Dachgaube in Doppelhaushälfte Anbau an Nachbars Gaube möglich?
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Dachgaube in Doppelhaushälfte Anbau an Nachbars Gaube möglich?

Guten Abend, ich besitze in Köln eine Doppelhaushälfte. Die andere Doppelhaushälfte hat über die gesamte Dachbreite eine Gaube aufs (in den 70 ern) gemeinsam angebaute Flachdach. Nach Nachbars Auskunft wurde dies mit dem Vorbesitzer so abgestimmt (ca. 1990).

Ich frage mich

  • a) war sowas genehmigungsfähig? Müssten dann dort feuerfeste Baustoffe benutzt werden?
  • b) darf ich nun automatisch genau so breit bauen? Damals wurde wohl für meine Doppelhaushälfte mitgenehmigt.
  • c) Da diese Genehmigung in den 1990 ern erfolgte  -  darf ich mich überhaupt noch auf diese beziehen? Mein Vorbesitzer hat angefangen und nen Balken aufs Flachdach gelegt (hust)?
  • d) ich müsste für meine Gaube über meine Doppelhaushälfte breite mit der bereits bestehenden Wand der Nachbargaube anbschließen.. Müsste also in die Bausubstanz des Nachbarn eingreifen (Schiefer abdecken etc.).. Darf ich sowas überhaupt?
  • Name:
  • Cologne_cgn
  1. Ich kann mir die Situation nicht recht vorstellen (Foto?)

    Sie dürfen (fast) alles, wenn der Nachbar zustimmt. Bei aneinandergebauten Gauben würde ich aber keine ausreichende Feuersicherheit vermuten.

    Also eine Brandwand sollte man schon zwischen den Gebäuden vorsehen.

    Genaueres sagt ihnen das Bauamt, das auch die Landesbauordnung von NRW genau kennt.

    In den 70-Jahren könnte so etwas auch ohne Genehmigung gebaut worden sein. Hoffentlich weckt man da keine schlafenden Hunde.

  2. der erste Schritt

    Der erste Schritt ist immer die Einsicht in die Baugenehmigung des Nachbarn, der zweite Schritt ist die Kenntnis über den Bebauungsplan der Stadt. Gaube über die gesamte Hausbreite "riecht" nach Schwarzbau. Dann müssen Sie entscheiden etwas dagegen zu tun oder es zu dulden, dann sind spätere Einwendungen zwecklos. Wenn eine Gaube über die gesamte Breite unzulässig wäre, ist auch ihr Problem gelöst.

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