Neubauverfugung-Gutachten?!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Neubauverfugung-Gutachten?!

Hallo zusammen ...
Habe folgendes Problem:
Neubauverfugung. Ein Gutachter soll die Verfugung bewerten.
Folgende Frage: Ist für ein Gutachten wo es um Mörtel geht ein spezieller Mörtelgutachter erforderlich, oder kann ein normaler Sachverständiger für Gebäudeschäden solche Arbeiten auch bewerten?
Man ist am zweifeln, da dieser normale Gutachter lediglich den Wasseraufnahmewert bestimmt hat und eine Mörtelprobe ins Labor geschickthat. Das Labor konnte Aufgrund zu geringer Mörtelmenge kein Aussagesicherheit geben.
Es wurde weder der Wasserabgabewert, noch die Druckfestigkeit, noch die Schlagregenbeanspruchungsgruppe festgestellt, auch das hygrische Verhalten wurde nicht bestimmt, außerdem wurde nur eine Probe von einer Seite genommen, die Durchfeuchtung der Mauer wurde nicht gemessen ...
Ist so ein Gutachten mangelhaft und unvollständig?
Vielen Dank für eure Beiträge!
MfG fabian
  1. Verfugungsgutachter

    gibt es so nicht. Das wäre eher der SV der HWKAbk. für das Maurerhandwerk.
    Ob ein "Globalsachverständiger" ausreichende Fachkunde hat eine Verfugung zu bewerten ist fraglich aber so nicht zu beantworten denn es gibt auch hier herausragende Fachleute für Mauerwerk, ob dies einer ist?
    Hier wird es sich um 2- schaliges Mauerwerk handeln?
    Eine Verblendschale ist eh nie "dicht". Die (ausreichende) Schlagregendichtigkeit lässt sich ohne Labor feststellen. Dies gibt jedoch nur einen Aufschluss über das Wassereindringvermögen. Wichtiger ist die Bewertung einer ausreichenden Verdichtung (Festigkeit, Dauerhaftigkeit) ausreichende Haftung im Stein-Mörtelverbund, Haftung am Mörtel des Mauerwerkes und ausreichende Einbaudicke.
    Wichtig wäre auch die Frage was der Beweisbeschluss möchte und worauf er abzielt.
  2. schließe mich Robby an

    es würde mich interessieren worum es überhaupt geht?
    Falscher Mörtel, brockeln die Fugen heraus, unsachgemäße Verfugung etc.
  3. Fallen Mörtelfugen "von selbst" aus der Wand?!

