Dämmung von Heizungsleitungen nach EnEV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung von Heizungsleitungen nach EnEV?

Hallo zusammen,

da ich etwas das Vertrauen in den Verkäufer/Bauträger bei einem Mehrfamilienhaus (MFH) verloren habe, suche ich hier Hilfe.

1) Im Kellergeschoss, das mit Ausnahme eines Miniheizkörpers im Treppenhaus über keine Heizkörper verfügt, gibt es den Heizungsraum. Man sagte mir, das sei ja trotzdem ein "warmer Raum", also wäre allenfalls eine 50 % EnEVAbk. Dämmung der Leitungen notwendig. Leuchtet mir nicht ein. "Warm" ist der Raum ja nur Aufgrund von Verlusten der Heizungsanlage. Diese möglichst auf Null zu bringen ist doch der Sinn der EnEV, oder?

Frage: Müssen die Leitungen dort nach 100 % oder 50 % EnEV gedämmt werden?

2) Es führen Heizungs- und Warmwasserleitungen (Heizungsleitungen, Warmwasserleitungen) durch die Tiefgarage. Ist eine kleine TG mit nur 8 Stellplätzen, die auch nur zu ca. 3/4 der Höhe unter der Erde liegt. Es gibt verschiedenen Luftdurchlässe, unter anderem ist das Einfahrtstor "löchrig", sodass es effektiv einen freien Querschnitt von gut 3 m² hat. Diese 3 m² Öffnung liegt nur gut 8 m von den Rohrleitungen entfernt. Diese sind mit irgendwas zwischen 50 % und 100 % EnEV gedämmt.

Frage: Müssten es nicht 200 % sein, wenn die Garage "frei belüftet" wird?

Viele, vielen Dank.

  1. Sie liegen in beiden Fällen richtig.

    Aufstellort der Heizung: Außerhalb der thermischen Gebäudehülle  -  also 100 % Dämmung!

    Frei belüftete TG: also 200 % Dämmung

  2. Gebäudehülle?

    Sehr geehrter Herr Tilgner,

    woher kenne ich die "thermische Gebäudehülle"?

    Im Kellergeschoss mit der Heizungsanlage gehe ich einfach mal davon aus, dass diese außerhalb dieser Hülle liegt, denn an der Decke des Kellers kleben 14 cm Dämmung mit WLG035. Gleichwohl sind die Kellerwände bis zum Fundament mit Perimeterdämmung versehen. Auch so um die 15 cm schätze ich.

    Im Treppenhaus dagegen bin ich mir unsicher, wie dieses zu bewerten ist. Eine Dämmung zwischen den Wohnungen und dem Treppenhaus gibt es nicht.

  3. Thermische Hülle

    Die Thermische Hülle wird bei der Planung festgelegt und sollte vollständig geschlossen sein.

    Wenn hier die Kellerdecke sehr kräftig gedämmt ist, kann sie die thermische Hülle bilden. Eine Dämmung der Kellerwände wäre dann Verschwendung.

    Wenn das Treppenhaus gegenüber der Wohnung und gegenüber der Außenwelt ungedämmt ist, wäre das eine unzulässige Lücke in der Thermischen Hülle.


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