Gefälle auf Terrasse
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Gefälle auf Terrasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist auf der "Baustelle" noch nichts passiert. Die Idee mit der Drainage-Matte wurde zwar begrüsst, aber da wird ja auch ein Untergrund mit Gefälle verlangt, damit es funktioniert. Und das haben wir ja leider nicht.

Die Baufirma schlägt nun vor die Keramik-Terrassenelemente direkt in Beton zu verlegen. Was ist davon zu halten?

Vielen Dank! MfG

  1. Solange die Verantwortlichen der Baufirma nicht erklären

    Foto von wiki

    wie sie das Niederschlagswasser von dem Gebäude ableiten möchten?

    Nichts!

  2. richtig

    Foto von Thorsten Bulka

    Das Wasser muss weg! Punktuelle B elastung auf abdichtbahnen, ist nicht das Optimale ... Habe gerade so einen Fall ... Überall hat sich was eingedrückt, in die Abdichtungsbahn!

    Dazu, kommt das zwar wohl, Normenmäßig gearbeitet wurde ... Gefälle  -  gering, Pfützenbildung möglich ... Hier muss ich sagen, haben die Dachdecker bei der Normerstellung richtig gute Arbeit geleistet. Die Folge ist, das die Abdichtung höhere Belastungen aushalten muss. (Wenn Wasser drauf stehen bleibt) Schon kleinste Fehlstellen, führen dann dazu, dass das Wasser in die Konstruktion eindringt. Also, es kann eher zum Schaden kommen, und der Dachdecker, hat eher wieder Arbeit, weil er es wieder Dicht machen darf ... Währe es passiert, oder aufgefallen, wenn das Wasser schnellgenug weggeführt worden währe?

    Platten  -  in meinem Aktuellen Fall Betonplatten, auf Stelzsystem fast Waagerecht verlegt! Das führt dazu, das sich auf der Unterseite, oder am Rand Wasser ansammelt, das im Winter friert, und zu Abplatzungen auf der Unterseite führen kann ... Laut Hersteller, sollen sie ja im mindestgefälle von 2 % gelegt werden, das auch sowas nicht passieren kann ...

    Fazit: Für sie: Achten sie bitte darauf, das Wasser schnellgenug weggeführt werden kann. Alles also im Gefälle ist. Auch am Ende der Terrasse, soll das Wasser über eine Rinne, oder Versikerungsbereich weggeführt werden ...

    Was wahr eigentlich mit den Metallschienen an den Türen? Sind die zum begehen geeignet?

    • Name:
    • TB
  3. Also die Baufirma meint wenn die ...

    Foto von wiki

    Also die Baufirma meint wenn die Platten fest in Beton verlegt werden mit einem leichten Gefälle und Verfugung, dass dann das Wasser von allein nach vorne abläuft. Ich habe nur Bedenken mit der langfristigen Haltbarkeit. Geht das Keramik-Plattenmaterial überhaupt eine feste Verbindung mit dem Beton ein? Was passiert bei unterschiedlicher Wärmeausdehnung der beiden Materialien bei Frost oder im Hochsommer?

    Die Metallschienen sind laut Baufirma begehbar. Naja ...

    MfG C. Weber

  4. Thorsten!

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo Thorsten,

    bevor Du hier Leute verrückt machst und in einen möglicherweise verlorenen Kampf führst, lies Dir bitte aufmerksam die DINAbk. 18195-5 durch. Deine Theorien sind z.T. haarsträubend und entbehren jeglicher Grundlage. Tut mir leid, aber es ist schon das zweite Mal, dass Du hier derartiges ausführst. Die Norm hat sich bis auf einige wenige Kleinigkeiten bewärt und wurde fast eins zu eins in unser Regelwerk überführt/übernommen. Es gibt nur eine Ausnahme, bei der für eine Wasserabführung gesorgtt werden muss, nämlich dann, wenn der Belag Schaden nehmen könnte. Die Abdichtung muss und kann eine Wassersäule von 100 mm ohne Probleme vertragen.

    Grüße

    si

  5. Hier geht es zunächst nicht um die Betonplatte oder

    Foto von wiki

    den Belag!

    Es geht primär darum, den Niederschlag von dem Gebäude, zu dessen Schutz, abzuleiten.