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich gehe nicht davon aus das dieser Gutachter vernünftig ist.
    Immobilienbewerter, Gebäudeschätzer und Gebäudeschäden. Das Gutachten wurde meiner Meinung nach "eben beim Bierchen" geschrieben, also nur das mindeste, das aber die Aussagesicherheit einschränkt.
    Problematik ist folgende: Die Hütte wurde verfugt (Fugenbild OK, Sauberkeit OK.)
    Der Bauherr rennt ums Haus und entfernt relativ frische Fugen. (Es ging ja ums bezahlen!)
    Er wurde belehrt, das er die Finger davon lassen müsse bis wir bzw. die Fugen auch fertig sind (einnässen, schützen etc.).
    So nun verweigert er die Fertigstellung, reicht Klage ein und will seine Hütte neu gemacht haben.
    Ziel der Beweisaufnahme war, die Mängel oder Mängelfreiheit der Arbeiten festzustellen.
    Nun ist unsererseits klar, dass das Gewerk nicht fertig und auch nicht mangelfrei war aber, mangelfrei deshalb nicht da die Fehlstellen (durch den Bauherren verursacht) immer noch vorhanden sind und die Fugen nicht fertig da die Fertigstellung verweigert wurde.
    Nun bin ich in der Beweispflicht dem Kunden das verschulden nachzuweisen.
    Schlussfolgernd durch die Behandlungsunterbrechung hat die Fuge an sich zu leiden, da nicht komplett abgebunden.
    Deshalb der relativ hohe wasseraufnahmewert:
    vergleichbarer Standardmörtel weist einen Gehalt von ca. 6-10 % auf. Im jetzigen Fall bei 13 %. Sind 13 % so übel bei zweischaligen Mauerwerk wenn es nicht imprägniert wurde? Der Gutachter sagt, dass alle Fugen erneuert werden müssten Aufgrund der zahlreichen Fehlstellen und der Wasseraufnahme (die der Kunde verursacht hat!)
    Allerdings behauptet der Kunde das diese von selbst herausgefallen seien. (der wusste das er Mist gemacht hat!)
    Nun muss bewiesen werden das der Kunde zugleich Kläger das selber verursacht und manipuliert hat ...
    Man mag es nicht glauben, aber der Gutachter konnte nicht klären wie die Fehlstellen zustande gekommen sind ... unsereins ist klar das Fugen "nicht von selbst" aus der Wand fallen können. Komisch ist auch das die Fehlstellen alle nur in Standhöhe sind ...
    Eine wichtige Frage wäre noch ab wann eine Fuge mangelhaft ist, wenn Mauerwerk und Fugenbild sauber sind:
    Ist es richtig, dass man eigentlich nur von Mangelhaftigkeit sprechen kann wenn dann durch die Verfugung Schäden entstehen? (Durchfeuchtung Mauerwerk ... Schimmel) Wenn dies nicht gegeben ist dann kann man ja auch noch nicht sagen, dass ein Mangel vorliegt, oder? (die Optik ist wie gesagt gut) Sollten Fotos oder Dokumente zur Beurteilung nötig sein, bitte ich um kurze Mitteilung!
    Vielen Dank für Eure Meinungen (habe mich schon schwindelig gesucht über ähnliche Beiträge zu so einem Fall, aber nichts zu finden, umso dankbarer bin ich für die Beiträge hier)
  4. Ein Mangel ist ein jurischer

    Begriff der besagt, dass eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand vorhanden ist. Ein Mangel bedarf somit keinen Schaden.
    Warum hat der AG Ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, den vermuteten Mangel zu beseitigen.
    Sie Scheiben etwas von Beweisaufnahme.
    War denn der Sachverständige vom Gericht bestellt = Beweissicherungsverfahren?
    Hat er Sie während der Arbeit von der Baustelle gejagt?  -  So dass Sie Ihre Leistung nicht ordentlich "nachbehandeln" konnten  -  so in etwa schreiben Sie ja.
    Wenn dem so ist, würde ich mich auf die "Unmöglichkeit" der Leistungserbringung berufen. Der Mangel wäre dann vom Bauherrn heraufbeschworen. Die Beweislast hierfür liegt leider bei Ihnen. Können Sie das?
  5. Mhm

    Also erstmal ist der AN dafür Verantwortlich das ein Fehlerfreies Gewerk zustande kommt und der geschuldete Erfolg eintritt. Dazu gehört natürlich auch die notwendige Nachbehandlung. Dran denken der BH ist Laie und wenn der die Fuge ausspült hat der AN ein Riesenproblem wenn er dem Laien das überlässt und nicht ausdrücklich vereinbart, dass das Gewerk mit Fertigstellung OHNE Nachbehandlung als unfertig aber trotzdem abgenommen gilt.
    Scheinbar nicht geschehen und die Nachbehandlung wurde unterlassen?
    Liest sich so als habe der BH dann geprüft ob die Fugen weich sind und in der Höhe wo er ranwollte gepopelt? Dann wäre es auffällig das es nur in dem Bereich war wo er rangekommen ist. Andersrum müsste dann unmittelbar daneben die Verfugung eine ausreichende Festigkeit aufweisen? Tut sie das? Dann wäre das ein Hinweis auf "Popeln" in frischem Zustand.
    Viel wichtiger als ein niedrigerer oder höherer Wasseraufnahmewert in % ist das Verhältnis des Sorptionsverhaltens von Stein und Mörtel. Ist es ein wenig/kaum saugender Stein (Klinker) ist es mehr als Vorteilhaft auch eine entsprechend "Dichtere" Fuge zu haben, da ansonsten die Fuge und der dahinterliegende Mauermörtel unter Winddruck mit einer weit größeren Wassermenge beaufschlagt wird wie bei einem saugenden Vormauerstein. Noch schlimmer wird es bei größeren Formaten wie 2 DF die wenig/nicht saugend sind.
    Der Fugmörtel alleine ist nur ein Baustein für die Funktionalität der Verblendschale. Wobei hier eindeutig die Anforderungen an Ein- und zweischaliges Mauerwerk zu differenzieren sind.
    Wenn man bei den hier angegebenen Werten auch noch berücksictigt das auch ein Vormauerstein recht weicher Beschaffenheit ein durchaus größeres Sorptionsverhalten als die o.g. 11 % aufweist müsste das ganze System nicht mehr Funktionieren ;) Und das schon ohne Mörtel oder Verfugung.
    Eine Schlagregendichtigkeit ist als ausreichend anzusehen wenn im Fugenkreuz mit einem Wassereindringprüfer eine Sorptionsmenge von 0,5 ml/min auf 3 cm² Fläche erreicht wird. Bei 10 Einzelprüfungen soll der größte Einzelwert 2,0 ml / min nicht überschreiten.
    Ein Fachmann für Verblendschalenmauerwerk würde das im Gesamtzusammenhang betrachten und sowohl den Stein als auch die Ausführung der Unbeschädigten Fugenbereiche berücksichtigen. Und das auch ohne Labor.
  6. Fertigstellung+Nachbehandlung verweigert

