Nachträgliche Kosten Gerüst 04.10.08 Hallo… Bei unserem Neubau soll die Außenfassade teilweise mit Holz verschalt werden. Bei der Angebotserstellung dieser Holzfassade war noch das Gerüst für den Wärmeschutz (anderer Auftragnehmer) aufgestellt. Dies ist nun bei der Ausführung nicht mehr aufgebaut. Eine Gerüststellung war im Angebot nicht aufgeführt. Die Ausführende Firma will uns nun Kosten für die Gerüststellung in Rechnung stellen, weil davon ausgegangen wurde dass das Gerüst noch stehen bleibt, bis die Holzfassade montiert ist. Im Angebot steht: "Lieferung und Montage Holzfassade". Sind diese nachträgliche Kosten rechtens? Bundesland: Baden-Würtemberg Danke für die Antworten Name: Paul
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