Balkonkonstruktion auf Flachdach (Garagendach) mit 21 Betonfertigstürzen
BAU-Forum: Dach

Balkonkonstruktion auf Flachdach (Garagendach) mit 21 Betonfertigstürzen

Guten Tag,

mein Mann hat eine EGAbk.-Wohnung 2007 gekauft, die im Mai 2008 fertiggestellt wurde. Der Bauträger hat auf einem Garagendach eine Balkonkonstruktion mit 21 Betonfertigstürzen aufgebracht. Das Ganze hat weniger als 2 % Gefälle. Mein Mann ist 72 Jahre alt und krank. Leider haben wir mit der Immmobilie kein Glück. Zu der aufgebrachten Konstruktion bekommen wir von Dachdecker unterschiedliche Aussagen. Verstößt diese Konstruktion gegen die Flachdachrichtlinie? .

Vielleicht kann uns jemand im Forum helfen? Fotos sind beigefügt.

Vielen Dank

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Andrea
  1. Meinen Sie die Entwässerung der Garage ...

    Meinen Sie die Entwässerung der Garage oder der Terrasse? Das meiste Wasser bleibt doch nicht auf den Holzbohlen stehen, sondern läuft durch die Ritzen aufs Garagendach. Wenn das Dach vernünftig entwässert wird und für die Konstruktion ausgelegt ist sollte das funktionieren.
  2. Balkon- / Terrassenkonstruktion muss der Flachdachrichtlinie und Stand der Technik entsprechen

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Meldung. Unsere Frage ist, ob diese aufgebrachte Balkon- / Terrassenkonstruktion (kein 2 % Gefälle), kein Notüberlauf, auf 21 Betonfertigstürze aufgebracht der Flachdachrichtlinie, dem Stand der Technik entspricht. Dazu haben uns verschiedene Dachdecker unterschiedliche Auskünfte gegeben. Vielleicht kann uns da jemand helfen. Die Fotos sagen dazu einiges aus. Vor allem der Übergang zur Terrassentür ist vollkommen zu. Was dahinter ist, kann man nicht feststellen.

    Vielen Dank

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Andrea
  3. Wer hat den diese Mängeldokumentation verfasst?

    Der Holzbohlenbelag muss keine Notentwässerung haben, weil er keine wasserführende Ebene darstellt.

    An der Balkontür könnte man einen TZ-Rost im Schwellenbereich integrieren, damit auf der Schwelle kein Schneematsch liegen bleibt. (Sie können es aber auch so lassen).

    Die Entwässerung des Flachdaches muss mindestens 2 Abläufe haben, die Ihrem Querschnitt nach entsprechend der Regenspende bemessen ein müssen. Einer der beiden Abläufe darf (muss nicht) als Notüberlauf ausgeführt sein.

    Die Abläufe müssen revisionierbar sein, d.h. sie sollten frei zugänglich und nicht unterhalb des verschraubten Terrassenbelages liegen. Ist dies doch der Fall, so sollte man in den Terrassenbelag Revisionsklappen einbauen, weil die Flachdachabläufe mind. 2x im Jahr gereinigt werden sollten.

    Weder der Bohlenbelag noch das darunter befindliche Flachdach muss 2 % Gefälle haben. Es gibt auch Flachdächer mit weniger Gefällee. Dies ist zulässig, wenn die verwendeten Abdichtungsbahnen dafür geeignet sind.

    Generelle Frage: Wenn Ihr Mann nur eine EGAbk.-Wohnung innerhalb einer WEGAbk. gekauft hat, warum muss er sich dann mit dem Gemeinschaftseigentum (Flachdach) und dem Sondereigentum Terrasse im OGAbk. herumschlagen? Das ist doch wohl Sache der Hausverwaltung und des WEG-Beirates.

  4. 2 % Gefälle ist ein Muss OLG Düsseldorf 06.02.2009 Az. I-21 U 63/07, gilt nicht für Sonderkonstruktionen (was hier nicht der Fall ist!)

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen.

    Nach dem OLG Düsseldorf-Urteil ist für die Ableitung des Niederschlagswassers (...) grundsätzlich mit einem Gefälle von mindesetens 2 % zu planen sind. " Flachdachrichtlinie, DINAbk. 18 831-1. Hier ist kein besonderer planerischer oder baulicher Zwang bekannt, der eine Unterschreitung des Mindestgefälles rechtfertigen würde. Vor diesem Hintergrund wird hier die gefällelos verlegte Abdichtungsebene als Versoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und als technischer Mangel gesehen. Bei der Abdichtungsbahn soll es sich um Bauder Thermofol U 15 handeln. Weiter sind an den Verkantungen unsulässige Verschraubungen angebracht. Nach DIN 18 195-5 sind an Übergängen zu Terrassentüren Gitterroste anzubringen, damit ein Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist.

