Außenwände und Fassaden
Holzuntersicht-Aussenputz korrekte Ausführung der "Verbindung"?
Wir streiten uns nun schon sehr lange mit unserem GUA wegen der korrekten Verarbeitung des Aussenputzes.
Beim Auftragen der zweiten Putzschicht wurde die komplette Holzuntersicht mit Putz vollgeschmiert und eine Acrylfuge angebracht. Die Acrylfuge reisst nun schon sehr deutlich. Es macht den Eindruck, als hätte die Putzfirma das Putzmaterial bzw. das Acryl richtig in das Holz einmassiert hat.
Anbei einige Fotos.
Wir wohnen nun gut sechs Wochen in unserem Haus und wir haben schon sehr viele solcher Risse.
Hätte der GU den Putz mit einem Kellenschnitt oder einer Folie von der Untersicht trennen müssen, oder ist die Ausführung mit Aryl gängig. In unserem Vertrag wurde diese Ausführung nicht genauer beschrieben.
Vielen Dank für die Unterstützung!
die Acrylfuge war kontraproduktiv das Ausspritzen mit Acryl kann ich bei einem Altbau machen, wo das Bauholz schon seine endgültige Form erreicht hat, im Neubau gehts nach hinten los. Die Regelausführung im Neubau heisst: Sollbruchstelle vorsehen mithilfe eines eingeputzten und bündig abgeschnittenen, Klebebands, was gut imprägniert ist und wenig Anhaftung ermöglicht. (PE-Band geht, PVC-Band glatt von Barnier auch). Der Abriss wird auf alle Fälle kommen, aber er soll mehr oder weniger geradlinig als Sollbruchstelle kommen und nicht wild reissen und Anhaftungen am Holz zurücklassen.
Auf einen Rechtstreit würde ich mich nicht einlassen, da es sich bei dieser Sache um einen optischen Mangel handelt, der keinen technische Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit mit sich bringt. Würde bei der Bewertung durch einen Gerichtssachverständigen nur Peanuts an Wertminderung bringen und der Vergleich damit eher ungut ausfallen.
Wir haben uns deswegen ... ... einen Betrag von der Gesamtsumme einbehalten. Wir beabsichtigen diesen nicht zu bezahlen, wenn die Firma den Mangel nicht beseitigt bzw. beseitigen kann.
Der Bauleiter hat schon leise durchklingen lassen, dass der Mangel wohl eher nicht mehr zu beseitigen ist.
Ursprünglich hatte ich nach langem hin und her einen Termin (31.07.12) bis zur Beseitigung vorgegeben. Jetzt wurde letzte Woche versucht die Stellen auszubessern, leider ohne Erfolg.
Die Putzfirma hat mir folgendes geschrieben: "an o.g. Bauvorhaben wurde ein Faserleichtputz, als Unterputz aufgebracht. Der unmittelbare Anschluß des Grundputzes wurde durch einen Kellenschnitt getrennt und dauerelastisch mit Acryl verschlossen. Anschließend wurde der Edelputz aufgetragen. Die Arbeiten wurden von uns nach heutiger Stand der Technik ausgeführt."
Wir sind uns nun nicht mehr ganz so sicher, wie wir uns verhalten sollten.... :-(
machen Sie kein Fass auf das geht nach hinten los. Fragen Sie die Putzerfirma, ob sie mit 100 Euro Minderung einverstanden ist, dann gehen Sie mit Ihrer Frau gut essen und fertig. Wenn die Sache vor Gericht enden würde, könnte es sein, daß Sie ganz runterfallen und dann noch 95% von den Gerichts- Gutachter- und Anwaltskosten bekommen, weil der Sachverstände sagt, das ist ein Mangel an der Grenze zur hinzunehmenden Unregelmässigkeit und bedingt keine Wertminderung, da keine technische Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und im Vergleich zum Gesamtgewerk eine vernachlässigbare, optische Einschränkung.
Ist das mit .... ... den 100€ nicht etwas viel zu wenig?
Die komplette Holzuntersicht, die vor dem Anbringen des Putzes fertig war, ist mit dem Edelputz verschmiert. Teilweise sind 10cm große Flecken auf dem Holz. Der Anschluss Untersicht-Putz ist so, dass man förmlich sieht wo der Putzer die Kelle angesetzt hat. Da ist dann so eine kleine "Wurst" zurückgeblieben, die auf dem Holz klebt. der TÜV-Gutachter hat die Stellen auch als Mangel aufgenommen, jedoch weigert sich der GUA mir das TÜV-Gutachten vor der Bezahlung der Restsumme auszuhändigen. Diesen Umstand finde ich schon sehr merkwürdig.
Ausserdem ist für uns der Mangel alles andere als eine reine optische Sache. Wenn man nun weg von den Rissen geht, die einfach nur schlecht aussehen, wird es schwer für uns die Untersicht mal in eine andere Farbe zu streichen, da es keine Linie gibt an der man ansetzen kann und wir wollen die Untersicht dunkel streichen.
feilschen Sie ruhig ein bisschen wenn Sie der Meinung sind, daß Sie noch etwas mehr rausholen können. Ich warne nur vor übertriebenen Hoffnungen - erduldete seelische Grausamkeit zählt nicht vor Gericht als Minderungsgrund. Und bei einem Gewerk von vielleicht 10.000 Euro muss schon sehr viel mehr passieren, bis man auf eine Minderung von 500,- Euro kommt...
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