Spitzbogen Ausbau zum Aufenthaltsraum Bayern
BAU-Forum: Dach
Spitzbogen Ausbau zum Aufenthaltsraum Bayern
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Ausbau eines Spitzbogens. Nach der BayBoAbk. wäre im Spitzbogen kein Aufenthaltsraum möglich, da die Höhe von 2,2 m weniger als die Hälfte des Raumes einnimmt (nur geringfügig, ca. 1,2 m²). Alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt (2 Rettungswege= Treppe und Fenster, Belichtung würde durch nachträglich einzubauende Dachliegefenster ausreichen). Was passiert, wenn ich nun doch den Spitzbogen zum Schlafraum ausbaue, wer kann dann etwas dagegen machen bzw. wer prüft so etwas nach?
Danke für Infos!
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Frage selbst beantwortet
Ein Ausbau ist illegal, das haben Sie doch selbst erkannt. Außer aufmerksamen Nachbarn wird das wohl kaum jemand feststellen. Aber was ist mit Haftung im Schadenfall? Sollen dort Kinder schlafen? Bei so kleinem Raumvolumen ist das eine Gefahr. Ich würde das nicht machen. Gruß