Suchefunktion BAU.DE Forum Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen 71: bauliche Vorraussetzungen für Wfa Mittel für 5 köpfige fam, ein Kind behind.

Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

Werbefläche zu vermieten
Werben Sie in allen Beiträgen des Forums
"Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen"
für EURO 30,- pro Monat (zzgl. MwSt) - Kontaktaufnahme hier

bauliche Vorraussetzungen für Wfa Mittel für 5 köpfige fam, ein Kind behind. 14.08.07
Hallo zusammen,
wir überlegen gerade ob wir ein Haus kaufen wollen, und hierfür Wfa mittel beantragen möchten. Ich habe gestern mit der zuständigen Stelle beim Amt gesprochen, da sagte man mir, "da sie ein behindertes Kind haben, MÜSSEN sie behindertengerecht bauen, mit besonderen auflagen und es wird dann sehr sorgfältig geprüft.Würden sie neu bauen käme sie das u.u. günstiger."
Ich kann mir diese aussage nicht recht glauben. Wenn ich mittel zum behindertengerechten Umbau beantrage, klar, muss ich Dinge einhalten, aber wenn ich die "normale" Förderung einer Familie in anspruch nehme, muss ich doch nicht zwingend behindertengerecht bauen?
Klar suchen wir eine Immobilie die auch auf unseren Sohn zugeschnitten ist, (zimmer u. Bad im EG, mögliche verbreiterung der Türen, wenige Treppen...)
Gibt es irgendwo im Netz Infos über die baulichen Vorraussetzungen für die Förderungen? (Mindestgrössen der Zimmer, Lichtfenstergrösse der Räume...?
Wir suchen nach einer Immobilie Im Rahmen bis 140000 €. Das ist neu doch niemals zu schaffen (mit 4 Schlafzimmern)
Über antworten wäre ich echt dankbar.
Gruss
Annika
Name: Annika  

  1. Z.B. 14.08.07
    Bundesland NRW:
    Natürlich können Sie auch eine Altimmobilie gefördert bekommen.
    Hinsichtlich der Mehraufwendungen bei Behinderungen gilt, dass der zu erwerbende Wohnraum für die ANGEMESSENE Unterbringung der Familie geeignet sein muss.
    Das bedeutet, wenn die Behinderung derart ist, dass bestimmte bauliche Voraussetzungen nicht gegeben sind, diese geschaffen werden müssen. Für diesen zusätzlichen Aufwand gibt es zusätzliche Fördermittel in Höhe der tatsächlichen Mehraufwendungen.
    Im übrigen gilt: Kinderzimmer Einzelunterbringung mind. 10m², gleichgeschlechtliche Kinder bis zu einem bestimmten Alter können auch in einem gemeinsamen KiZi untergebracht werden, Grösse dann mind. 14m².
    Förderbestimmungen füllen einen ca. 10cm A5 Aktenhefter, können bei WEKA Verlag o.ä. bezogen werden. Der Laie steigt da aber ohnehin nicht durch.
    Beratung gibts bei den Wohnbauförderungsämtern der Kreisverwaltungen.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen