Außenwände und Fassaden

Ringanker oder Ringbalken?

Hallo Forum,

wir errichten gerade in ein kleines Gartenhäuschen (4,5 mal 3,5 Meter) mit einem Pultdach. Das Dach wird direkt auf die Mauerkrone gesetzt.

Das Mauerwerk besteht aus Porenbeton. Der Ringanker soll laut Statiker vom Bauunternehmer konstruktiv erstellt werden. (In der statischen Berechnung taucht er nicht auf.) Es wurden in den Ringanker vier 10er Eisen eingelegt.

Müsste man bei einem Gebäude, bei welchem keine Decke als Scheibe vorhanden ist, nicht eigentlich ein Ringbalken vorgesehen werden? Die horizontalen Lasten (Wind) könnte doch von einem Ringanker nicht aufgenommen werden. (?)

Grundsätzlich: Ich habe keine Angst, dass die kleine Hütte einstürzt. Aber es interessiert mich...

Name:

  • Christian
  1. stimmt

    Wenn die Decke keine Scheibe ist, muss die Wand mit einem biegebemessenen Balken gehalten werden.

  2. Wenn der Betonquerschnitt ausreichend breit und ...

    ... die Ecken rahmenartig bewehrt sind, kann bei den genannten Außenmaßen der Ringbalken evtl. sogar die Biegung aufnehmen. Dazu müsste der Statiker allerdings eine Aussage treffen können.

  3. Vielen Dank

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich werde mich nun nicht mit dem Statiker herumstreiten.
    ich habe das für heute geplante Betonieren erst einmal abgesagt. Wir setzen aller 30 cm einen Bügel und verstärken die Bewehrung in den Ecken. Dann soll es gut sein.

    Mich wundert nur, dass die beauftragten (und bezahlten!) Fachleute derartige Ungereimtheiten nicht merken.

    Christian


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten können Sie das Kennwort wiki oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.
  • Kennwort

Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.