Feuchtigkeit im ungedämmten Spitzbogen  -  Darf der Bauträger das "verstecken"?
BAU-Forum: Dach

Feuchtigkeit im ungedämmten Spitzbogen  -  Darf der Bauträger das "verstecken"?

Hallo Forum,

in unserem Reihenmittelhaus (Neubau 2013) sammelt sich massiv Feuchtigkeit an der Unterspannbahn und den Sparren im ungedämmten Spitzbogen.

Beratung mit einem Sachverständigen und eigene Anschauung legt den Verdacht nahe, dass bei der Dampfsperrfolie unter dem Spitzbogen gepfuscht wurde und so warm-feuchte Luft aus dem Wohnbereich hochsteigt.

Eine von unserem Bauträger durchgeführte Maßnahme zur Beseitigung dieses Mangels in annähernd baugleichen Nachbarhäusern war das Anbringen von Dämmstoffmatten in den Dachschrägen (also direkt an der feuchten Unterspannbahn und den feuchten Dachsparren).

Danach ist das Problem zumindest nicht mehr sichtbar, aber die Ursache nicht behoben (meine Meinung).

Muss man eine solche Maßnahme, die das Problem versteckt und als Lösung nicht nachvollziehbar ist, hinnehmen? Wie kann man den Bauträger zur Ursachenforschung und -Behebung bewegen?

Danke fürs Lesen und Antworten ;-)

  • Name:
  • Peter S.
  1. Blower-Door-Test (BDT)

    ... um die eigentliche Ursache (Weg der Wohnfeuchte in den Spitzbogen) zu finden!

    Die Dämmlösung wäre nicht mein Favorit. Wieso ist denn der Spitzbogen nicht ausreichend belüftet? Dann könnte die Feuchte doch nach draußen?! USB-Lüfterelemente könnten helfen.

  2. RE: Blower-Door-Test (BDT)

    Danke, Blower-Door-Test (BDT) wäre technisch sicherlich sinnvoll, aber meine Frage zielt mehr darauf ab, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, die Ursache (auf seine Kosten) zu finden und zu beheben, anstatt ein dickes Pflaster draufzukleben.

    Belüftung ist im Spitzbogen "eigentlich" recht ordentlich vorhanden auch nach Einschätzung des Sachverständigen. (Lüftungsziegel, Unterspannbahnen mit Abstandsgittern und am First aufgeschnitten).

    • Name:
    • P. Strohm
  3. haben Sie einen Energieausweis?

    Zumindest muss der Bauträger einen liefern. Der Bauträger muss nach EnEVAbk. bauen und das auch bescheinigen. Erkundigen Sie sich nach dem Bußgeldkatalog in der EnEV wenn der Ausweis fehlt oder gefälscht ist. Das Kondensatproblem tritt beim Pfusch in der Wärmedämmung auf und führt zu morschen Dachbalken. Sie können das Problem aber auch einem Energieberater zeigen.
  4. RE: Energieausweis

    Es wurde bereits vor der Übergabe des Hauses ein Blower-Door-Test (BDT) gemacht, allerdings zu einem Zeitpunkt als die Gipskartonplatten unter dem Spitzbogen frisch montiert und verspachtelt waren und daher (nach Einschätzung unseres Sachverständigen) die Aussagekraft über die Dichtigkeit der Dampfsperre "begrenzt" ist.

    Ich bin nicht ganz sicher, was zu einem "Energieausweis" alles gehört, aber Blower-Door-Ergebnis und alle für KfW70 nötigen Dokumente liegen mir vor.

    • Name:
    • Peter S.
  5. BDT mit Leckageortung

    Leichthochlochziegelwände ohne oberseitigen Mörtelabstrich? Leerrohre zur Kabelverlegung in den Wänden? Eine unzureichend dichte Luke zum Spitzbogen? Fehler bei der Abklebung von Kabel- und Rohrdurchdringungen? Oder endet gar ein Belüftungsrohr des Fallrohres unter Dach im Spitzbogen?

    All das und noch viel mehr kann zu Feuchteanreicherungen im Spitzbogen führen. Sowas findet nur ein Fachmann. Lehnen Sie die behelfsmäßige Sanierung ab, solange kein Nachweis für die Dichtheit des Objektes und kein Beleg über die Ursachen des Feuchteeintrags in den Spitzbogen vorliegt.

    Erst muss klar sein wo die Feuchtigkeit her kommt. Dann kann entschieden werden, ob die vom Bauträger vorgeschlagene Mängelbeseitig fachgerecht ist und Erfolg verspricht, oder ob sie den Ort der Tauwasserentstehung nur verdeckt und es im zukünftigen Dämmpaket weiter kondensiert und die Dachsparren angammeln.

  6. Der Bauträger/Generalübernehmer ...

    hat das Recht, auch bei der Mangelbehebung zu pfuschen. Klingt paradox, ist aber so. BDT machen lassen, den Bauträger/Generalübernehmer dazu einladen, auffordern, die festgestellten Mängel zu beheben und ihn machen lassen. Nach der erfolgten Mängelbehebung wieder BDT machen lassen und wenn es noch immer undicht ist, wieder auffordern. Das ganze mit baurechtsanwaltlicher Hilfe. Nach dem 2 oder 3. Fehlversuch ist dann der Bauträger/Generalübernehmer raus und Sie dürfen auf seine Kosten andere mit der Behebung betrauen.

    Hr Kirschner  -  was hat ein EnEVAbk.-Nachweis mit der Luftdichte zu tun?

  7. @Herr Dühlmeyer

    Im EnEVAbk.-Nachweis steht drin, ob mit BDT gerechnet wurde oder nicht. Wenn eine Dichtheitsnachweis eingeplant ist, durften die Lüftungswärmeverluste über Gebäudeundichtigkeiten rechentechnisch reduziert werden.

    Ich kenne aber keinen Planer, der den BDT in seiner Nachweisführung nicht angekreuzt hätte  -  also muss er dann später auch zwingend durchgeführt werden und das Protokoll des BDT gehört dann zum EnEV-Nachweis und erst danach darf der Energieausweis ausgestellt werden.

  8. Das Problem ...

    ist der "schwäbische" Bauherr! Er möchte nach Abnahme ohne eigene Kosten dem Bauträger einen Mangel nachweisen!

    Mein Rat: Investieren Sie die 400 € für einen BDT mit Leckageortung. Wenn Sie fündig werden, fordern Sie den Bauträger zur Mängelbeseitigung inkl. Übernahme der BDT-Kosten auf. Das wäre mein Weg.

  9. Herr Tilgner ...

    dann sind die Kollegen in Berlin anders als im Rest der Republik. Denn da ist der BDT-Test ohne Zwang aus Fördermitteln oder anderen Vorschriften eher exotisch als Bonus im EnEVAbk.-Nachweis. Ob das gut ist, sei dahin gestellt, es ist ein Fakt.
  10. @Herr Tilgner ... Kostenverteilung

    nichts gegen schwäbische Sparsamkeit; ich habe bereits ca. 1.400 € investiert nur um den Mangel sichtbar zu machen; der Zugang zum Spitzbogen war ursprünglich nicht vorhanden und ich habe nur wegen des akuten Verdachts auf Feuchtigkeit und auf Anraten eines Baurechtsanwalts einen Zugang einbauen lassen und außerdem einen SV den Schaden begutachten lassen.

    Das Nachweisen des Mangels ist nicht das Problem (Feuchtigkeit und Pilze können jederzeit besichtigt werden). Das Auffinden und Beheben der Ursache sehe als Aufgabe des Bauträgers.

    Alle Kosten, die ich in das Problem stecke, wird mir der Bauträger nicht freiwillig zurückerstatten auch wenn er eigentlich dazu verpflichtet wäre.

  11. 1946-6?

    Foto von wiki

    Mit oder ohne KWLAbk.?

    Wie würde die zugesicherte Luftdichtheit nach der Fertigstellung des Bauwerkes nachgewiesen werden?

    Der BDT ist natürlich EIN Bestandteil des EnEVAbk. Nachweises.

    Das gilt für die gesamte Republik.

    Aus Unkenntnis wird das bedauerlicherweise zu häufig gerne mal "übersehen".

  12. Liebes wiki

    Was hat die durchaus umstrittene 1946-6 mit der Verpflichtung zum BDT im EnEVAbk. Nachweis zu tun? Wenn das Haus keine KWLAbk. hat, ist der BDT bitte gleich wo GANZ genau in der EnEV vorgeschrieben (§? , Pkt? Nr?)
  13. Schade

    Als "ihr" Sachverständiger hätte ich das Gefühl gehabt nicht nur Fakten dokumentieren zu müssen, sondern für Sie auch auch die Ursache für Feuchte und Schimmelpilz rauszufinden. Das hat ihr SV offenbar nicht im Auftrag gehabt  -  SEHR schade!

    Natürlich können Sie Ihre Kosten der Mängelverfolgung beim Bauträger geltend machen, wenn er selbst eine Ursachenfeststellung verweigert hat und nur pauschal nachbessert.

    Auf den Kosten für die Dachluke werden Sie allerdings vermutlich sitzen bleiben, denn diese stellt eine Wertverbesserung dar, da sie den Spitzbogen nun als Lager nutzen könnten.

  14. "Leider" verweigert der Bauträger die Ursachenfeststellung und Nachbesserung nicht

    vielmehr handelt er sehr (ver-) schleppend. Er war selbst mit einem ö.b.u.v.SV vor Ort und will das Öffnen der Gipskartonplatten an einzelnen Stellen veranlassen um den Anschluss der Dampfsperrfolie zu prüfen (allerdings rein visuell, ohne BDT).

    "Mein" SV hat auch wie Herr Tilgner einen BDT vorgeschlagen, allerdings bin ich nicht überzeugt, dass der Bauträger zur Kostenerstattung verpflichtet würde, solange er selbst noch "herumdoktert". Er würde es im Zweifelsfall vor Gericht sicher anders darstellen.

    Um die "Löcher" bzw. Anschlussfehler der Dampfsperrfolie zu finden, muss die Gipskartonverkleidung im DGAbk. in weiten Teilen abgenommen werden. D.h. das DG wird zeitweise unbewohnbar, der SV macht vermutlich Rauchtests und teure Kreuzchen an den Fehlstellen und ich kann dann dennoch darauf warten, dass der Bauträger die Fehlstellen schließt (solange man ihm keine Verweigerung nachweisen kann).

    • Name:
    • Peter S.
  15. Na dann wollen wir einmall

    Foto von wiki

    Die 1946-6 ist doch nur bei den Leuten umstritten, denen die energetischen Gesamtzusammenhänge, bei der Errichtung von Bauwerken, nicht klar sind.

    Völlig unabhängig von der Umsetzung eines Lüftungskonzeptes ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle auszuweisen.

    § 6 EnEVAbk.

    Sorry, muss wieder an die Arbeit, bitte schlau machen.

  16. Wie immer  -  Wikis schlaulen ahnungsfrei

    Was steht in § 6 EnEVAbk.?

    Genau ... wir die Lufzdichte überprüft, kann ... Da steht also genao drin, das man es zwar kann, aber eben NICHT muss!

    Und die 1946-6 ist bei Leuten umstritten, die sich mal ernsthaft mit der Materie auseinandergesetzt haben und nicht die DINAbk. anbeten! Oder nein  -  bei denen ist sie nicht umstritten, die ziehen sie in Zweifel!

  17. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    • a) die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist in der DINAbk. 4108 bereits seit 1952 gefordert.
    • b) die Luftdichtheit ist seit mind. der ersten Wärmeschutzverordnung gefordert.

    Der Unterschied zwischen den Forderungen ist das Ziel. Während sich die DIN um das schadenfreie Bauen bemüht, "bemühen" sich die WSchVo und die nachfolgenden EnEVs um die Minimierung/Vermeidung des Verlusts von Primärenergie.

    Der Nachweis KANN durch einen B-D-T erfolgen. Dieser macht m.E. aber nur dann wirklich Sinn, wenn neben der Feststellung der tatsächlich vorhandenen Luftwechselrate gleichzeitig eine durchdachte Leckageortung durchgeführt wird. Ich denke mal, dass mit einem kleinen bisschen Nachdenken und Interpretieren die Notwendigkeit eines B-D-T einleuchten wird, da es ohne nach meiner Auffassung keine verifizierbare Möglichkeit gibt die Einhaltung der geforderten Luftwechselraten zu überprüfen. Insofern wird aus dem "Kann" eher ein "Muss".

    Grüße

    Stefan Ibold

  18. Stefan ...

    das ein BDT eigentlich zu jedem guten Bauvorhaben gehört, steht doch außer Frage.

    Nur wird für die Leser hier der Eindreuck erweckt, sie könnten sich, wenn ihr Vertragspartner weigert (was allein schon stutzig machen sollte), auf die EnEVAbk. BERUFEN. Nein, können sie nicht, weil der Gesetzgeber mal wieder Unfug fordert und wesentliche DInge ausklammert. Das wollte ich klargestellt haben.

    Und ja  -  natürlich besteht ein Haus mit einer Leckrate von 2,9 den Test (ohne Lüftung). Wenn aber diese Leckrate durch zwei Löcher entsteht, ist das trotzdem ein massiver Mangel.

  19. Ihre oberste Geschossdecke wurde nach den Vorgaben

    Foto von wiki

    eines KFW70 Hauses erstellt (U <= 0,14 W/ (m² K) )

    Bei einer falsch ausgelegten Dampfsperre würde ich vermuten, dass die Dämmung auf der obersten Geschossdecke durchfeuchtet wäre.

    Wenn dem so ist, dann sollten Sie die Nachbesserung einfordern!

    Falls nicht:

    Herr Tilgner hatte bereits vermutet, dass der Spitzbogen nicht angemessen belüftet sein könnte!

    Sie selbst und Ihr SV erklären dazu:

    "Belüftung ist im Spitzbogen "eigentlich" recht ordentlich vorhanden"

    Die ausreichende Belüftung des Spitzbodens ist unbedingt sicherzustellen.

    Die Tatsache das Lüftungsziegel, Unterspannbahnen mit Abstandsgittern vorhanden sind und der First aufgeschnitten ist bedeutet noch lange nicht, dass dies auch in angemessenen Umfang für eine ausreichende Belüftung sorgt.

    Es ist sicherzustellen das ausreichend An- und Abströmöffnungen vorhanden sind.

    Das Stelle ich zur Diskussion.

    Nach meiner Wahrnehmung versucht hier einer ständig andere helfende Teilnehmer zu diskreditieren!

    Ich diskutiere gerne sachlich, mag es aber nicht, wenn hier ständig Nebelkerzen gezündet werden.

    Bei einem KfW70-Gebäude ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der BDT Pflicht!

    Der BDT wurde ja auch durchgeführt und war offensichtlich unauffällig.

    Für mich spricht das gegen eine angemessene Belüftung des Spitzbodens.

    Und in diesem Fall darf sich der Bauherr selbstverständlich auf die EnEVAbk. sowie weitere aaRdTAbk. berufen!


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