    Es ist auch nicht das geringste über die Details der Abdichtung an der Fuge Betonplatte/Fassade oder über die Vertikalabdichtung des Gebäudes bekannt.

    Das Gebäude ist unter allen Umständen zu schützen.

    Daher:

    Gefälle und/oder Entwässerungsrinnen.

  6. Für die interessierten "Mitleser"

    Foto von wiki

    In einem anderen Thread:

    stehen die ausstehenden Informationen zur Verfügung.

  7. @ Stephan

    Foto von Thorsten Bulka

    Ahoj, geschrieben und gemeint war ja, dass es normmäßig OK ist ...

    Aber von der Dauerhaftigkeit? Und was meint mein Fall, bei dem die Geschichte undicht ist, und die Mörtelsäckchen (in dem Fall wurden auf Höhe passend abgeschnittene Drain Rohre genommen) gleiche Auflagefläche wie Mörtelsäckchen ... Also die Punkte haben sich über die Jahre in die Abdichtung gedrückt. Die Betonplatten haben unterseitige Abplatzungen ... Frostschäden! Der Hersteller sagt, ----- Wo ist das Gefälle ----?

    Normmäßig OK ... Aber ... Überlegung?!? Würde es besser sein, und länger halten, wenn ein ausreichendes Gefälle vorhanden wäre? Wenn das Eindringende Wasser abgeleitet wird, und der Aufbau sich nicht wieder immer Vollsaugen kann? Wäre die Gefahr von Rissen in der Abdichtungsschicht, oder wenn eine kleine Fehlstelle in der Abdichtung ist, von eindringendem Wasser geringer, wenn ein Gefälle vorhanden ist, das Wasser schnellstmöglich abführt?

    Wenn dem so ist, funktioniert eine normmäßig erstellte Sache --- gerade so, sind ja auch Mindestvoraussetzungen! Aber eine bessere Lösung  -  dauerhaftere  -  wäre die Normmäßige dann nicht. Das meine ich ...!

    Ansonsten, erstellen wir Aufbauten, die alles gerade so erfüllen, gerade so 4 Jahre halten ... Vorteil, wir haben dann wieder was zu tun. Also Schweißbahn, Folie drauf, Sand mit Zement, und Platten drüber ...! So wie man es vor 30 Jahren gemacht hat. Die guten haben bis heute überlebt (Balkone), aber wie viele sind schnell kaputt gegangen? Wegen den letzteren haben wir doch mitlehrweile so viele Aufbauvarianten ...

  8. @ Fragesteller

    Foto von Thorsten Bulka

    Ahoj, Geht ... aber hält wie lange? Wen man genauer hinsieht, ist es fraglich, welches Material, wird genau genommen usw ...

    Fragen sie den Hersteller der Platten mal ... Oder einen SV in ihrer Gegend.

    Bleche an der Tür ... Rutschbeständigkeit? Tretten sie mal kräftig drauf rum ... mal sehen, ob die halten, und ob die mit Schuhen, mit rutschiger Sohle, bei Nässe auch noch OK sind ... Manchmal muss man Leute durch Taten überzeugen ...

    Belag, Rissbildung ... Nehmen wir mal einen Sommer, ja, so was soll es noch geben, nicht so, wie in diesem Jahr ... also, 35 Grad, der Belag erhitzt sich auf 80 Grad ... Dann kommt ein Gewitter, die Oberfläche kühlt sich auf 30 Grad ab ... der Beton ist noch wärmer ... Unterschiedliche Ausdehnungen ... Risse ... Wasser dringt ein, und im Winter ...?

    Machen sie den Vorschlag, dass er den Aufbau mitteilen soll (schriftlich) oder ausführen soll ... Sie nehmen sich zur Abnahme einen Sachkundigen dritten, die unterlegende Partei bezahlt ihn dann! Schriftlich vereinbaren! Geht er nicht drauf ein, stimmt was nicht ...

    • Name:
    • TB
  9. @ Thorsten

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    1. sind auf Länge abgechnittene Drainrohre Blödsinn, weil der Rand trotz einer Füllung mit Mörtel immer in die Abdichtung eindringen wird. Reine Mörtelsäckchen hingegen haben keine scharfen Kanten, die eindrücken könnten. Insofern sind auch die bisher üblichen Stelzlager aus dem Rennen.
    2. ist meine Rede (Herstellergelabere), ABER: was hat ein Gefälle mit Abplatzungen auf der Unterseite der Platten zu tun? Vergleich das mal bitte mit Betondachsteinen, die ja auch frostbeständig sein müssen. Weisen Betonplatten keine ausreichende Frostbeständigkeit auf, sind sie ungeeignet. Oder vergleiche sie mit im Sandbett verlegten Gehwegplatten. Da hast Du unterseitig ebenso keine Abplatzungen, obwohl die sehr häufig mit Pfützenbildungen belastet sind. Behauptung ist also eine Schutzbehauptung.
    3. Eine Abdichtung, die als solche zugelassen ist, kann und wird sich nicht vollsaugen. Wer hat Dir denn soetwas erzählt? Bahnen, unabhängig ob Kunststoffe oder Bitumen, müssen mindestens eine Wassersäule von 100 cm aushalten können. Als Sicherheit wird eine maximale Wassersäule von 100 MM angenommen, die geplant oder ungeplant auf der Dachfläche verbleiben darf, ohne dass die Abdichtung geschädigt wird.
    4. Wenn eine kleine Fehlstelle (, die bei zweilagigen bituminösen Abdichtungen keine Probleme bereiten wird) vorhanden ist/wäre, dann würde das Gefälle die kapillare Wirkung nicht positiv verändern. Wasser würde bei einlagigen Abdichtungen trotzdem eindringen. Aus eben diesem Grund werden z.B. einlagige Abdichtungen im Naht- und Stoßbereich zusätzlich nach der Fertigstellung auf Undichtheiten (Nadelprobe) unterzogen. Abdichtungen MÜSSEN bis zu ihrer Oberkante wasserdicht sein.
    5. Wer bei genutzten Dachflächen einen Oberflächenbelag mit Sand und Zement (= Mörtelbett) erstellt, dem ist mit und ohne Gefälle ohnehin nicht (mehr) zu helfen.
    6. Zu den Ausführungen des wiki: Das Rost vor den Fenster- und/oder Türelementen ist grundsätzlich dann anzubringen, wenn die vorgeschriebene Anschlusshöhe von 150 mm über Oberkante Belag nicht eingehalten werden kann und/oder wurde.

    si

  10. Aus der DIN 18195-5

    Foto von wiki

    Unter 6 "Bauliche Erfordernisse"

    Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann.

    Bei planmäßiger Anstaubewässerung darf der Wasserstand höchstens 100 mm betragen.

    Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z.B. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten) auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht (z.B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen (z.B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für eine vollständige Wasserableitung zu sorgen.

    Dies gilt dann besonders auch für die Kehlen zwischen Gefälleflächen.

    Wird der Wasserabfluss durch die Belagsschichten soweit verzögert, dass daraus Schäden zu erwarten sind, sind Dränschichten auf der Abdichtung erforderlich.

    Zitat eines weiteren, ausgewiesenen, Teilnehmers:

    "Und vergessen Sie nicht die Drainrinne vor der Türschwelle, denn ihre Schwelle bzw. die Abdichtungsaufkantung an der Schwelle reicht keine 15 cm über OK Belag. "

  11. jupp. und so ist es zu verstehen ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    • [Zitat]Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann. [Zitatende]

    Auslegung: der nachfolgende Satz erläutert, ab wann die Norm von einem unzulässigen Druck ausgeht, nämlich die von mi oben angeführten 100 mm Wassersäule. Eine bautechnische Maßnahme im Sinne der Norm kann die Erhöhung der Anzahl der Abläufe sein, da dadurch die Wege des ablaufenden Wassers/des abzuführenden Wassers verkürzt werden. Eine Verkürzung des Weges bekommt man aber nicht durch eine Gefällegebung hin.

