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Pauschalfestpreis: Herausnahme und Verrechnung von Leistungen 12.02.08 Aus einem Bauvertrag mit Pauschalfestpreis soll Fliesen und Fliesenarbeiten herausgenommen werden. Der Auftragnehmer hatte zuvor Mehrleistungen angezeigt und Preise für das Fliesen verlegen schriftlich genannt. Nun hat er uns angeboten, die kompletten Arbeiten aus dem Vertrag herauszunehmen und benutzt nicht, die uns angegeben Verrechnungssätze, sondern eine pauschale Summe, die natürlich weit darunter liegt. Darf er das, wenn er uns zuvor uns andere Preise für die gleichen Arbeiten berechnen wollte ? Wir bauen in Rheinlad-Pfalz. Name: Ebeth
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