Suchefunktion BAU.DE Forum Balkon und Terrasse 1334: Wir möchten unsere Nachbarn nicht mehr sehen

Balkon und Terrasse

Zimmerei Wilhelm Krauss

Wir möchten unsere Nachbarn nicht mehr sehen 21.08.06
Hallo,
wir brauchen `mal einen Rat.
Wir bewohnen eine DHH, neben uns steht noch ein freistehendes Haus(letztes in der Strasse).
Die Garagenzufahrten zu dem Freisteher liegen nebeneinander. Wir wollten unseren Sichtschutzzaun, der bis jetzt mit unserer Hausfront abschliesst(Strasse jetzt erst fertig) nun bis an die Strasse verlängern, also die zwei Zufahrten abtrennen.
Die Nachbarn möchten dies nicht, da diese ihr Küchenfenster seitlich zu unserem Haus liegend haben. Sie möchten einen ungehinderten Blick zur Strasse haben. Lt. B-Plan sind die Vorgärten gärtnerisch zu gestalten, dies ist auf dem Plan durchgehend so eingezeichnet, jedoch liegen hier zwei Zufahrten nebeneinander, die wir also sowieso nicht "gärtnerisch" usw.
Nun haben wir uns überlegt eine Rankgitter anzuschliessen und dieses mit Efeu als Sichtschutz zu bepflanzen. Wir sehen das so, dass der B-Plan so etwas nicht ausschliesst, aber...?
Der Hintergrund des Sichtschutzes ist, dass die Nachbarn leben wie auf dem Campingplatz(dies soll für Camper nichts Negatives heissen). Vor der Türe grillen, Auto`s schrauben, mit Wäschekörben vor dem Haus rumlaufen, da der Zugang zum Keller neben dem Haus liegt,ständig im jetzt noch freien Blickbereich rummturnen und uns in die Fenster gucken. Dies können die ja gerne machen, nur möchten wir dieses Gehuddel nicht mehr mitansehen. Können die Nachbarn dies auch verbieten? Wir halten uns doch mit dieser Art des Sichtschutzes an, die lt. B-Plan, gärtnerische Gestaltung - oder kann dies anders ausgelegt werden. Für Meinungen wären wir sehr dankbar.
Name: Robert  

  1. Interessant 22.08.06
    Hallo,
    ein interessantes und verständliches Problem haben Sie da.
    Wie hat man denn die örtliche Situation zu verstehen? Eine Zufahrt ist ja nicht gleich einem Vorgarten...
    Diese Gitter einfach aufzustellen scheint mir nicht der richtige Weg zu sein, selbst wenn sie die Auflage einer gärtnerischen Gestaltung (die man durchaus unterschiedlich auslegen kann) erfüllen. Immerhin schaffen sie eine planmässige optische und physische Trennung, selbst wenn es nur eine Ranke ist. Evtl. daraus entstehende Beeinträchtigungen sollten Sie in Ihre Planungen ebenfalls einbeziehen.
    Ergänzend sollten Sie (ggf. anonym) beim zuständigen Bauordnungsamt nachfragen, was denn eine gärtnerische Gestaltung genau beinhalten darf bzw. wie die Auslegung einer solchen Regelung zu handhaben ist.
    Name: Alexander Schroer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.schroer-bau.de
 

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