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Auftragnehmer ist sehr schlecht bei Dach bei 0 °-Gefälle: Grenzüberbauung & schmutziger Kies & Kratzer & kein Dichtigkeitstest & schiefe Kiesleisten & anderes Vlies unter Edelstahlbahnen &dauerhaft stehendes Wasser in Regenrinne (Steigung)
BAU-Forum: Dach

Auftragnehmer ist sehr schlecht bei Dach bei 0 °-Gefälle: Grenzüberbauung & schmutziger Kies & Kratzer & kein Dichtigkeitstest & schiefe Kiesleisten & anderes Vlies unter Edelstahlbahnen &dauerhaft stehendes Wasser in Regenrinne (Steigung)

Hallo aus Bayern!
Es geht um ein neues Garagenflachdach mit 0 ° Gefälle aus verschweißten nichtrostenden Edelstahlbahnen mit 0,4 mm Dicke.
Und um die Regenrinnen am Haupthaus.

Mehrere Gewerke sind jetzt mehr oder weniger fertig an unserem Haus. Leider hat sich herausgestellt, dass der Auftragnehmer zum Teil sehr schlecht gearbeitet hat und unverschämt ist (Kurz: er hat es nicht immer so mit der Wahrheit). (Die vielen Fotos, die ich habe, muss ich erst etwas zuschneiden. Das kann noch länger dauern.) Nachfristen gibt es jetzt schon über einen Monat. Er hat alle verstreichen lassen, und schriftlich und mündlich auf die wichtigen Sachen nur ablehnend, ausweichend oder gar nicht geantwortet. Nächste Frist: bis einschließlich 22.12.2014.

Abgesehen von den technischen Fragen habe ich auch rechtliche dazu: Es gibt genug Gründe für einen Rücktritt unsererseits: Müssen wir ihm dann die Arbeitszeit trotzdem bezahlen, obwohl seine Gewerke nicht endabnahmefähig sind?
Im allgemeinen: Soll man lieber mindern, oder das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückhalten (BGBAbk.-Vertrag), oder besser zurücktreten von den Teilgewerken, wenn man kann?
Eine vernünfitge Minderung wäre natürlich am besten für beide Seiten, aber der Auftragnehmer zeigt bisher Null Entgegenkommen, sondern drohte wiederholt mit Rechtsstreit, er habe Rechtsschutz, ein Gutachter käme uns nur sehr teuer, und würde nichts bringen. Wir wären zur Endabnahme verpflichtet, und das ginge bei der Endabnahme doch erstmal ausschließlich nur um die sichtbaren Mängel, für alles andere hätten wir ja dann 5 Jahre Gewährleistung. (Drohungen und Beschwichtigungen eben.) Und der insistierende und schon aggressive Anwurf, wir wären verpflichtet zur Endabnahme.  -  Wir haben ihn immer gleich darauf hingewiesen, wir seien nicht verpflichtet zur Endabnahme, wenn es entsprechend schwerwiegende Mängel gibt.  -  Das hat ihn nicht davon abgehalten, immer wieder das Falsche zu behaupten.  -  Ein unangenehmer Mensch. Ist eine Mängelbeseitigung finanziell wirklich vorteilhaft für uns? Aber da hat er ja eh schon die Fristen verstreichen lassen, bzw. direkt oder durch Nichtantwort erklärt, dass er die schwerwiegenden Mängel nicht als Mängel ansieht.
Ein Rückbau wäre objektiv am besten für uns, wenn wir ihm dann nicht die Arbeitszeit trotzdem bezahlen müssen: Wie ist die Lage beim Rücktritt?