    • [Zitat]Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z.B. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten) auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht (z.B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen (z.B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für eine vollständige Wasserableitung zu sorgen. [Zitatende]

    Auslegung: Die Norm spricht hier eindeutig von Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten), nicht aber von Schichten der Abdichtung! Es ist unstreitig, dass es bei z.B. Natursteinbelägen zu Veränderungen der (Farb-) -Oberfläche kommen kann. Genau das kann das Dilemma für den Dachdecker sein, denn eigentlich muss er grundsätzlcih nachfragen welche Art Belag oberhalb seiner Abdichtung bei genutzten Dachflächen angeordnet werden soll. Der Verleger der Natursteine seinersteits ist aber ebenso in der Pflicht, die Gefällesituation vor der Leistungserstellung zu überprüfen. Andersherum: ist KEINE Beschädigugn des Belages zu erwarten, ist ein Gefälle nicht zwingend erforderlich! Bei den "in Durchbiegung entstandenen Mulden" ist in der Regel nicht vorrangig der Dachdecker in der Verantwortung. Bei Betondecken müsste es der Statiker vorgeben, da dieser berechnen kann, wo im Feld die größte Durchbiegung anstehen wird, bei Leichtbaukonstruktionen, die bei genutzten Dachflächen eher selten vorkommen, ist es der Planer, der die Vorgaben machen muss. Eine "vollständige" Wasserableitung wird erst bei einem Gefälle vom mehr als 5 ° Dachneigung erreicht. Das aber wiederum ist bei größeren Flächen, die als genutzte Dachflächen betrieben werden, für den Ersteller der Beläge eine große Herausforderung, weil dessen Gefälle 1 % (aus dem Kopf) Gefälle nicht überschreiten soll/darf.

    Dränungen (z.B. von Gutjahr) werden vermutlich erst in der nächsten oder übernächsten Überarbeitung der Fachregel aufgenommen, weil bisher (inzwischen nicht mehr!) der Nachweis der dauerhaften Funktion fehlte. Dieses hat man in umfangreichen Versuchen aber nachgeholt bzw. bewiesen/beweisen können. Bei Mörtelbett als Unterlage für Beläge, z.B. aus Naturstein, wird das eine echte Hilfe Sicherungsmaßnahme sein (können).

    Das mit der Roste hatte ich bereits mehrfach beschrieben und erläutert.

    Die Norm beschreibt danach nichts anderes, als das, was ich bereits ausgeführt habe.

    si

  12. Für die Ausführung nach den aaRdT stehen folgende Infos zur Verfügung:

    Foto von wiki

    1. DINAbk. 18195 (als absolute Mindestanforderung)
    • Teil 5 (wurde erläutert)
    • Aus Teil 9 ergibt sich die Anschlusssituation an die Außenwand des Gebäudes,
    • Danach sind die aufgehenden Bauteile so zu gestalten, dass der Abdichtungsrand möglichst nicht oder nur geringfügig wasserbeansprucht wird ...

    2. Flachdachrichtlinien, "Anschlüsse an Türen", zu den "Rinnen"

    • Die Anschlusshöhe soll 15 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dadurch soll möglichst verhindert werden, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt.
    • Eine Verringerung auf 5 cm ist möglich, wenn sich im direkten Türbereich Terrassenabläufe, Rinnen etc. befinden
    • Web-Link
    • ICH meine also auch 15 cm ab OK Belag, nicht OK Abdichtung.

    3. Aus den Hinweisen des Herstellers ergibt sich, für den Unterbau, bzw. für die Betonschicht, ein Gefälle von 2 %.

    Das ist auch den Seiten 4 und 5 der Verlegeanleitung zu entnehmen.

    • Wird sich daran nicht gehalten, so sagt der Hersteller bei Inanspruchnahme "Pustekuchen"

    4. Das allgemeine Wissen, dass noch nicht versickertes Niederschlagswasser, was bei versiegelten Flächen sicherlich zu erwarten ist, an Außenwänden zu Schäden führen kann.

    Ich Stelle einen plausiblen Gesamtzusammenhang aus 1., 2., 3. und 4., jeweils ein Bestandteil der aaRdTAbk., her:

    So bedeutet das für mich, dass die Gefällegebung, einschl. Rinnen und Einfassung, geplant werden muss.

    So erhalte ich dann ein rechtssicheres und nach den aaRdT tragfähiges Ergebnis, dass dann auch schon einmal die Mindestanforderungen, aus den einschlägigen "Normen", übertreffen darf.