    Es lief in sofern ab als das der Neubau verfugt wurde und bis im Prinzip zum Zeitpunkt der Fertigstellung ohne Nachbehandlung alles einwandfrei war, der Kunde zufrieden.
    Erstes schwerwiegendes Indiz der mangelnden Zahlungsmoral, war eine Abschlagsrechnung die kurz vor der o.a. Fertigstellung nicht entrichtet wurde, also die Arbeiten waren zu 95 Prozent erledigt (mithin mangelfreie Malerarbeiten, Tischlerarbeiten).
    Zweites Indiz: Es wurde eine Sulfadurschicht besprochen (Pflasterung, Blumenbeete ... Hauptfarbe war Altweiß) BH war vom Sinn überzeugt, zudem keine Zusatzkosten daurch auf Ihn zurückgekommen sind.
    Sulfadur wurde fertiggestellt und plötzlich hieß es "ne will ich doch nich"
    Und dann begann BH in den Fugen rumzupopeln. Das POPELN IN DEN FUGEN stellen Sie genau richtig da. Es ist auch richtig das centimeter weiter wieder Steinhart ist, dies lässt sich anhand der photographischen Auswertungen ohne weiteres nachweisen (Kratzspuren auf der Fuge+ Zeugenaussagen).
    Man bekam einen Anruf das die frischen Fugen wieder aus der Wand fallen würden, woraufhin ein Fuger zum Bau geschickt wurde, dieser wurde kurz darauf unbegründet des Hofes verwiesen ...
    (Also die Arbeiten wurden abgebrochen weil behauptet wurde das Fugen aus der Wand fallen würden)
    Es wurde ein zweiter Termin gemacht der genauso wie o.a. verlief.
    Mängelbeseitigungbzw. Fertigstellung und Nachbehandlung wurden uns nun 2 mal verweigert, womit den Anforderungen durch den frühzeitigen Abbruch Der Verfugung nicht genüge getan werden konnte ... noch zu berücksichtigen das kurz vorm Sommer das Objekt verfugt wurde, wobei eine Nachbehandlung eigentlich zwingend notwendig ist!?
    Mit der Unerbringlichkeit liegen Sie wohl richtig und der BH hat die Fehlstellen NACHWEISLICH verursacht, die Fertigstellung und Nachbehandlung NACHWEISLICH verhindert. Zudem erfolgten auch 2-3 versch. schrftl. Belehrungen zum einen als der Fuger 2 mal weggeschickt wurde und zum anderen als die Abschlagsrechnung nicht bez. wurde.
    IM Prinzip wollte er nicht zahlen, dann meint er er könne relativ frische Fugen rauskratzen, behaupten das alles mangelhaft sei, Klage einreichen, Kohle kassieren, seine Löcher dicht machen ... also ist schon eine üble tour.
    ist ja die Frage ob das Gericht auch alles versteht, weil die erstmal die Mangelhaftigkeit sehen ...
    Der Sachverständige wurde vom Gericht bestellt, richtig.

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