1. Die Garage steht genau auf der Grenze und die neue Randabdeckung geht ein paar Zentimeter auf das Nachbargrundstück: Der Auftragnehmer sagt, dass müsse von uns so abgenommen werden, und das würde überall so gemacht.
Wir wollen, dass die Grenzüberbauung entfernt wird. Es wurde auch anders gemacht, als der Mitarbeiter es beim allerersten Termin  -  vor der Angebotserstellung  -  beschrieben hat. Im Vertrag steht auch nichts von Grenzüberbauung.
Die Randabdeckung hat auch kein Gefälle nach innen. Der Vertrag hat einen "Eventual"-Posten für untergelegtes Holz, um zwei Grad Gefälle nach innen zu bekommen. Wir wurden jedoch nie dazu gefragt. Als es auf unsere schräge Garagenauffahrt tropfte, fragten wir nach, und ein Mitarbeiter (A) behauptete, dass sein Kollege (B) "natürlich" ein Gefälle nach innen eingebaut hätte. Das war insofern eine glatte Unwahrheit, als dass (A) selber zuerst am Schaffen war, und er den Unterbau mit Holz hätte machen müssen, was er nicht gemacht hat. Sein Kollege (B) hätte sowas nur machen können, wenn er das Teilgewerk von (A) erst entfernt hätte. Auch legte (A) noch sein Smartphone mit Wasserwagen-App auf, und sagte, das habe 0,3 Grad Gefälle. Bei unserer schrägen Garagenauffahrt führen Wassertropfen im Winter mit absoluter Sicherheit zu gefährlichen Eisflächen. Und das es zum Nachbarn runter tropft, ist doch auch nicht hinnehmbar?
(Kosten Dachrandabdeckung Titanzink 1767,49 € netto. Länge 13,50 Meter.)
Eine Grenzüberbauung ist sicher nicht abnahmefähig?

2. Er brachte sehr schnell Kies (16/32) auf das neue Edelstahldach. (Bekiesung 38 m² zu 5 cm: 919,- € netto! ; Flachdachabdichtung 38 m² mit verschweißtem nichtrostendem Edelstahl 5368,- € netto) Wir wollten eine Teilabnahme vorher. Das war nicht mehr möglich.
a) Es gibt viele Kratzer in den Edelstahlbahnen. Dies war dann nicht mehr zu überprüfen. (Ich habe aber Fotos.) Die Kratzer im Dach sind für 0,4 mm doch schon ziemlich tief. O-Ton des Mitarbeiters dazu: "Das macht nichts. Die Kratzer überziehen sich selber mit einer Schutzschicht. " Das ist wohl kaum noch erste Ware, wenn man 0,4 mm Bleche mit Kratzern verkauft? (Im Gegensatz dazu hat der andere Mitarbeiter, der das Vordach gemacht hat, so gut wie keine Kratzer und Verziehungen hinterlassen. So sollte es sein, und das Vordach haben wir ihm schon endabgenommen. Allerdings auch sehr teuer: 2066 € netto für 7,2 m²!)

b) Wir waren sehr erstaunt, als er am ersten Tag der Bekiesung mit nur 6 (oder 8) schwarzen 60-Liter-Wannen kam. Das war viel zu wenig. Die Bescherung sahen wir dann am nächsten Tag, als er auch noch neuen Kies besorgt und bereits aufgebracht hatte: Der erste Teil war ein Haufen, der im Hof des Unternehmers lag, und der Ziegelteile, Pflanzenteile, Mörtel, Holzteile, Erde und einen alten verrosteten Hammerkopf enthielt. Der Chef persönlich soll den Mitarbeitern in der Firma gesagt haben, sie sollten diesen Haufen verwenden. Wir gehen davon aus, dass er die Bekiesung möglichst schnell durchführen wollte, um die Kratzer und die allgemein mangelhafte Qualität "verschwinden" zu lassen und eine Dichtigkeitsprüfung zu vermeiden.
Wir wollen, dass der gesamte Kies entfernt wird, da sie ihn so aufgebracht haben, dass er weitestgehend vermischt ist. Er bietet nur an, dass wir ihm sagen sollen, welcher Kies verschmutzt wäre, und den würde er tauschen. Auf die Forderung, den gesamten Kies zu entfernen, reagiert er mit keinem Wort. (Weder mündlich noch schriftlich.)
Können wir auf sauberem Kies bestehen? Wir haben doch keinen Abraum gekauft. Und der Preis scheint doch SEHR hoch zu sein?
Ursprünglich hat er ja noch nicht mal genug Kies aufgebracht für die vereinbarten 5 cm. (Insgesamt weit unter 3 Tonnen bisher.) Und er soll ja auch erst den gesamten vermischten Kies entfernen. Einen Lieferschein legte er nur für den zweiten und sauberen Teil des Kieses vor. Zum ersten Teil legte er schriftlich nichts vor.

