Suchefunktion BAU.DE Forum Außenwände und Fassaden 4198: Nachträgliche Kosten Gerüst

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Nachträgliche Kosten Gerüst 04.10.08
Hallo…
Bei unserem Neubau soll die Außenfassade teilweise mit Holz verschalt werden. Bei der Angebotserstellung dieser Holzfassade war noch das Gerüst für den Wärmeschutz (anderer Auftragnehmer) aufgestellt. Dies ist nun bei der Ausführung nicht mehr aufgebaut. Eine Gerüststellung war im Angebot nicht aufgeführt. Die Ausführende Firma will uns nun Kosten für die Gerüststellung in Rechnung stellen, weil davon ausgegangen wurde dass das Gerüst noch stehen bleibt, bis die Holzfassade montiert ist. Im Angebot steht: "Lieferung und Montage Holzfassade". Sind diese nachträgliche Kosten rechtens?
Bundesland: Baden-Würtemberg
Danke für die Antworten
Name: Paul  

  1. Wie lange stand das Gerüst denn, und was ... 04.10.08
    Wie lange stand das Gerüst denn, und was war mit dem vorigen Gerüstbauer vereinbart? Wenn das Gerüst nach Standzeit abgebaut werden durfte, ist ein Nachtrag für eine eigene Stellung evtl. berechtigt.
    "weil davon ausgegangen wurde dass das Gerüst noch stehen bleibt":
    Wer ist davon aufgrund wovon ausgegangen? Sie, und haben es dem Fassadenbauer so mitgeteilt? Oder der Fassadenbauer selbst? Vertrag pauschal oder als Einheitspreisvertrag mit getrennten Leistungspositionen?
    Name: Sven Klein   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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