Dachlatten impräg. oder roh getrocknet
BAU-Forum: Dach

Dachlatten impräg. oder roh getrocknet

Hallo,

ich habe folgende Frage. Mein Architekt hat Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben wo drin steht imprägnierte Konterlattung und Dachlattung. Ein Dachdecker schreibt jetzt das dies nicht mehr zulässig ist. es dürfen nur noch roh getrocknete Dachlatten verwendet werden. Wer hat Recht?

Danke

  • Name:
  • michael
  1. was für ein Dach ...

    ? .. haste denn? Normal nach neuer 68800 keine Imprägnierung mehr.
  2. Satteldach

    Danke für die Antwort. Ich habe ein normales Satteldach . Komischerweise sollen die nicht imprägn. Latten teurer sein. Warum? Michael
  3. bessere Holzqualität ...

    bessere Holzqualität sollte es zumindest sein. Und (!) getrocknet ... sollte es sein ...
  4. Für welche Dächer sind nun noch ...

    Für welche Dächer sind nun noch imprägnierte Konterlattung und Dachlattung möglich? Oder dürfen die nach der neuen 68800 gar nicht mehr verwendet werden?
  5. hier gibt es nen Merkblatt..

    ...

    Ich bekomm das aber irgendwie nicht rein hier

  6. trocken?

    wenn ich das richtig lese müssen die Dachlatten aber nicht getrocknet sein?

    Michael

  7. Such es Dir aus ...

    Such es Dir aus Zitat aus dem Merkblatt, keine Ahnung ob man das nach dem neuen Urheberrecht nun noch veröffentlichen darf:

    Grundsätzlich sind nach der DINAbk. 68800-2:2012 alle Bauhölzer mit einer Holzfeuchte von unter 20 % einzubauen. Des weiteren sind Bauschnitthölzer nach der DIN 4074-1 in der Regel bei einer Messbezugsfeuchte von u=20 % zu sortieren, was nach Anlage 3.7 der Bauregelliste A nicht für Latten gilt. Dach- und Konterlatten (Dachlatten, Konterlatten) im Bereich von luftumspülten Unterkonstruktionen von Dachdeckungen können aus fachlicher Sicht auch mit Holzfeuchten über 20 % verbaut werden. Gemäß der Forderung aus der Vorgängernorm DIN 68800-2:1996 musste die Rücktrocknung aller Hölzer innerhalb von 6 Monaten nach Einbau erreicht werden. Die Praxis hat gezeigt, dass diese zeitliche Vorgabe zur Rücktrocknung durch die klimatischen Bedingungen an der Dachhaut ohne Probleme eingehalten wurde. Zudem besteht bei Dachund Konterlatten im luftumspültem Bereich keine Gefahr vor eingeschlossener Feuchte im Bauteilquerschnitt. Bei einer nicht luftumspülten und/oder nicht sachgerechten Lagerung von nassen Dach- und Konterlatten (Dachlatten, Konterlatten) kann es jedoch zu einer optischen Beeinträchtigung durch Bläuepilze kommen.

  8. Mangel?

    Was sagen den die Herren Sachverständigen zu dieser Problematik. Wenn der Architekt imprä. Latten ausschreibt und der Dachdecker diese auch einbaut. Ist dies dann ein Mangel? Wer ist dann schuld der Dachdecker oder der Archiotek?

    Michael

  9. die deutsche Sprache

    Es ist sicher ein orthografisch kleiner aber inhaltlich großer Unterschied ob man schreibt "muss nicht" oder "darf nicht" ...

    Meines Wissens ist es nicht zwingend vorgeschrieben Dachlattung zu imprägnieren, aber mir ist keine Regel der Technik bekannt, nach der der Einsatz imprägnierter Dachlatten verboten sein sollte. Sie haben dann an einer Stelle im Außenbereich (außerhalb des Wohnraumes) Holzschutzmittel, wo sie laut DINAbk. 68800 keine gebraucht hätten, weil das Holz selbst bis in einen schimmelpilzunkritischen Feuchtebereich runtertrocknet. Und nun? Schlimm? Der Holzschutz ist überflüssig, das ist m.E. alles!

  10. Abfallgesetz

    Hallo

    Aber wenn man imprä. Lattung nimmt verstößt man doch gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallgesetz). Was ist nun richtig?

    Michael

  11. mal ketzerisch gefragt ...

    Wollen Sie die Dachlatten einbauen oder gleich nach Lieferung der Abfallwirtschaft zuführen?

    OK, ich gehe mal davon aus, dass Sie die Latten erst mal einbauen und dort bleiben Sie dann mindestens 30 Jahre. Was glauben Sie, wie oft bis dahin dann die Gesetzte über Abfall und Recycling überarbeitet werden?

    Da ich zu faul zum suchen bin, hier meine Bitte nach Beantwortung folgender Frage: Gegen welchen Paragrafen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes genau verstoßen ihrer Meinung nach "überflüssigerweise" imprägnierte Dachlatten?

  12. paragraf

    Nach § 6 . Ist aber auch egal ich will nur wissen ob der Dachdecker einen Mangel einbaut wenn er imprä. Latten nimmt oder nicht? Michael
  13. Wer hat Ihnen denn diesen Floh ins Ohr gesetzt?

    Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes! Alles Quatsch. Wissen Sie überhaupt wie ein Baumangel definiert wird?

    Wenn DAS ihre einzige Sorge am Bau war und bleibt, dann lassen Sie sich einfach mal beglückwünschen, zur reibungslosen Bauausführung!

  14. Merkblatt

    Hallo Herr Tilgner,

    das ist kein Floh, es steht doch so in dem Merkblatt von Herrn Berg.

    Michael

  15. ok

    Habe das Merkblatt gelesen ...

    Klar steht in DINAbk. 68800, dass der konstruktive Holzschutz dem chemischen Holzschutz vorzuziehen ist und dass chem. Holzschutz nicht grundlos eingesetzt werden soll. Soweit so richtig.

    Frage mich allerdings, wie die im Infoblatt formulierte gesundheitliche Gefährdung der Nutzer während der Nutzung des Gebäudes aussehen soll. Dachlatten liegen im Außenbereich, Ausdünstungen und seltener vorkommende Auswaschungen werden also nach außen abgeführt ...

    Löblich ist natürlich, dass wir schon jetzt bei Dachlatten auf die in ca. 30 Jahren anstehende "stoffliche Wiederverwertung" achten! Das bedeutet, dass wir etwa ab dem Jahr 2045 beim Abdecken von Dächern die Dachlatten zu Zeitungspapier verarbeiten dürfen, während wir die Dachlatten von alle älteren Dächer (vor 2013) in die Müllverbrennung fahren.

    Da sind die Zimmerleute und Dachdecker den Putzern ja weit voraus, denn wer macht sich schon Gedanken, wie viel Hektoliter Fungizide jährlich vom Regenwasser aus Fassadenputzen ausgewaschen werden und in den Boden gelangen? Und wer denkt heute schon darüber nach, wie wir das WDVSAbk. recyceln, aber egal ...

    Sie mögen also Recht haben, dass hier nicht ganz korrekt geplant und ausgeführt worden ist. Es bleibt nun Aufgabe der Juristen Mangel und Schaden zu bewerten ... oder Sie denken allein drüber nach, wie Sie damit umgehen wollen und wie groß der Schaden tatsächlich ist, denn bei den älteren Nachbardächern war es überall noch erlaubt. Wie viel schlechter und gefährlicher sind die tatsächlich?


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