BAU.DE - hier sind Sie:

Außenwände und Fassaden

Diese Werbefläche können Sie mieten!
Für 80,- € pro Monat (zzgl. MwSt) in allen Beiträgen
des Forums "Außenwände und Fassaden" - Kontaktaufnahme hier
Wichtig!! Gutacher ohne unser Wissen vom Bauträger für AP bestellt 18.01.08
Hallo!
Da ich nich so viel Ahnung vom Aussenputz habe erhoffe ich mir von euch Hilfe. Wir haben über einen Bauträger gebaut, welcher die Gewerke an regionale Handwerker ausgeschrieben hat. Es sind also nicht seine Leute. Die Firma für den Aussenputz X hat wiederum ein Subunternehmen Y beauftragt. Diese haben Mist gebaut am Aussenputz und Gerüstbauer der Firma X haben versucht den Aussenputz fertigzustellen aber mit erheblichen Mängeln. Als wir einen Gutachter bestellen wollten sagte uns der Bauträger es würde nichts bringen, da die Gutachterkosten alles übersteigen würden. Nun hat der Bauträger ohne unseres Wissens und ohne unsere Anwesenheit einen Sachverständiger beauftragt und wir haben nun folgende schriftliche Stellungnahme vom Gutachter.
1.Es handle sich nur um optische Mängel
2.Es handelt sich um Scheibenputz und nicht Wärmedamm- Verputz
3.Oberlage des Putzsystem teilweise mangelbehaftet
5. Mängel bestehen in:
-Unregelmässigkeit der durch die abscheibende Bearbeitung entstehenden Struktur
-Markierung von Ansätzen während der Ausführung
-Markierung der Gerüstanker
- Schattenbildung durch die nicht lotgerechte Ausführung
-Ungleichmäßigkeit in den Abständen zwischen Fläche und Fensterfaschen
Laut Gutachten soll lediglich die Minderung der Werkleistung des Aussenputzes des ausführenden Betriebes in Geld als Maßnahme zur Kompensation in Frage kommen.
Er hat für den Aussenputz und Gerüst 10.000 Euro zugrunde gelegt und kommt lau seiner berechnung dann auf eine Minderung von 1.100 Euro. Diese Minderung erstattet uns der Bauträger. Was haltet Ihr davon. Wir sollen also mit diesen optischen Mängeln leben und erhalten dafür dann im Gegenzug 1.100 Euro . Ist das o.k?
Danke im vorraus für eure Hilfe
Alexandra
Name: Alexandra
  1. Jeder Depp darf sich Gutachter nennen 19.01.08
    da der Begriff nicht geschützt ist. Beispiel: Sie wissen, wie man eine Uhr benutzt. Also dürfen Sie sich Gutachter für uhren nennen.
    Anders ist es bei amtlich anerkannten SV (Tüv - Prüfer für Druckluftanlagen) oder bei ÖBSV.
    Noch irrsinniger sind EU - zertivizierte Sachverständige.
    Beispiel: Wir beide gründen morgen ein Prüfinstitut nach DIN ISO EN 17024 für Schmalzkringellochdurchmesserprüfung und können dann übermorgen Ihren Mann zum EU - zertifizierten SV für Hochfrequenzelektronik und Pappnasenformen machen. Lediglich für ein paar Bereiche gibt es feste Vorgaben, wie z. B. bei Sachverständigen in der Gebäudesicherheit, bei der Arbeitssicherheit, im Eichwesen. Qualitätsstandards werden in nicht geregelten Bereichen nicht geprüft.
    Das ist eher ein Fall für einen RA aus dem Bereich Baurecht. Hierbei können Sie die Anwaltskammer bitten Ihnen eine Liste der Baurechtsanwälte zukommen zu lassen. Ein normaler RA reicht da meist nicht.
    mfg
      - ttp://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständiger
    Name: Herbert Fahrenkrog   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bau.de/forum/bauwissen-fahrenkrog
  2. Wirklich BT... 19.01.08
    Also der BT baut auf DESSEN Grundstück oder doch eher GÜ (baut auf IHREM Grundstück)?
    Schon mal wichtig.
    Dann - ja er darf genau wie Sie sich einen SV nehmen. Warum denn nicht.
    Das o.a. Gutachten ist ein Parteigutachten und im Rechststreit nicht viel wert (Ihres aber ebenso).
    Nehmen Sie sich eine SV und einen BAURECHTS-RA und klären Sie, was sinnvoll ist.
    Wenn der BT/GÜ freiwillig 1.100 € anbietet, wäre ich schon mal vorsichtig.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
