Dämmung auf Grenze, Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz ? 25.08.08 Hallo , mein Nachbar möchte seine Fassade dämmen. Sein Haus steht genau auf der Grenze. Da das Nachbarschaftsrecht ja nicht mehr so "eng gesehen"wird und in 4 Bundesländern, glaub ich, schon eine Verordnung durch ist, das Energieeinsparung vor Nachbarschaftsrecht geht, wollte ich fragen, ob es überhaupt Sinn hat, Einspruch einzulegen. Mein Grundstück ist nicht sehr gross und da er schon mal grösser und höher,wie ausgemacht,gebaut hat, sehe ich nicht ein, immer mehr Grund zu verlieren. Da er nur 2 Seiten dämmt ( Fassade zur Strasse hin wurde erst frisch- ohne Dämmung- gemacht ), könnte er diese eine Seite auch von Ihnen ( es dreht sich nur um einen Raum, Rest ist überdachter Hof )dämmen. Was meint Ihr dazu ? Danke,.O)
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