Publikum Anzahl
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Publikum Anzahl

Gibt es Bestimmungen über die erlaubte Publikum Anzahl bei einer Gaststätte, Diskothek, Spielhalle, Tanzschule, Versammlungsraum, ... usw.?

Weshalb?

Wer bestimmt darüber, wenn ich so einen Raum miete, : der Vermieter, das Bauamt, Ordnungsamt, keiner ...?

Wonach: Raumgröße, Veranstaltungsart, Mieitpreis, ...?

  1. Nutzung

    Die Nutzung wird durch Bauantrag und Baugenehmigung festgelegt. Grenzen für Personenzahl ist die Einstufung als Versammlungsstätte. Daraus folgen die Fluchtwege und die Sicherheitseinrichtungen sowie Alamierungs- und Löschanlagen. Die Planer wissen das und lassen sich das Konzept meist durch einen Brandschutzgutachter bestätigen. Hat ein Raum mehrere Nutzungsmöglichkeiten, so wird für den Bauantrag die für die Nutzung ungünstigste Möglichkeit angenommen. Der Mieter hat dabei keine Entscheidungsbefugnis. Erfordernisse des Mieters können einen (neuen) Umnutzungsantrag auslösen.

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