Dach
Flachdach Zinkkante fachgerecht montiert ???
Hallo,
ich habe ein Flachdach von einem Dachdeckerbetrieb sanieren lassen. Schon bei der Verlegung der neuen Bitumenbahnen kam mir einiges merkwürdig vor.
Als die Zinkkante dann "fertig" war, ist bei mir mehr als bloße Skepsis angesagt. Ich habe ein beispielhaftes Bild angehängt. Muß die Zinkkante nicht vollständig verlötet werden?
Ich bitte um Hilfe / Kommentierung.
Gruß
sieht ja "gut" aus! Dass der Rest der Attika ordnungsgemäß ist sind sie sicher?
Hallo, nein, ich bin mir überhaupt nicht ... ... Hallo,
nein, ich bin mir überhaupt nicht sicher. Ich habe von der Materie keine Ahnung. Es sieht alles irgenswie unsauber gearbeitet aus. Die Zinkkante ist nur im Sichtbereich (wenn man um den Anbau herum geht) einigermaßen ordentlich. Auf dem Dach ist keine der Stoßstellen der Bleche durchgängig gelötet. Die Bleche überlappen ca. 10mm und sind mal geschraubt, mal an einem Punkt verlötet.
Gruß T.
das sollte sich mal ein Fachmann vor Ort ansehen...
Hallo, das ist natürlich auch geplant. Gibt es ... ... Hallo,
das ist natürlich auch geplant. Gibt es für solche Fälle Ansprechpartner bei der Handwerkskammer oder Innung?
Gruß T.
klar Die HKWs bestellen Sachverständige für Dachdeckung, Dachabdichtung, Klempnerhandwerk usw.
Rene Walter, staatl. gepr. Bautechniker, Fachberater Flachdach Hallo, ich bin immer wieder schockiert was als fachliche Leistung dem Kunden angeboten wird. Wenn das ganze Dach so ausschaut wie die Attika-Abdeckung, na dann gute Nacht. Nun mal zum Detail was man sehen kann. 1. Die Attika-Abdeckung sollte indirekt befestigt werden, sprich mit Halteblech oder auch Vorstossblech genannt.2. Die Stösse sind als Schiebenaht auszuführen und es darf nicht direkt befestigt bzw. geschraubt sein. 3. Den ausführenden Betrieb bei der Handwerkskammer melden- Dem Pfusch gehört ein Riegel vorgeschoben. Diese "Leistung" auf keinen Fall bezahlen.
Gruß R. Walter
Hallo, vielen Dank erstmal für die Rückmeldungen. Zur ... ... Hallo, vielen Dank erstmal für die Rückmeldungen.
Zur weiteren Vorgehensweise. Ich werde natürlich nicht bezahlen.
Es ist kein Innungsbetrieb. Eine (kostenfreie) Schlichtung über die Innung geht somit nicht.
Man hat mir empfohlen einen Sachverständigen zur Bestandsaufnahme der Fehler zu beauftragen. Ich weiß ja nicht was tatsächlich alles falsch ausgeführt worden ist. Ich möchte das alle Fehler abgestellt werden. Macht das Sinn?
Kann ich die Kosten für einen Sachverständigen von der Rechnungssumme abziehen?
Ich möchte auch eine Endabnahme von jemandem mit Sachverstand.
Was bringt das Melden bei der Handwerkskammer? Welche Möglichkeiten haben die, um auf den ausführenden Betrieb einzuwirken?
Gruß T.
das bringt es Moin,
die HWKA kann zunächst feststellen, ob der Handwerker für die ausgeführten Leistungen überhaupt eine Genehmigung hat. Sprich: ist das ein Gewerk, welches er beider HWK angemeldet hat?
Ein Bautenschützer darf z. B. nur in einem ganz bestimmten Rahmen Leistungen eines Dachdckers ausführen. Sie kann weiter Strafen aussprechen und ggfs. Berufsverbote erwirken.Das, was ich da bei Ihren Bilern sehe, ergibt eine eigene Rubrik bei dachmurks.de
Grüße
stefan ibold
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