Suchefunktion BAU.DE Forum Energieeinsparverordnung EnEV 228: Isolierung bei Hausveränderung vorgeschrieben lt ENEV??

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Isolierung bei Hausveränderung vorgeschrieben lt ENEV?? 22.06.05
Hallo!
Ich habe mal gehört, das man das Haus isolieren muss, wenn man ein gewissen Teil es Hauses verändert. Wir haben nach einem Brand das Haus ein wenig aufgestockt. Der Giebel wurde ganz neu gemauert. Das Haus wurde schon sehr verändert. Ist eine Isolierung Außen nun vorgeschrieben? Wenn ja wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank für die Antworten!
Gruss
Peter
Name: Peter  

  1. Mal angenommen, 22.06.05
    Du sanierst ohne Nutzungsänderung (...war vorher schon Wohnraum), dann gehört es in die "Bestandsrubrik". Es gelten tatsächlich die "bedingten Anforderungen".
    http://www.luftdicht.de/enev/anhang%203.htm
    -
    Bei Nutzungsänderung bzw. echter Erweiterung gelten ab 100m³ Neubauanforderungen für diesen Bereich.
    -
    Name: Herr JDB   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.super-billig-bau.de

  2. Außerdem gelten immer EnEV §§ 16, 17 - 08.07.05
    Ausnahmen und Befreiungen. Und die treffen m.E. so gut wie immer zu. Weitere Info auf Links:
    Weiterführende Links:
      - http://www.konrad-fischer-info.de/213baust.htm
      - http://www.konrad-fischer-info.de/7fehrtab.htm
    Name: Konrad Fischer   http://www.konrad-fischer-info.de
 

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