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Neue Lichtkuppel auf alten Aufsatzkranz? 08.07.08 Als uns der Sturm Kyrill im Jan 2007 in Bayern eine bereits über 20 Jahre alte Lichtkuppel abhob, wurde die Dachdeckerfirma, die auch die Erstsicherung durchführte, mit dem Auftrag für eine neue Lichtkuppel betraut, die auf den bestehenden Aufsatzkranz montiert werden sollte. Dies setzte sie nach langer Verzögerung im Oktober auch in die Tat um. Allerdings stellte sich bei der Montage ein Transportschaden heraus, der einen erneuten Austausch erforderte, der im November erfolgte. Nachdem schließlich auch der Endabschalter, am 13. Februar durch ein gekantetes Blechstück als Überbrückung mit der neuen Kuppel verbunden war, stellten sich Beschädigungen an Motor und Gestänge heraus. Die Dachdeckerfirma erklärte sich für diese Belange für nicht zuständig, sicherte jedoch die Einschaltung einer Elektrofirma zu, was wiederum nicht geschah. Am 01. März fegte ein weiterer Sturm die Lichtkuppel vom Dach, inklusive der Verbindungsteile wie Scharniere, Motoren, Endabschalter. Die umgehend benachrichtigte DdFirma sandte am Montag darauf lediglich zwei Mitarbeiter zur Entsorgung der Reste vorbei. Zugleich erfolgte eine letzte außerordentliche Mahnung zur Zahlung. Offenbar wurde eine neue Lichtkuppel auf einen beschädigten Aufsatzkranz montiert, die noch vor Fertigstellung von einem erneuten Sturm vom Dach gefegt wird. Eine Kontrolle des alten Aufsatzkranzes sowie der zugehörigen Mechanik und ihrer Verbindungen auf Beschädigungen fand im Vorfeld nicht statt, da bei Angebotsaufnahme die Erstsicherung wieder hätte entfernt werden müssen und die Verbindungsstellen nicht zugänglich waren. Liegt eine Gewährleistung der Funktion im Bereich des Dachdeckers? Hat er eine Hinweispflicht? Name: Lobenhofer
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