Suchefunktion BAU.DE Forum Ausbauarbeiten 564: Holzhandlauf rund, 39,5mm Durchmesser erlaubt ???

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Holzhandlauf rund, 39,5mm Durchmesser erlaubt ??? 29.09.03
Hallo,
unser Schreiner hat einen Holzhandlauf, rund in massiver Buche für unsere Treppe eingebaut. Der Handlauf hat lediglich einen Durchmesser von 39,5mm. Abgesehen davon, dass ein Handlauf mit ca. 4cm Durchm. und Edelstahlsäulen von 42mm wirklich unschön aussieht, kommen mir Zweifel über die Zulässigkeit eines derart dünnen Handlaufes.
Die Geländerfüllung besteht aus ESG 12mm, an Handlauf und Säulen mit Klemmhaltern befestigt. Auch die Klemmhalter passen nicht, da der Herstellen dieser Halter einen Durchmesser von 42-48mm erlaubt.
Ist die VOB/DIN 18334 mit mind. 4,8cm Durchmesser (rund) als verbindlich anzusehen oder lediglich eine unverbindliche Richtlinie.
Vereinbart wurde Vertragsabwicklung nach VOB und ein 50mm Handlauf. Beim Aufmaß stellte der Schreiner fest, daß der Handlauf im Treppenauge zu wenig Platz lässt und hat den Handlauf auf 39,5mm geändert. Bedenken bezügl. Zulässigkeit etc. hat mein Schreiner nicht geäußert. Er behauptet 40mm +/- 5% Toleranz seien in seinem Gewerk erlaubt.
Vielen Dank für eine klärende Antwort.
Name: Axel Mutz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. DIN Normen 29.09.03
    Guten Tag Herr Mutz,
    DIN Normen, soweit Sicherheitsaspekte nicht berührt werden, sind kein Gesetz.
    Richtig ist, dass in der DIN 18334 unter Punkt 3.14.9 48 mm Durchmesser für einen Holzhandlauf gefordert werden.
    Wenn Ihr Schreiner aus den genannten Gründen beim Aufmaß. also vor der Herstellung und entgegen ihrer beiderseitigen Vereinbarung, auf eine geänderte Ausführung hingewiesen hat und Sie dieser nicht widersprochen haben, so haben Sie ein Problem.
    Jedoch sollten die verwendeten Beschlagteile zum Durchmesser des Handlaufes passen.
    Freundliche Grüße
    Name: Josef Schrage   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.tischlergutachter.de
 

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