Terrassensanierung
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrassensanierung

Hallo,

wir haben eine ältere Terrasse die inzwischen sanierungsbedürftig ist. Von verschiedenen Handwerkern und Beratern (Baustoffhandel ...) habe wir sehr unterschiedliche Angaben bekommen wie man das am besten angehen sollte  -  von "einfach drüber legen" zu sehr komplexen (und teuren) Gutjahr-Drainagesystemen.

Ist-Beschreibung (siehe auch Fotos und Skizzen):

  • Terrasse ca. 50 m²
  • schmaler Gang auf ca. 50 cm Höhe entlang der Hauswand
  • Treppe runter zur Hauptterrasse
  • Hauptterrase ebenerdig
  • alles gefliest mit Frostschäden
  • bestehender Gefälleestrich 2 % guter Zustand nahe am Haus, an den Kanten der Treppe bröckelig
  • soweit ersichtlich keine Abdichtungsschicht
  • kein Wasserschaden oä
  • Alter ca. 25 Jahre

Wir würden nun gerne den Terrassenbelag ersetzen. Keramik-Feinsteinzeug auf Plattenlagern scheinen sich für uns am besten zu eignen, vor allem durch die geringe Aufbauhöhe.

Was wir uns nun Fragen ist:

  1. Unter welchen Umständen muss der Estrich überall erneuert werden? Kann man gegebenenfalls alle instabilen Teile abschlagen und dann glätten/ausbessern?
  2. Muss eine Abdichtungsschicht eingebaut werden? Wenn ja, nur am Haus oder überall, auch auf der Hauptterrasse?
  3. Wenn Abdichtungsschicht, welche?
  4. Wie gestaltet man am besten Kanten und Treppenstufen wenn man Feinsteigzeug verwendet das nur aufgelegt wird? Die Hersteller halten sich da irgendwie recht bedeckt.

Im großen und ganzen traue ich mir die Ausführung der Arbeiten zu, die Planung würde ich jedoch lieber nicht gänzlich alleine vornehmen. Die sehr unterschiedlichen Aussagen der Handwerker haben da aber nicht grade Vertrauen aufkommen lassen.

Grüße und vielen Dank schon mal im Voraus

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Terrassensanierung" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Terrassensanierung" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Frage "Terrassensanierung" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Frage "Terrassensanierung" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Siegfried Niesig
  1. Hallo Herr Niesing. Drei Dinge vorab: 1. Feinsteinzeugfliesen ...

    Hallo Herr Niesing. Drei Dinge vorab: 1. Feinsteinzeugfliesen Hallo Herr Niesing. Drei Dinge vorab:
    1. Feinsteinzeugfliesen sind  -  soweit sie denn über eine Frosttauglichkeit verfügen  -  auch für den Außenbereich einsetzbar, doch an den Treppenkanten muss ein entsprechenden Kantenprofil verbaut werden.
    2. Darf man davon ausgehen, dass angrenzend zu der Hauswand bereits eine Abdichtung (unter den Spaltklinkerplatten) eingebracht wurde.
    3. Müssen die Feinsteinzeugfliesen über die entsprechende Ausgleitsicherheit verfügen. Sind sie für den Außenbereich zugelassen, sollte man davon ausgehen können.

    Die weitere Vorgehensweise:

    • a) durch Klopfen feststellen, welche Platten ggf. hohl liegen. Diese unbedingt aufnehmen und entfernen.
    • b) Die komplette Fläche muss geschliffen werden.

    Das betrifft die Podeste, Trittstufen wie auch Setzstufen. Danach werden Ausbrüche und Fehlstellen mit einem druckfesten, für den Außenbereich zugelassenen Zementmörtel egalisiert. Die Grundierung sollte auf 2 K-Kunstharzbasis erfolgen.

    • c) Verkleben der neuen Kantenprofile mit einem Reaktionsharz.
    • d) Flächige Grundierung mit einem Kunstharz und Bewerfen mit einem feuergetrockneten Quarzsand 01/03 im Nasszustand (damit vor der Aushärtung).
    • e) Abfegen des überschüssigen Quarzsandes nach dem Aushärten der Grundierung
    • f) Verlegen der Feinsteinzeugfliesen mit einem 2 K-PU-Klebstoff.