  3. Wess Brot ich ess, des Lied ich sing 21.01.08
    also wird der vom BT beauftragte SV (oder was auch immer) natürlich einen Mangel finden (sonst hätte es ja keinen SV bedurft) und dieser den Mangel "herabstufen".
    Ihr beaufragter SV würde logischerweise genau das Gegenteil machen, also den Mangel "hochstufen".
    Und dann gibts weider ein "gegen-Gutachten" usw....
    Zum Rest (Rechtsfrage) kann ich nix sagen.
    Name: kho
  4. @kho 22.01.08
    Pfeifen gibt es überall
    <<<Ihr beaufragter SV würde logischerweise genau das Gegenteil machen, also den Mangel "hochstufen".
    Und dann gibts weider ein "gegen-Gutachten" usw....>>
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
  5. @kho 22.01.08
    Pfeifen gibt es überall
    <<<Ihr beaufragter SV würde logischerweise genau das Gegenteil machen, also den Mangel "hochstufen".
    Und dann gibts weider ein "gegen-Gutachten" usw....>>
    Pfeifen gibt es überall.
    Aber als öbuv SV würde ich mir das 3 x überlegen ob mir meine Reputation so wenig wert ist.
    Und warum sollte ich so vorgehen?
    Ich erhalte mein Honorar auch ohne das ich jemanden nach dem Mund schreibe.
    Einzig wo ich eine gewisse Gefahr erkenne ist, wenn ein BT oder sonstiger AG des SV öfter auf diesen zurückgreift. Dann könnte sich (bei einem Schlechtachter) ein Interessenskonflickt einstellen.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
  6. @carden 23.01.08
    sorry etwas missverständlich.
    Ich meinte nicht, dass der Gutachter nur das schreibt was der Auftraggeber will. Aber wenn es eben kein öbuv SV ist, könnte ja evtl. schon so eine Tendenz entstehen.
    Was ich hier meinte ist, das ja wohl unzweifelhaft ein Mangel "vorhanden" ist. Das würden beide Gutachter wohl so sehen.
    Aber die Frage geht ja darum, was hier nun noch als "Mangel" und was als "optischer Mangel" eingestuft wird. Und um wieviel Geld es da geht.
    Ich könnte mir daher schon vorstellen, dass die zwei Gutachten halt doch leicht Unterschiedlich aufallen würden. Weniger von der Sache, vielleicht eher wenns ums "Geld" geht.
    Klar der eine (BT) will möglichst wenig "Mangel" sehen, also wenig Wertminderung, der Bauherr empfindet natürlich den Mangel deutlich "Wertmindernder" und freut sich über einen "höheren" Betrag.
    Name: kho
  7. ... 23.01.08
    ... also 10 % für einen optischen Mangen ist in Ordnung. Es gibt Gerichtsverfahren, da ist der Kläger mit 5 % oder 7 % rausgegangen.
    Dabei wird in der Regel, wie hier vom Gutachter die bemängelte Werkleistung, also hier die Außenputzarbeiten angesetzt.
    Nur weil der Gutachter vom GU beauftragt wurde, heisst das nicht gleich, dass der Gutachter befangen ist. Der GU gibt es an den Sub weiter, also ist es auch möglich, dass dem GU an einer einvernehmlichen Lösung gelegen ist. Er muss es es schließlich nicht bezahlen, sondern der Sub.
    Was mich etwas stutzig macht sind die Punkte "2.Es handelt sich um Scheibenputz und nicht Wärmedamm- Verputz" und "Schattenbildung durch die nicht lotgerechte Ausführung". Hier wären dann doch ein paar Infos aus dem Gutachten nötig, denn besonders der erst genannte Punkt, kann doch einiges beinhalten (Abweichung Soll-Ist).
    Auch die Toleranzen wären interessant. Womit wurde gemessen, welche Ergebnisse.
    ...
    @HF
    Also die Idee mit dem "Prüfinstitut nach DIN ISO EN 17024 für Schmalzkringellochdurchmesserprüfung" finde ich gar nicht so schlecht. Bestimmt eine Marktlücke. Würde mich da gerne einbringen.
    MfG
    Name: Veikko Ulrich   E-Mail-Adresse anzeigen
Für die Erstellung eines Folgebeitrags brauchen Sie ein Kennwort - siehe Registrierung.
Für die Benachrichtigung per eMail bei neu eintreffenden Beiträgen brauchen Sie kein Kennwort.
Kennwort

Google-Anzeigen

Von Google vorgeschlagene Zusatzinformationen

Google-Anzeigen