    Hier wurde völlig Planlos eine Betonplatte gegossen, die Folgen hat der Fragesteller nun zu Tragen.

  13. Die Interpretation der DIN 18195-5 sehe ich etwas anders.

    Foto von wiki

    "Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann. "
    • Hier ist zu entscheiden ob kein hydrostatischen Druck zugelassen wird, also vollständig zu entwässern ist (Gefälle > 5 %) oder ob ein geringfügiger hydrostatischer Druck tolerierbar ist. (Gefälle 2 %. bzw. nach Herstellerangaben)

    "Bei planmäßiger Anstaubewässerung darf der Wasserstand höchstens 100 mm betragen. "

    • Anstaubewässerungen werden z.B. bei Gründächern geplant. Die Zulässigkeiten hieraus können bei dieser Betonplatte nicht zur Anwendung kommen, dass ist kein geringfügiger Druck mehr, 100 mm Wassersäule entsprechen ca. 10 hPa.

    "Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z.B. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten) auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht (z.B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen (z.B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für eine vollständige Wasserableitung zu sorgen. "

    • Bei zu befürchtenden Schäden auf Schutz- und Belagsschichten (Schutzchichten, Belagsschichten) wieder: Gefälle > 5 %, alternativ Abläufe, ohne diese Befürchtungen 2 % bzw. nach Herstellerangaben.

    "Wird der Wasserabfluss durch die Belagsschichten soweit verzögert, dass daraus Schäden zu erwarten sind, sind Dränschichten auf der Abdichtung erforderlich. "

    • Dürfte eindeutig sein.
  14. kurz

    Foto von Thorsten Bulka

    Ahoj, Zu meinem Post, und verständniss ... Auf Höhe Abgeschnittene Drain Rohre ... dann natürlich mit Beton gefüllt! Und auf eine weitere Lage Schweißbahn, für eine Erhöhung gesetzt. Oben drauf mit Folie abgedeckt. Nachteil, die Erhöhung reicht oft nicht, und der Beton kann Wasser wieder ansaugen ... Frostschäden möglich  -  hier in dem Fall aber nicht gesehen ... Eindringung, Aufgrund von Wärme (Sommer), und Gewicht in die Abdichtungsebene. Auflagefläche, nicht nur Rand, sondern komplette Fläche, sieht man auch, wenn man die (Stelzen) wegnimmt.

    Nett finde ich, das auch immer von laut Norm (Frage: ist sie noch "Zeitgemäß" oder schon überholt? Ist der Gelb oder Grünndruck der "Neuen" schon draußen?) Also, das es laut der Norm noch so ist. Aber nicht widersprochen wird, das es  -  besser  -  ist, wenn das Wasser schnell genug abgeleitet wird. Ja, das sogar neue Fälle angesprochen werden, bei dehnen es besser ist, wenn kein Wasser sich staut (Naturstein). Das gesagt wird, das einfach Estrich drauf, nicht mehr Zeitgemäß ist. Erstaunlicherweise, steht das aber noch in unseren Regeln, als Aufbaumöglichkeit ... Wenn einer also, unbedingt im Grenzbereich der Niedergeschriebenen Vorgaben arbeiten möchte, währe es eine Möglichkeit. (Zum Verständnis hier, die wohl schlechteste ...)

    Und was jetzt, wenn die Anwendungsrichtlinien der Hersteller, etwas anderes Sagen? Was sagt den Gutjahr (kam hier halt oft vor, es gibt noch andere Hersteller, die dürfen hier jetzt gerne mal für sich Werbung machen) Also, was sagt Gutjahr, zur stehndem Wasser auf der Fläche, bis zu welcher Höhe darf es das?

  15. Unter dem folgendem Link

    Foto von wiki

    finden Sie Beispiele zu der Ausführung von erdberührten Terrassen.

    Ab Seite 25 speziell zu einer losen Verlegung auf Splitt.

    Möglicherweise verhelfen diese Informationen zu einer angemessenen Problemlösung.

  16. Wie ist der Stand der Dinge?

    Foto von wiki

    Konnten Sie mit der Baufirma inzwischen eine Einigung zu der Ausführung erreichen?

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