravierend, aber doch auf den ersten Blick erkennbar. Außerdem hat das Fugenmaterial eine leicht andere Farbe, weil anderer Fliesenleger und früher verwendeter Hersteller der Fugenmasse unbekannt. Welche Minderung wäre dafür angemessen? Für radikal alles rausreißen und neumachen fehlt uns mittlerweile die Geduld mit unserem Bauträger. . 2. Bei zwei Fliesen ist eine ca. 1 mm große Ecke abgeschlagen, obwohl sie doch gerade erst neu sind. Sind Folgeschäden an den Fliesen zu erwarten, oder ist das nur ein optischer Mangel, der sich über die nächsten 15 Jahre nicht ausweitet? Wie hoch wäre eine angemessene Minderung? . 3. Wenn ich in die Duschtasse steige, gibt die an einer Ecke leicht - bis zu einem knappen Millimeter - nach. Nur an einer Ecke. Ist das normal, oder reisst mir da in kurzer Zeit die Silikonfuge? So lassen oder noch einmal aufhauen? . Name: Bernd Seemann
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