    So sollte es, so wird es funktionieren. PS: Feinsteinzeugfliesen werden niemals nur "aufgelegt", sondern mit dem Untergrund verklebt Gruß und viel Erfolg: Klaus

  2. Hallo Herr Rauer, vielen Dank für Ihre ...

    Hallo Herr Rauer, vielen Dank für Ihre Hallo Herr Rauer,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ein paar Fragen:

    1) Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, beschreiben Sie wie ich erneut Fliesen verlegen kann  -  also den bestehenden Belag auszutauschen ohne zusätzlichen Einbau einer Drainschicht. Stimmt das so?

    2) Ich hatte angenommen dass "Feinsteinzeug" der Fachbegriff für die Keramikplatten ist, die wir verlegen wollen. Diese sind ca. 2 cm dick und werden im Fachhandel als eine der üblichen Optionen für Terrassen angeboten. Als Verlegeart scheinen nach Aussage der Hersteller alle vier üblichen in Frage zu kommen (im Bett, vollverklebt, auf Plattenlagern, auf Mörtelbatzen). Tut mir leid falls ich da mit meiner Erklärung Verwirrung gestiftet habe.

    3) Beim abschleifen der Fläche geht"s wohl darum die alten Kleberreste zu entfernen, oder? Wie macht man das?

    4) Inwieweit muss ich den bestehenden Estrich austauschen? Kann man den einfach an den Rändern ausbessern?

    Vielen Dank für Ihre Antwort  -  hat mir schon sehr weiter geholfen!

  3. Sanierung Fliesenbelag im Außenbereich

    Hallo Herr Niesing. Zu Ihren Fragen hier die Antworten:

    1) Der Einbau einer zusätzlichen Drainschicht macht keinen Sinn. Alle baulichen Voraussetzungen wie Abdichtung (falls notwendig), Gefälle und Ablaufrichtungen des Oberflächenwassers sind bereits Bedingungen gewesen für die alte keramische Belagebene  -  und werden als gegeben von mir vorausgesetzt. "Doppelt gemoppelt hält nicht immer auch doppelt so gut", um den Volksmund hier einmal in unserem Sinne zu zitieren.

    2) "Feinsteinzeugfliesen" haben zwar eine sehr geringe Wasseraufnahme und eignen sich daher von dieser Materialeigenschaft her gut für den Außenbereich, entscheidend ist aber die Ausgleitsicherheit bei Nässe und speziell im nicht auszuschließenden Fall der Barfußnutzung Ihrer Terrasse. Diese Eigenschaft sollte vorher abgeklärt werden, bevor man sich ans Werk macht. Bei 20 mm Materialdicke sind die selbsttragenden Eigenschaften der Feinsteinzeugfliesen noch nicht gegeben. Um also diese Platten (und es kommt ja auch auf das Maß an) überhaupt aufständern zu können, wird eine Dicke von mindestens 40 mm benötigt. Das ist auch indirekt abgeleitet von der Estrichnorm DINAbk. 18560-2 in sich schlüssig, da die notwendige Bruchkraft bei 20 mm Dicke noch nicht gegeben sein kann. (Hinweis am Rande: Für eine solche Berechnung fließt die Dicke des Belags im Quadrat in die Rechnung ein) 20 mm dicke Feinsteinzeugfliesen sind also immer mit dem Untergrund zu verkleben und seitlich mit einer mineralischen Fugenmasse zu verschließen. Ausnahme: Der Hersteller verweist dezidiert (und schriftlich) auf die Möglichkeit einer selbsttragenden Verlegeart (was ich allerdings nicht glaube).

    3) Beim Abschleifen der Fläche geht es nicht darum, alte Fliesenkleberreste zu entfernen. Da man diese Ebene nicht berührt (sondern die alten Fliesen belässt) handelt es sich um ein Anschleifen der alten Nutzebene, damit der alten Fliesen, um diese einerseits von allen Anhaftungen, Schmutz etc. zu befreien, andererseits aber eine griffige Oberfläche für den weiteren Aufbau zu erhalten. Das sind meist diamantbesetzte Schleifscheiben, welche eingesetzt werden.

    4) "Inwieweit muss ich den bestehenden Estrich austauschen? " Diese Frage ist für mich unverständlich. Soweit es nicht um die Beseitigung von Schadensbildern am Estrich geht (z.B. Ausbrüche, Einbrüche etc.) gibt es keine Notwendigkeit, den Estrich sanierungstechnisch anzugehen.

    Viel Erfolg bei Ihren weiteren Planungen und Arbeiten: Klaus

  4. Zu 1) Das hatte ich auch

     

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN