Suchefunktion BAU.DE Forum Dach 4992: Pfütze auf Flachdach

Dach (Eindeckung, Dämmung, Ausbau etc.)

Bausep.de - schnell - einfach - preiswert
Werbung: Bausep.de - schnell - einfach - preiswert

Pfütze auf Flachdach 17.08.08
Hallo,
wir haben ein Flachdach erneuern lassen, welches teilweise begrünt und teilweise als Terrasse genutzt werden soll.
Die oberste Dachbahn ist Bauder Plant E.
Problem: Der Wasserablauf ist nicht am tiefsten Punkt, es steht eine große 1 bis 2 cm große Pfütze ausgerechnet auf dem künftigen Terassenteil.
Frage: Kann es dadurch irgendwelche Schäden an den Dachbahnen geben? Ich denke hier besonders an die kältere Jahreszeit, wenn das Wasser gefriert.
Ist das ein Mangel der einer Abnahme entegegensteht oder sollte die Abnahme unter Vorbehalt erfolgen?
Vielen Dank
Frank
Name: Frank  

  1. Sie haben... 17.08.08
    ... das Dach erneuern lassen. Was genau? Das ganze Dach, oder nur die "Abdichtung"? Vermutlich nur letzteres. Ansonsten hätten man evtl. ein komplett neuen Aufbau machen müssen, inkl. Ablauf und allem. Wie beauftragt? "Mach ma" oder detailliert geplant? Is natürlich auch ne Kostenfrage. Aber was sollte der Dachdecker sonst anderes machen, kann ja nicht das ganze Dach abreißen, was wahrscheinlich notwendig gewesen wäre....
    Name: MoRüBe  

  2. Wir haben 17.08.08
    das Dach komplett abgerissen und dann erneuern lassen und bezahlen dafür eine 5-stellige Summe.
    Es gibt einen detaillierten Vertrag, wo aber nicht drin steht, daß der Abfluß am tiefsten Punkt zu sein hat - so was darf man doch aber als "Stand der Technik" voraussetzen?
    Das Dach ist jetzt Stahlbeton mit Gefällebeton drauf und dann 2 verschweisste Lagen Dachbahn.

  3. Wer hat... 17.08.08
    ... den Beton gemacht? Wer hat den Ablauf eingebaut? Wer hat, ach nee, den Dachdecker hatten wir ja schon. Wer hat die Pläne gemacht, wer hat Details vorgegeben?
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  4. Antworten 17.08.08
    Die Baufirma hat sämtliche beauftragten Arbeiten ausgeführt.
    Zeichnungen gibt es keine (bis auf die Statik), Details wurden mündlich abgesprochen. Es war vereinbart, daß keine Pfützen auf dem Dach entstehen sollen.
    Frage:
    KÖnnte man ohne Schaden auf der Dachbahn "Bauder Plant E" Estrich aufbringen und darauf dann Fließen? Dann wäre das Problem gelöst - es stände kein Wasser mehr auf dem Terrassenteil, weil das dann ja höher liegen würde.

  5. Antworten 17.08.08
    Die Baufirma hat sämtliche beauftragten Arbeiten ausgeführt.
    Zeichnungen gibt es keine (bis auf die Statik), Details wurden mündlich abgesprochen. Es war vereinbart, daß keine Pfützen auf dem Dach entstehen sollen.
    Frage:
    KÖnnte man ohne Schaden auf der Dachbahn "Bauder Plant E" Estrich aufbringen und darauf dann Fließen? Dann wäre das Problem gelöst - es stände kein Wasser mehr auf dem Terrassenteil, weil das dann ja höher liegen würde.

  6. Die hier angedachte Instandsetzung 18.08.08
    ist leider falsch ... auch die Argumente
    Weder die Fliesen noch der Belag sind dicht. Wasser kommt durch und sammelt sich auf der Abdichtung. deshalb braucht es eine Dränmatte. Diese muss so hoch sein, das Wasser in den Pfützen den Estrich nicht erreicht.
    Übrigens eine völlig pfützenfreie Erstellung einer Flachdachabdichtung mit Bitumenbahnen braucht alleine wegen der Nähte ein dermassen steiles Gefälle (ca. 5%) das eine Nutzung und Belagserbringung schwer möglich wird.
    Auch nicht vergessen das manchmal 3 Bahnen übereinander liegen was schon Buckel von 1 cm zur Folge haben kann, welche den Bahnen aber nichts ausmachen. Was soll als Belag drauf?
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. Ergänzend 18.08.08
    wie begrünt? Intensiv? Extensiv? Anstaubewässert? Wie soll der Anschluss an die Terrasse erstellt werden? Abläufe usw usw
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Leider... 18.08.08
    ...habe ich auf die ursprüngliche Frage noch keine Antwort erhalten:
    Kann es durch stehendes Wasser irgendwelche Schäden an den Dachbahnen geben? Ich denke hier besonders an die kältere Jahreszeit, wenn das Wasser gefriert.
    Ergänzende Antworten auf die Fragen von Herrn Bachmann:
    Momentan liegen auf dem künftigen Terrassenteil nur Bautenschutzmatten, die nach Regen aber teilweise im Wasser versinken.
    Wir favorisieren Terrassenplatten auf einem Legesystem, damit drunter das Wasser gut ablaufen kann. Ich könnte mir vorstellen, daß das Verlegen in Kies oder Split die Platten verwerfen könnte, wenn im Winter Wasser drin steht und alles gefriert, oder sind diese Befürchtungen unbegründet?
    Habe mir auch schon sagen lassen, daß sich unter hohl liegenden Terrassenplatten auch gerne Laub ansammelt und dann mit Feuchtigkeit ein schöner Moder draus werden könnte.
    Der begrünte Teil wird extensiv genutzt, wir favorisieren einen etwas fließenden Übergang mit ein paar Steinchen als Abgrenzung zum Terrassenteil.

