Isolierung bei Hausveränderung vorgeschrieben lt EnEV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Isolierung bei Hausveränderung vorgeschrieben lt EnEV?

Hallo!
Ich habe mal gehört, das man das Haus isolieren muss, wenn man ein gewissen Teil es Hauses verändert. Wir haben nach einem Brand das Haus ein wenig aufgestockt. Der Giebel wurde ganz neu gemauert. Das Haus wurde schon sehr verändert. Ist eine Isolierung Außen nun vorgeschrieben? Wenn ja wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Peter
  • Name:
  • Peter
  1. Mal angenommen,

    Du sanierst ohne Nutzungsänderung (... war vorher schon Wohnraum), dann gehört es in die "Bestandsrubrik". Es gelten tatsächlich die "bedingten Anforderungen".

    Bei Nutzungsänderung bzw. echter Erweiterung gelten ab 100 m³ Neubauanforderungen für diesen Bereich.

  2. Außerdem gelten immer EnEV §§ 16,17 -

    Ausnahmen und Befreiungen. Und die treffen m.E. so gut wie immer zu. Weitere Info auf Links:

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