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Außenwände und Fassaden

Hallo, unser Nachbar möchte seine Fassade sanieren ...

... Hallo, unser Nachbar möchte seine Fassade sanieren lassen (Reinigung, neue Farbe). Das Haus hat einen alten grau-braunen Putz. Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die hintere Häuserfassade an. Ich habe unmittelbar an der Hausfassade ein Beet (Sträucher, Blumen, Tomaten etc.). Die Fassade soll mit dem Hochdruckreiniger gereinigt werden, so wie ich den Maler verstanden habe, versickert das Wasser im Erdreich und somit auch in meinem Beet. Ich habe im Internet recherchiert, ob das überhaupt zulässig ist, bin aber nicht zufriedenstellend fündig geworden. In großen Städten habe ich Regelungen für eine Fassadenreinigung gefunden, da steht, dass das Schmutzwasser nicht im Boden versickern darf, da es ja schmutzige Bestandteile aus der Umwelt enthalten kann, wie z.B. Russ oder organische Bestandteile,aber auch Schwermetalle aus dem alten Anstrich. Ich wohne in einem kleinen Ort in der Pfalz, anscheinend ist da nichts geregelt. Hat jemand einen Rat, wie wir uns verhalten sollen ? Ein Vlies auszulegen gestaltet sich auch schwierig, da das Beet bepflanzt ist. Wäre über einen Rat dankbar.

Name:

  • Caro
  1. Soso

    Versickern soll das Reinigungswasser nicht, wegen ihrer Angst vor Bodenverunreinigung und auffangen mit einer Folie geht auch nicht, weil Ihr Garten ja bepflanzt ist. Was wollen Sie denn dann? - Soll die Nachbarfassade ungereinigt bleiben? Sollen die Arbeiten erst im Spätherbst zu Ende der Vegetationsperiode durchgeführt werden oder was?

  2. Soso ?

    Warum soso ? Die Bedenken sind doch völllig begruendet. Erst recht, wenn möglicherweise ein alter Anstrich vorhanden ist. Und nicht ohne Grund gibt es fuer diesen Fall Auffangwanneb, die z.b. der Gerüstbauer ausbilden kann. Im Zweifel einfach beim Bauamt anfragen

  3. Grenzwand

    Des nachbarn Wand steht an der Grundstücksgrenze, so dass er für die Fassadenarbeiten auf Ihr Grundstück muss und Ihr Beet als Aufstellfläche für das Fassadengerüst benützt?
    Das wäre nach Hammerschlag- und Leiterrecht sicher zulässig, aber in einem solchen Fall können Sie schon zum Schutz Ihres eigenen Grund und Bodens die Ausführung der Arbeiten nach der Vegetationsperiode einfordern und auch das Auffangen des abgekärcherten belasteten Schmutzes in Folienwannen.


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