  9. Der Plant - E ist es egal! 18.08.08
    Oiso Frank,
    Fachliche Einschätzung:
    der Plant-E ist es vollkommen egel ob auf ihr ein wenig
    Wasser stehen bleibt oder nicht. Rein rechnerisch gesehen gibt es lediglich eine Beeinträchtigung bei direkter UV-Einstrahlung.
    Im Falle eines Plattenbelages der fachgerecht mit einem Gefälle
    von rd. 2 % ausgeführt werden sollte ist weder eine Beeinträchtigung der Plant-E noch des Plattenbelages in Bezug auf
    die Pfützenbildung zu erwarten auch nicht im Winter.
    Von einem Plattenbelag auf Stelzlagern ohne Veränderung des
    Untergrundes muß abgeraten werden. Ansammlung von Mikroorganismen in Verbindung mit erhöhter Geruchsintensivierung
    sind dann zu erwarten.
    Rechtliche Einschätzung:
    Wie es selbst schon richtig aufgeführt haben ist allein durch
    die Beauftragung des DD mit einem detaillierten Vertrag
    nicht der Stand der Technik vereinbart jedoch die allgmein
    anerkannten Regeln der Technik die für den DD verbindlich sind.
    In diesem Fall sind das die Flachdachrichtlinien bzw. könnte auch die DIN 18195 als Vertragsbestandteil mit einbezogen worden sein. Fakt ist, dass bei einer Dachinstandsetzung mit Abbau
    des Unterbaues es nicht darauf ankommt wer hier irgendwann mal
    was geplant hat. Hier steht der DD voll und ganz in der Planungs-
    und Ausführungshaftung. Die a.a.R.d.T sehen mal ein Gefälle vor
    von mind. 2 % vor und wenn hier nicht außerordentlich im Vorfeld
    vereinbart wurde, dass dieses Gefälle nicht eingehalten wird liegt hier eine Leistung vor die beanstandet werden kann. Es hilft auch nichts mehr im nachhinein darauf zu beharren, dass unter Verwendung von bestimmen Schweißbahnqualitäten die Unterschreitung der 2 % Neigung ausgeglichen werden können. Vertragsrechlich gelten hier ohne besondere Vereinbarungen die
    a.a.R.d.T. als vereinbarte Leistung.
    Oiso Frank ich hoffe, dass die Frage nunmehr ausreichend
    beantwortet wurde.
    Viele Grüße aus Oberbayern
    P.S.
    Bitte liebe pseudo Profis aus der EDV-Ecke und so laßt mich in Ruhe - oder ist man z.B. automatisch EDV-Profi weil man einen
    PC-bedient. Der Profibau hat soviel Facetten,Regelwerke
    auch in Bezug auf die europäschiche Harmonisierung das es selbst
    für einen "Bauprofi" nicht leicht ist den Überblick zu behalten.
    Nervig wird es, wenn man einem Laien für die dieses Forum geschaffen wurde eine Frage beantwortet und sich dann eben nicht von dem Fragestellung um Stellungnahme gebeten wird - nein von
    irgendwelchen Pseudos die meinen selbst im Detail unter Einbezug der gesamten vertragsrechtlichen und bauspysikalischen Paramter
    mitreden zu können. Sorry leider muß ich immer wieder diese
    Erfahrung machen und vergeude dadurch die Zeit die ich lieber
    den fragestellenden Baulaien zur Verfügung stellen möchte.
    Name: Jürgen Schäfer   http://www. bio-san-tec.de

  10. Bitte berückschtigen 18.08.08
    das die Flachdachrichtlinie kein Gefälle vorschreiben
    Name: Robert Bachmann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  11. Natürlich schreiben die Flachdachrichtlininen ein Gefälle vor! 18.08.08
    Sehr geehrter Herr Baumann,
    bitte genau lesen. Die FDR schreiben ein Gefälle von mind.
    2 % vor für die Abdichtung vor. Richtig ist das in den FDR nicht´s von Gefälle für den Plattenbelag aufgeführt ist - hier steht ledglich, dass das Wasser sicher zum Ablauf geführt werden
    muß z.B. in Planen und Ausführen von Balkonen und Terrassen als flankierdes Regelwerk wird hier auf ein Gefälle hingewiesen. Selbst in Ihren Normen z.b. in den ZDB steht, dass eine Gefälle von mid.1,5 % empfohlen wird. Diese ist jetzt wiederum der typische Fall der mir so auf den Sekel geht, dass ich bald keine Lust mehr habe jemanden zu helfen. Was meinen Sie hat jetzt Ihr
    Eínwand gebracht der vollkommen an der kausalen
    Fragestellung abweicht und keinen Falls dem fragestellenden eine Hilfestellung sein kann. Diese Forum läuft unter
    dem Tenor "Expertenhilfe" und diese Expertenhilfe wurde dem fragestellenden von mir gegeben. Waren Sie vieleicht auf der letzten Sachverständigentagung der ö.b.u.v.SV in Mayen wo von Prof. Oswald gerade diese Problematik im Expertenkreis besprochen wurden. Wenn ja, haben Sie das Wesentliche nicht verstanden.
    Gruß aus Oberbayern
    Name: Jürgen Schäfer   http://www. bio-san-tec.de

Weitere Beiträge

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen