Fallrohr Reihenhaus
BAU-Forum: Dach
Fallrohr Reihenhaus
Wir wohnen in einem reihenmittelhaus. Es sind 4 Häuser aneinander, wo jeweils an den Seiten die Regenrinnenfallrohre sind. die Dachrinnen sind zwischen Haus 2 & 3 leicht zur Seite geneigt, aber mittig nicht getrennt (also durchgehend). Nun ist im Haus 1 (wir sind Haus 3) das Fallrohr im Boden verstopft und beim Ausgraben wurde festgestellt, dass das ganze Rohr defekt ist. Die Ausgrabungen/arbeiten wurde alles auf eigenen veranlassen ohne jemanden von uns zu Fragen von Haus 1 in Angriff genommen, also von einer (leider sehr teuren) Firma. Da das Wasser von unserem Dach eigentlich wegen der Schrägung zu Haus 4 geht, müsste doch eigentlich nur Haus 1 & 2 dafür bezahlen, Haus 3 & 4 nicht. Nun möchte Haus 1 aber das wir alle uns beteiligen, da "der Wind das Wasser zu allen Fallrohren weht", so das Argument. Wie sieht es rechtlich aus, vor allem weil keine Absprache in Bezug der an der Sache gerade arbeitenden Firma gemacht wurde (Firma hat bereits einen Teil aufgegraben, Sonde ins Rohr geschickt mit GPS-Ortung und macht wohl dort auch weiter)
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Wohneigentumsanlage WEG
Sie sind in einer WEGAbk. mit gemeinsamen Anlagen. Dazu gehören neben dem Regenwasser vermutlich weitere Anlagen. Das wird irgendwo schriftlich festgehalten sein. Nachweislich ist die Regenrinne eine gemeinsame Rinne. Regenwasser läuft an 2 Stellen in Fallrohre. Sie können nicht beweisen, dass Regenwasser einer bestimmten Einheit in ein bestimmtes Fallrohr läuft. Damit wären Kosten von 4 Einheiten zu tragen. Allerdings hat ein Eigentümer in Eigenmacht gehandelt und hat einen Auftrag ohne Absprache vergeben. Dieser wird eine Gefahrenabwehr in Verbindung mit Schadenminderung behaupten. Zusätzlich hat der einzelne Eigentümer es unterlassen, Alternativangebote einzuholen. Folglich könnte dieser Eigentümer auf den Kosten sitzen bleiben. Aber auch Gründen der guten Nachbarschaft sollten Sie sich einigen und vor allen die anderen gemeinsamen Anlagen klären. Wenn es nur das Regenwasser ist, sollte jedes Haus separat entwässert werden.