keine Lüftungsanlage bei Mehrfamilienhaus (MFH) Baujahr 2002 Planungsfehler?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

keine Lüftungsanlage bei Mehrfamilienhaus (MFH) Baujahr 2002 Planungsfehler?

Hallo,
bei einem Mehrfamilienhaus Baujahr 2002 ist keine Lüftungsanlage installiert. Kann man den Architekten jetzt wegen Planungsfehler belangen?
und wann ist der erste Gelbdruck der DINAbk. 1946-6 erschienen
der ein nutzerunabhängiges Konzept vorschreibt?
Im Voraus Besten Dank
  • Name:
  • M.H.
  1. Fenster?

    Solange das Haus mit Fenstern ausgestattet ist die sich öffnen lassen, war die Installation einer Lüftungsanlage eine Option, kein Muss.
  2. Fenster

    Hallo,
    natürlich sind Fenster vorhanden.
    aber wenn ein Sachverständiger (der von den 3 Buchstaben) nun behauptet der Gelbdruck der DINAbk. 1946-6 sei 2002 schon veröffentlicht gewesen, deshalb anerkannte Regel der Technik
    deshalb Planungsfehler bei fehlender Lüftungsanlage
    wie dagegen vorgehen?
    viele Grüße
    m-h.
    • Name:
    • M.H.
  3. na und?

    der darf doch behaupten. mehr wird da auch nicht kommen : p
    wer mag, darf aber gerne das Gegenteil behaupten.
    wo ist das Problem? ;-)
    gelbdruck  -  behaupte ich jetzt, obwohl es bestimmt 1 (eine!) Ausnahme gibt  -  ist für
    die Klärung des tatsächlichen Anforderungsprofils maximal wurscht.
    ich keine keine LBOAbk. und keine brl, die einen gelbdruck referenziert.
  4. add. /korr.

    sollte heißen:
    ich +kenne+ keine LBOAbk. und keine brl, die einen gelbdruck referenziert.
  5. Dem Fachmann ist bekannt:

    Foto von wiki

    "Nach der Rechtsprechung besteht eine Vermutung dafür, dass DINAbk.-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. "

    Das bedeutet, dass derjenige, der behauptet, eine DIN-Norm entspreche nicht den anerkannten Regeln der Technik, hierfür beweispflichtig ist.

    Das war auch 2010 schon so!


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