Suchefunktion BAU.DE Forum Grund- und Weiterbildung 35: Geselle+ Ingenieur (FH) = Meister

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Geselle+ Ingenieur (FH) = Meister 02.03.05
Hallo,
ich bin Geselle (Heizungs- und Lüftungsbauer) habe aber nie als Geselle gearbeitet, sondern dann eine Weiterbildung als Ing. (FH) Versorgungstechnik mit den Schwerpunkten Gebäude- und Energietechnik absolviert und in diesem Gebiet auch 4 Jahre Berufserfahrung. Dürfte ich mich nun mit einem ausführenden Betrieb selbstständig machen im Bereich Heizungs- und Lüftungsbau ??
Danke für Eure Hilfe, Gruß Kurt

  1. Nur eine Anfrage 02.03.05
    Sie brauchen nur bei der IHK oder HWK anzufragen und Sie bekommen innerhalb einer Sekunde die Antwort!!!
    Name: Jürgen Weber   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.svbuero-bau.de

  2. Ich kann mit vorstellen dass Teil 3 4 ... 02.03.05
    Ich kann mit vorstellen, dass Teil 3+4 noch nachzuholen wäre. Kaufmännischerteil und der Ausbilderschein.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de

  3. denke sie dürfen 02.03.05
    grundsätzlich gebe ich herrn weber recht. ich denke aber sie dürfen sich selbständig machen - auch ohne meisterabschluss - nur lehrlinge dürfen sie nicht ausbilden - zumindest keine handwerker. mfg
    jens raabe
    Name: Jens Raabe   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Gegenseitige Anerkennung 02.03.05
    Hallole,
    ich weis es zwar nicht mehr 100%, aber es Gibt ein Abkommen zwischen den Ing-Kammern und den Handwerkskammern, das Anfang bis Mitte der 90er in Dresden oder Leipzig abgeschlossen wurde. Darin erklären beide Seiten sinngemäß, das die einen wie ein Ing. planvorlageberechtigt sind und die anderen in Verbindung mit einem Gesellenbrief Ihren Lehrberuf auch ohne Teil 3 und 4 ausbilden dürfen. Falls Sie das noch genauer wissen müssen, schicken Sie mir eine Mail, dann such ich meine Unterlagen noch mal raus, wie das genau war. Ich bin Maurergeselle und mit meinem Architekturdiplom darf ich Maurer und Betonbauer ausbilden. Ob das mir Gas-Wasser-Scheisse auch geht müsste man noch mal abklären.
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Ja ... 03.03.05
    Dipl. Ing. + Berufserfahrung mindestens 3 Jahre = Eintrag in die Handwerksrolle (§ 7, Absatz 2 der Handwerksordnung). Siehe dazu auch "verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk".
    Literaturempfehlung : Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) und ergänzende Vorschriften, Verlagsanstalt Handwerk GmbH
    Nicht von irgendeinem Sachbearbeiter abwimmeln lassen.
    Bei mir war es ähnlich : Bauing. + Berufserfahrung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Bernd Bültemeier   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bueltemeier.org

  6. Hallo Leute danke für Eure Hilfe ja bei ... 04.03.05
    Hallo Leute,
    danke für Eure Hilfe, ja bei der Handwerkskammer habe ich auch nachgefragt: Ich darf, betreff Lehrlingsausbildung ist es noch nicht klar, ist aber auch nicht so wichtig.
 

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