    Gemäß ATV DIN 18339 sind Dachrandabschlüsse, Mauerwerksabdeckungen und Anschlüsse mit korrosionsgeschützten Befestigungselementen verdeckt anzubringen. Die hier ausgeführte Art, der das Blech durchdringenden Abdeckungsbefestigung birgt die Gefahr, dss mittelfristig Wasser durch Befestigungsöffnungen eindringt und Beschädigungen an dem darunter liegenden Bauteil verursacht. Somit ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.

  5. Wie war noch gleich Ihre Frage ...?

    ... da sie ja auf alles schon eine Antwort wissen, überall schon die richtigen Normen kennen und es offenbar sogar schon ein Gerichtsurteil über Ihr Dach gibt?!

    Übrigens steht in DINAbk. 18531-1 : 2005-11: "Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen. Voraussetzung ist, dass grundsätzlich eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von 2 % eingehalten wird. " soweit so gut  -  weiter steht dort aber auch: "Für Dächer und/oder Dachbereiche mit einem Gefälle < 2 % gelten für die Dachabdichtung hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Anwendungskategorie K2"

    Es ist also auch weniger Gefälle zulässig wenn höherwertige Abdichtungsstoffe verwendet werden.

  6. Ich bin Laie und habe mir einige Informationen angelesen

    Hallo Herr Tilgner,

    vielen Dank für Ihre Infos. K1 und K2 war das schon im Jahr 2008 gültig? Was ist K1 und K2? Unsere Frage ist ganz einfach: Entspricht diese Konstruktion den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und Flachdachrichtlinie? Die Dachfolie hatte ich genannt. Uns bereiten die 21 Betonfertigstürze Kopfschmerzen.

  7. Das Gesamtpaket muss stimmen ...

    Ja  -  K1 und K2 gab es auch schon November 2005 (siehe Datumsangabe der Norm meines Zitats).

    Sie haben noch immer nicht geantwortet, wozu Sie das alles wissen wollen!

    Ich frage mal ganz ketzerisch: Wenn die Sache doch schon seit 2009 funktioniert, wo ist denn das Problem? Gibt es Streit um eine Mängelliste, die zum Gewährleistungsablauf erstellt wurde?

    Allein die Abdichtungsbahn macht noch kein Flachdach. Die Dämmung unter der Abdichtung muss derart druckfest sein, sodass sie ein Eindrücken oder gar Durchstanzen der Betonstürze durch die Abdichtung verhindert. Zwischen Betonsturz und Abdichtung sollte selbstredend mindestens eine Bautenschutzmatte liegen.

    Ob bei Außenschwellensituationen wie auf dem Foto sichtbar tatsächlich nach DINAbk. 18195 und Flachdach-RiLi eine Rinne einzubauen ist, wage ich zu bezweifeln. Zumindest könnte man darüber trefflich streiten. Auf die Begründung, warum in die Schwelle eine Rinne eingebaut werden sollte bin ich zumindest gespannt.

  8. Des Rätsels ganze Lösung ...

    liegt im Satz: Die Wohnung hat uns kein Glück gebracht. Nun muss also irgendwie ein "Ausgleich" her.

    Liebe TE, vergessen Sie es!

    1) 2008 die Wohnung übernommen bedeutet, dass die Gewährleistung irgendwann Ende 2013. Anfang 2014, also vor 2,5 bis 3 Jahren ausgelaufen ist. Sie werden NIEMANDEN mehr für irgendwelche Baufehler belangen können. Und die WEGAbk. wird nur Dinge beheben, aus denen Schäden erwachsen, meist erst, wenn diese real da sind.

    2) Fragen Sie, weil Sie schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen wollen, Handwerker. Denn die schicken ja keine Rechnung, aber dementsprechend haben Sie auch nur mündliche Meinungen. Ein schriftliches Gutachten eines entsprechenden SV kostet  -  wahrscheinlich mehr, als je zu holen gewesen wäre.

    3) Mag es ein paar kleine Mängel geben. Aber nach fast 10 Jahren ohne Schaden ist die Frage, ob es Sinn macht, dort Energie hinein zu investrieren, die Sie anderswo viel dringender benötigen.


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