c) Es wurde kein Dichtigkeitstest mit Helium durchgeführt. Mit dem Kies auf dem Dach geht das doch auch gar nicht mehr? Der Prüfschlauch war jedoch im Vertrag vorgesehen und wurde verlegt, und es wurde besprochen, den Test zu machen. O-Ton des Mitarbeiters: "Ich Räume dann einfach an den T-Stellen den Kies zur Seite [schiebt mit dem Fuß als Demonstration etwas Kies zur Seite], und mache dann den Test über den Stellen. " Das klappt doch so gar nicht? Ob der Schlauch richtig verlegt wurde, ist auch nicht dokumentiert. Der Auftragnehmer macht uns jetzt ein Angebot, den Test der 38 m² für 818,- € netto durchzuführen. Er sagt, so ein Test sei nicht vorgeschrieben. Ist das wirklich so? Die Versicherungsurkunde für die verschweißten Teile gäbe es nach Endabnahme. (Ich bezweifle jedoch, dass die Versicherung ohne Dichtigkeitstest das Dach versichert.)
(Ein Dichtigkeitstest war im Vertrag am Vordach eingetragen, wo er "nicht sinnvoll" ist, und er entsprechend nicht durchgeführt wird. Am Vordach war im Vertrag jedoch eh kein Prüfschlauch vorgesehen, und wurde nicht verlegt, sodass der Test gar nicht hätte durchgeführt werden können.)

d) Die überbaute Türschwelle auf das Garagendach hin hatte nach dem Abschlagen von der vorher vorhandenen Steinplatte eine offene verrostete Stelle einer Eisenplatte. Zwischen nichtrostendem Edelstahl und dieser Roststelle befindet sich ein Abstand von ca. 1 cm bis 2 cm. Diesen Spalt hat er mit gelben Dämmstoff gefüllt. Der zieht sich doch mit der Luftfeuchtigkeit voll? Und dann gibt es eine leitende Verbindung?

e) Die Falze entsprechen nicht der Kopie aus den Fachregeln, die er uns selber gegeben hat: In den Fachregeln heißt es, dass die beiden "Scharen", bei denen jeweils zwei Edelstahlbahnen verschweißt sind, "einseitig umgefalzt" werden. (Mitsamt eindeutiger Zeichnung: Eine Schare muss also höher sein als die andere, und der höher Anteil wird dann umgefalzt. Die andere Schare steht dann noch ganz senkrecht.)
Sowohl am Garagenflachdach als auch am Vordach wurden jedoch beide Scharen umgefalzt! Das führt doch zu erhöhtem Zug bzw. zu einer Stauchung. Entsprechend lugt die unten zuliegenkommende Schare überall etwas hervor.
Weiter: Dort, wo die Falze umgelegt wurden, wurde dies in Umfalzrichtung gemacht. Im Internet habe ich gelesen, das Umlegen muss entgegen der Umfalzrichtung geschehen. Es gibt an diesen Stellen deutliche Aufwölbungen der Edelstahlbahnen.
Außerdem wurde die Umlegung entgegen der Fließrichtung durchgeführt.

f) Die Regenrinnen am Haupthaus wurden erneuert mit Titanzinkregenrinnen: Hinten hat die Regenrinne eine Steigung zum Fallrohr hin. Das Wasser steht dauerhaft bis mindestens 2 cm. Vorne ist es zu hoch, um von uns eingesehen werden zu können: Jedoch liegt jetzt im Dezember unter dem Ende, das eigentlich am höchsten sein soll, viel Vogelkot. Da unter dem Dach jetzt keine Vögel mehr brüten könnten, und um diese Jahreszeit noch nie Vogelkot dort lag, muss dort oben offenbar sich eine Vogeltränke gebildet haben.
Beide Regenrinnen weisen offenbar eine Steigung zum Fallrohr hin auf. O-Ton Mitarbeiter: Das vorne sieht nur "optisch" so aus, als wäre der höchste Punkt der Regenrinne nicht am Ende. Dann stellte er am falschen Ende eine Leiter auf, und machte sehr unscharfe Fotos. Anhand der Fotos konnte man das andere Ende nicht beurteilen, aber er sagte, alles wäre in Ordnung.  -  Der Vogelkot zeigt etwas anderes!
(Die 14.50 Meter Regenrinnen und 8 Meter Fallrohre am Haupthaus kosten 2856,- € netto. Jemand anderes hat uns jetzt gesagt, dass er das auch für etwas über 1000,- € bekommt. Also auch hier das fast 3-fache.)

Ich schätze den Wert der Gewerke auf maximal (!) 30 Prozent der ursprünglich vereinbarten Werthaltigkeit. Allerdings sind die ursprünglichen Preise sehr hoch, z.B. ist der Kies mindestens 3 mal so teuer wie eine direkte Lieferung vom Kieswerk mitsamt Hochbringen aufs Dach.

Jegliche helfende Auskunft technischer und rechtlicher Art ist ausdrücklich erwünscht! Ich bitte um offene Einschätzungen der Qualität und der Preise. So uneinsichtig, wie der Auftragnehmer ist, wird er uns wohl eh in einen Rechtsstreit zwingen. Aber es wäre vorteilhaft, jetzt schon ungefähr zu wissen, woran wir sind.

Viele Grüße N.N.

  1. Eine Frage wird gerne beantwortet, aber ...

    Aber hier liegen Mängel des Bauherrn über eine lange Zeit vor. Vor allem fehlt es an Planung, Bauüberwachung, Vergleichsangeboten, Qualitätssicherung und ... und.. Nunmehr verlagert sich das Ganze auf die rechtliche Ebene über Fachanwälte. Jeder unvollständige Rat führt zu rechtlichen Konsequenzen und Klagen vor Gericht sowie Schadenersatzforderungen. Alleine die Bewertung der einzelnen Verträge ist eine Vollzeitbeschäftigung. Zudem ist für eine Beratung unbedingt Ortskenntnis notwendig, was nur bezahlte Berater erfüllen können. Das ist der Rat der mir spontan einfällt.
  2. @Kirschner  -  Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen

    Aber besonders bei solchen Sachen wie der Grenzüberbauung hoffe ich schon, dass es eine eindeutige Einschätzung hier im Forum geben wird.

    Es ist auch nicht so, dass wir nicht regelmäßg nachgesehen haben. z.B. bei der Grenzüberbauung lief es aber eben so, dass wir vorher vorbei gesehen haben, und als wir 2 Stunden später wieder nachgeschaut hatten, war schon alles montiert. Dass es eine Grenzüberbauung werden würde, war weder vorher ersichtlich, noch entsprach es der Beschreibung durch den Mitarbeiter, der sich vor Angebotserstellung die Garage angesehen hat, noch entspricht es dem Vertrag.

    Ansonsten lief es bei vielen kleineren Sachen, die hier nicht aufgeführt sind, so, dass wir nachfragten, ob das denn so richtig sei, und der jeweilige Mitarbeiter dann immer sagte, dass wäre alles richtig und fachgerecht.

    Und zu den Preisen scheint mir z.B. beim Kies, jetzt da ich den Preis bei einem direkten Kauf vom Kieswerk kenne, der überhöhte Preis offensichtlich, aber eine  -  natürlich unverbindliche  -  Einschätzung durch einen der Fachmänner hier, wäre halt durchaus eine Hilfe. Denn wir hoffen immer noch, dass es zu einer Einigung kommen wird. Ich werde ganz sicher nicht auf dieses Forum hinweisen! Aber es ist eine Hilfe, zu wissen, wie andere den einen und anderen Punkt sehen.

    Ich persönlich wäre ja für einen Rücktritt von mehreren Teilgewerken mitsamt Abbau und Schadenersatzforderung, falls es nicht vorher zu einer Einigung kommt.
    Aber da ist die Frage eben: Muss dann trotzdem die Arbeitszeit für ein nicht abnahmefähiges Gewerk bezahlt werden, bei dem sich der Auftragnehmer geweigert hat, die entscheidenden Mängel zu beseitigen, bzw. überhaupt anzuerkennen?

    N. N.

  3. ja, aber ...

    Eine fast fertige Arbeit wegen Preis und Mängeln kündigen oder rückbauen zu lassen ist problematich und führt zu den genannten Rechtsstreitigkeiten. Gleiches gilt für (vereinbarte) Einheitspreise. Für das Feststellen von Mängeln brauchen Sie fachliche Hilfe. Achten Sie darauf dass keine förmliche Abnahme erfolgt.
  4. Ich habe den ganzen Text nicht gelesen

    Aber schauen Sie mal in den § 12 der VOBAbk./B bzw. den § 640 BGBAbk..

    Wesentlicher Mangel, habe ich hier vermerkt, ist eine fehlende Gebrauchstauglichkeit.

    Sollte es zum Rechtsstreit kommen, sollte man die unstrittige, fehlerfreie Leistung bezahlen. Das mindert den Streitwert und die Kosten.

    Für die Mängelbeseitigung kann man aber den doppelten Betrag zurückbehalten, den die Beseitigung kosten würde. ("Druckzuschlag")

    Man kann eine mangelhafte Sache in Benutzung nehmen, wenn man dem Auftragnehmer gegenüber nachweisbar erklärt, dass die Nutzung keine Abnahme darstellt.

    Dann kann man aber immer noch in Schwierigkeiten kommen, wenn man eine fehlende Gebrauchstauglichkeit bemängelt.

    Vor der Abnahme hat der Hersteller die Beweislast, das sein Werk fehlerfrei ist. Das kann entscheidend für den Prozess sein.

  5. Nur das Vordach wurde förmlich abgenommen ...

    Beim verkleideten Kamin fehlt eigentlich nur die schriftliche Auskunft, welches Material er als Unterbau verwendet hat. Dann würde der fast sofort auch abgenommen. Im Angebot stand Holz. Verwendet worden sein soll Aluminium und Stahl.
    Aber hier stellt sich schon die nächste Frage: In der Schlussrechnung hat er den Pauschalpreis um 9 % reduziert; aber warum?
    Der Vertrag enthielt zwar Pauschalpreise, aber es wurden sehr viele Arbeitsschritte des jeweiligen Gewerkes explizit einzeln beschrieben. Jetzt in der Schlussrechnung schickt er nur noch ganz Pauschal die Kosten je Gewerk, und teilt nicht mit, was denn von den einzelnen Punkten auch umgesetzt wurde.
    Er wurde mehrmals mündlich und schriftlich aufgefordert, endlich eine aktuelle Übersicht zu übergeben, welche Arbeiten er tatsächlich ausgeführt hat, und was abweicht vom Vertrag.
    • Wie soll man etwas abnehmen, wenn der Auftragnehmer trotz mehrfacher und ausdrücklicher Aufforderung nicht mitteilt, was genau gemacht wurde?

    Und so wie am Kamin geht es eben andauernd: Er kommt seinen Auskunftspflichten nicht nach. Er hat sogar mehrmals geschrieben bzw. geäußert, wir würden erst "nach der Bezahlung der Schlussrechnung die Aufstellung [der tatsächlich ausgeführten Arbeiten] bekommen. "

    Ich habe mir die BGBAbk.-Gesetze durchgelesen: Zum Rücktritt gibt es nicht nur einen der möglichen Gründe, sondern fast alle der möglichen Gründe liegen vor.

    Am besten wäre, wie gesagt, eine Minderung, sodass noch vor Weihnachten alles erledigt ist: Bezahlung mit Abnahme. Aber er ist vollkommen uneinsichtig. Fast erscheint er schon als notorisch.

    Ich weiß, dass ein so langer Startbeitrag ungünstig zum Diskutieren ist: Darum vielleicht nochmal die zwei Fragen, die als nächstes akut werden:

    • 1. Was sind marktübliche Preisspannen für gewaschenen 16/32-Kies, 5 cm auf ca. 35 m²? (38 m² hat das ganze Dach, aber am Rand ist kein Kies.) Ich habe jetzt nachgefragt, und ein Lieferant hier vor Ort würde maximal (!) 240 € brutto nehmen; das Hochbringen würde aus einem gewaschenen Betonmischer geschehen, und wäre in dem Preis schon enthalten.
    • 2. Ist eine Grenzüberbauung von ca. 4 bis 5 cm bei der Randabdeckung hinzunehmen? Das wäre für mich unvorstellbar.  -  Der Nachbar kann praktisch jederzeit die Beseitigung verlangen. Dazu sagte der Auftragnehmer z.B. : "Wenn der Nachbar jetzt auch eine Garage an die Grenze baut, dann müsste er eine Abdichtung der Nahtstelle bezahlen. " Erstens bezweifle ich das, zweitens kann man so doch nicht argumentieren.

    N.N.


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