Barrierefreie Erreichbarkeit gem. Art. 46 Abs. 2 BayBO 10.02.06 Hallo, ich habe eine Baugenehmigung für ein 4-FH in München/Bayern beantragt. Die zuständige Behörde hat mir daraufhin mitgeteilt, dass gem. Art. 46 Abs. 2 BayBO in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein muss. Die Türen der Erdgeschosswohnungen (zwei getrennte Außentüren) liegen 16,7 cm erhöht. Meine Architektin meint nun, dass wir die barrierefreie Erreichbarkeit nur mit einer Rampe mit 6% Steigung (also fast 3 Meter lang!) sicherstellen können. Zusammen mit dem 1,50x1,50 großen Ende der Rampe ergibt das einen Vorbau vor jeder Tür von fast 4,50 Meter! Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit? Muss ich wirklich mein Grundstück mit 2 getrennten, fast 4,50 Meter langen Vorbauten verschandeln, nur wegen einer 16,7 cm hohen Stufe zu Wohnungen, in denen gar kein Behinderter wohnen wird? Gruß Stefan Name: Stefan
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